Cookie-Einstellungen

Zur fortlaufenden Verbesserung unserer Angebote nutzen wir den Webanalysedienst matomo.

Dazu werden Cookies auf Ihrem Endgerät gespeichert, was uns eine Analyse der Benutzung unserer Webseite durch Sie ermöglicht. Die so erhobenen Informationen werden pseudonymisiert, ausschließlich auf unserem Server gespeichert und nicht mit anderen von uns erhobenen Daten zusammengeführt - so kann eine direkte Personenbeziehbarkeit ausgeschlossen werden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit über einen Klick auf "Cookies" im Seitenfuß widerrufen.

Weitere Informationen dazu in unseren Datenschutzhinweisen.

 - Sorgfaltspflichten EU-Lieferketten­richtlinie braucht neuen Anlauf | Acht große Wirtschaftsorganisationen lehnen den aktuellen Entwurf wegen handwerklicher Mängel ab

ArtikelBerlin, 13.02.2024

© AdobeStock @Travel mania Die EU-Lieferkettenrichtlinie verfolgt zwar ein richtiges und wichtiges Ziel, ist aber in der Praxis für europäische Unternehmen schlicht nicht umsetzbar. Acht große Wirtschaftsorganisationen sprechen sich grundsätzlich für eine EU-weite Regelung zum Schutz von Menschenrechten aus, lehnen den aktuellen Entwurf aber wegen grober handwerklicher Mängel ab. Insbesondere der Mittelstand wird durch die geplanten Regelungen bei Weitem überlastet. Sie fordern eine Versachlichung der Debatte und appellieren an die Bundesregierung und weitere EU-Staaten, bei ihrer Position der Enthaltung zu bleiben. Ziel müsse es sein, einen Gesetzesvorschlag zu präsentieren, der in der Praxis auch funktioniert und den Schutz von Menschenrechten sowie die berechtigten Interessen der Unternehmen vereint.

Die Wahrung der Menschenrechte rund um den Globus ist ein Ziel, dem sich deutsche und europäische Unternehmen eindeutig verpflichtet fühlen. Deshalb gelten in ihren Arbeitsstätten im In- und Ausland hohe Standards. Die Unternehmen tragen maßgeblich dazu bei, den Wohlstand auch im globalen Süden anzuheben und die sozialen Standards vor Ort zu verbessern. Die schweren handwerklichen Mängel in der jetzt zur Abstimmung stehenden EU-Lieferkettenrichtlinie, insbesondere die fehlende Harmonisierung, könnten jedoch dazu führen, dass deutsche und europäische Unternehmen sich aus Märkten und Ländern zurückziehen. Dann wäre das Feld offen für andere Marktteilnehmer mit deutlich geringeren Standards. Damit würde dem eigentlichen Ziel der EU-Lieferkettenrichtlinie ein Bärendienst erwiesen. Daher braucht es eine Regulierung mit mehr Praxisbezug und Augenmaß.

Deutlich Kritik üben die acht Wirtschaftsorganisationen auch an der vorgesehenen zivilrechtlichen Haftung für Unternehmen und deren Vorstände, Geschäftsführer und Aufsichtsräte. Deren unkalkulierbare Risiken würden ebenfalls dazu führen, dass Unternehmen sich aus schwierigen Märkten zurückziehen. Hinzu kommt der viel zu große Anwendungsbereich der Richtlinie, der weit über den Schutz der Menschenrechte und die eigenen Produktions- und Arbeitsstätten der Unternehmen hinausgeht. Unternehmen sollen demnach fast alle Stufen ihrer Lieferketten global auf Verstöße gegen Menschenrechte sowie Umwelt- oder Sozialstandards kontrollieren. Gerade Industriefirmen haben häufig jeweils Zehntausende oder sogar eine sechsstellige Zahl von Zulieferern, von denen jährlich ein beträchtlicher Anteil wechselt. Viele Betriebe haben gar nicht die Verhandlungsmacht, um von ihren Lieferanten der vorgelagerten Stufen den geforderten Einblick in die Lieferkette zu erhalten. Daher ist es sinnvoll, die Sorgfaltspflichten auf das zu beschränken, was Unternehmen auch kontrollieren und beeinflussen können − den eigenen Betrieb, die Tochtergesellschaften sowie die Lieferanten der ersten Ebene der vorgelagerten Lieferkette, bei denen aufgrund der Marktmacht und des Umsatzes ein Einfluss möglich ist.

Ein wichtiger Grund für die ablehnende Haltung ist die fehlende Harmonisierung in wesentlichen Teilen der Richtlinie. Das grundlegende Ziel von Rechtsetzung für Nachhaltigkeit muss ein Maximalmaß an Harmonisierung sein. Dies wird mit der vorliegenden Richtlinie nicht erreicht. Ohne hinreichend verbindliche Harmonisierung durch eine Richtlinie droht die Fragmentierung des EU-Binnenmarkts, da innereuropäisch nicht die gleichen Gesetze und Wettbewerbsbedingungen für Unternehmen gelten. Zudem wird den Mitgliedstaaten damit viel Raum für Interpretation oder zusätzliche Regelungen („goldplating“) gelassen. Hier bedarf es im Mindesten einer sogenannten Binnenmarktklausel. Andernfalls sind europäische Unternehmen mit 27 verschiedenen Einzelumsetzungen konfrontiert.

Darüber hinaus weisen die Organisationen darauf hin, dass die Bundesregierung bereits im Dezember 2022 eine unter allen drei Regierungsparteien abgestimmte Erklärung zur Lieferkettenrichtlinie in Brüssel zu Protokoll gegeben hat, die rote Linien aufzeigte. Unter anderem forderten darin SPD, Grüne und FDP, dass Deutschland nur dann einer finalen Richtlinie zustimmen könne, wenn diese eine „Safe Harbour“-Regelung für Unternehmen enthält, die sich Brancheninitiativen angeschlossen haben. Der Einsatz von anerkannten Zertifizierungen würde eine wesentliche Vereinfachung bedeuten und Unternehmen müssten nicht mehr jeden einzelnen Lieferanten von Neuem prüfen. Der aktuell auf dem Tisch liegende Richtlinienvorschlag schließt eine solche „Safe Harbour“-Regelung jedoch explizit aus.

Quelle: Gemeinsame Presseinformation von BGA, Gesamtmetall, MITTELSTANDSVERBUND, Stiftung Familienunternehmen und Politik, textil+mode, VCI, VDMA und ZVEIExterner Link. Öffnet im neuen Fenster/Tab.

Ihr Kontakt zu uns

Service

News abonnieren

Sie möchten auf dem Laufenden bleiben?
Abonnieren Sie unsere kostenlosen Newsletter, E-Mail-Alerts zu unseren Themen oder Pressemeldungen.

Jetzt abonnieren

Das könnte Sie auch interessieren

  • Gesundheitswirtschaft
    MedTech-Dialog fortsetzen: BVMed unterstützt Idee eines Unterausschusses „industrielle Gesundheitswirtschaft“

    Der BVMed setzt sich für eine Verstetigung des von der Bundesregierung begonnenen Medizintechnik-Dialogs ein und unterstützt den Vorschlag, als „parlamentarisches Korrektiv“ einen Unterausschuss „Industrielle Gesundheitswirtschaft“ im Bundestag zu gründen. Denn: Die politische Begleitung der Leitwirtschaft Medizintechnik ist eine Aufgabe über den aktuellen Dialog- und Strategie-Prozess hinaus.

    Pressemeldung01.04.2026

    Mehr lesen
  • Branche
    Die Pharma- und Medizintechnik-Strategie der Bundesregierung 2025/26

    Die MedTech-Branche bekommt einen vom Kanzleramt initiierten, koordinierten und ressortübergreifenden Strategieprozess. Die Auftaktveranstaltung fand am 12. November 2025 im Kanzleramt statt. Ziel des umfangreichen Pharma- und Medizintechnikdialogs ist es, bis Ende 2026 konkrete umsetzbare Maßnahmen zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für die industrielle Gesundheitswirtschaft zu erarbeiten.

    Artikel16.03.2026

    Mehr lesen
  • Zulieferer
    3D-Druck in der Medizintechnik

    Die additive Fertigung (3D-Druck) hat in den vergangenen Jahren zunehmend Einzug in die Medizintechnik gehalten. Der Gastbeitrag gibt einen Überblick über die Einsatzgebiete des 3D-Drucks in der Medizintechnik und wagt einen Ausblick auf die weitere technologische Entwicklung und die Zukunft des 3D-Drucks in der Medizintechnik.

    Artikel10.02.2026

    Mehr lesen

Kommende Veranstaltungen

  • Präsenz-Seminar
    Vergaberecht | Beschaffungspraxis öffentlicher Krankenhäuser

    Öffentliche Krankenhausträger, einschließlich der für sie handelnden Einkaufsgemeinschaften, müssen bei ihrer Beschaffungstätigkeit das Vergaberecht beachten. Der Vertrieb von Medizinprodukten folgt hier besonderen Regeln. Die Vergabeverfahren werden dabei zunehmend komplexer - und sollen künftig auch nachhaltiger ausgerichtet sein.

    SeminarVor Ort
    Berlin, 21.05.2026 10:00 - 16:00 Uhr
    Veranstalter: BVMed-Akademie
    Schwerpunkt: Recht

    Zur Veranstaltung: Vergaberecht | Die Beschaffungspraxis öffentlicher Krankenhausträger
  • Webinar
    Verpackungsverordnung | PPWR

    Die EU-PPWR-Verordnung ist seit Februar 2025 in Kraft und bringt ab August 2026 neue Anforderungen für Unternehmen. Auch die MedTech-Branche ist betroffen: Verpackungen müssen nachhaltiger, recyclingfähig und regelkonform gestaltet werden. Das Webinar zeigt Pflichten, Fristen und Auswirkungen auf Materialien, Prozesse und Zulassung auf.

    SeminarDigital
    09.06.2026 10:00 - 12:30 Uhr
    Veranstalter: BVMed-Akademie
    Schwerpunkt: Nachhaltigkeit

    Zur Veranstaltung: Verpackungsverordnung | PPWR

Ihre Vorteile als BVMed-Mitglied

  • Organisation

    In über 80 Gremien mit anderen BVMed-Mitgliedern und Expert:innen in Dialog treten und die Rahmenbedingungen für die Branche mitgestalten.

  • Information

    Vom breiten Serviceangebot unter anderem bestehend aus Veranstaltungen, Mustervorlagen, Newslettern und persönlichen Gesprächen profitieren.

  • Vertretung

    Eine stärkere Stimme für die Interessen der Branche gegenüber politischen Repräsentant:innen und weiteren gesundheitspolitischen Akteur:innen erhalten.

  • Netzwerk

    An Austauschformaten mit anderen an der Versorgung beteiligten Akteur:innen, darunter Krankenkassen, Ärzteschaft oder Pflege teilnehmen.

Die Akademie

Von Compliance über Nachhaltigkeit bis hin zu Kommunikation. Unsere Akademie bietet der MedTech-Community eine Vielfalt an Veranstaltungen zur Fort- und Weiterbildung an. Entdecken Sie unsere Seminare, Workshops und Kongresse.

Zu den Veranstaltungen