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 - Krankenhaus Fiktiver Bundesbasisfallwert 2025 Empfehlung für Ihre Vertriebsunterlagen

Der BVMed stellt seinen Mitgliedsunternehmen auch in diesem Jahr eine einheitliche Schätzung des Bundesbasisfallwertes, den sogenannten „fiktiven“ Bundesbasisfallwert zur Verfügung. Für das Jahr 2025 beträgt er 4.464,53 Euro. Er sollte in diesem Jahr aber unter deutlich größerem Vorbehalt als bislang verwendet werden.

ArtikelBerlin, 16.07.2025

Viele der BVMed-Mitgliedsunternehmen erstellen jährlich aktualisierte Vertriebsunterlagen mit Informationen zur Therapievergütung und Erlösermittlung für stationäre Behandlungen, die über das aG-DRG-System vergütet werden. Für die Unternehmen ist es wichtig, dass diese Unterlagen möglichst früh im Jahr zur Verfügung stehen. Für die Erlösermittlung spielt der Bundesbasisfallwert eine zentrale Rolle. Seit der Neufassung des Krankenhausentgeltgesetzes 2021 wird der offizielle Bundesbasisfallwert vom Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK) jedoch erst Ende März veröffentlicht.

Um trotzdem Vertriebsunterlagen mit aktuellen Vergütungsinformationen frühzeitig erstellen zu können, schätzt der BVMed mit Unterstützung der DRG-Research Group den Bundesbasisfallwert und stellt diesen nach Rücksprache mit den Sprechern des Fachbereichs DRG den Mitgliedsunternehmen als „fiktiven“ Bundesbasisfallwert zur Verfügung.

In den letzten Jahren waren die Schätzungen des „fiktiven“ Bundesbasisfallwertes sehr genau und lagen stets knapp unter dem später offiziell berechneten Wert.

Nachdem inzwischen alle Landesbasisfallwerte inklusive Tariferhöhungsrate veröffentlich wurden, ist der Ende letzten Jahres ermittelte fiktive BBFW von 4.400 € überholt.

Da nicht mit einer offiziellen Anpassung des bisherigen BBFW von 4.394,22 € zu rechnen ist, empfiehlt der BV Med eine Anpassung des BBFW für 2025 in Höhe von 1,6 % auf 4.464,53 €, was dem Bundesbasisfallwert mit Ausgleichen entspricht. Dieser Ansatz wurde auch von der DRG Research Group für die Ermittlung eines BBFW zur Nutzung ihres Web-Groupers herangezogen.

Wir empfehlen daher, den „fiktiven“ Bundesbasisfallwert in diesem Jahr unter deutlich größerem Vorbehalt zu verwenden und zu kommunizieren.

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