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 - Infektionsschutz Pflegereform: Infektionsschutz in der häuslichen Pflege mit Pflegehilfsmitteln

In Deutschland leben rund 5,6 Mio. pflegebedürftige Menschen. 4,9 Mio. von ihnen werden zu Hause versorgt, 3,1 Mio. ausschließlich durch Angehörige – die häusliche Pflege ist damit eine tragende Säule des Pflegesystems. Der Referentenentwurf zum Pflegeneuordnungsgesetz (PNOG)Externer Link. Öffnet im neuen Fenster/Tab. sieht vor, die zum Verbrauch bestimmten Pflegehilfsmittel aus § 40 Abs. 2 SGB XI in ein allgemeines Entlastungsbudget zu überführen. Der BVMed warnt vor den Folgen: Infektionsschutzprodukte würden künftig mit Betreuung, Haushaltshilfen und Verhinderungspflege um dasselbe Budget konkurrieren – mit dem absehbaren Ergebnis, dass Basishygiene zurückgestellt wird. Um welche Produkte es sich handelt und wofür sie eingesetzt werden, erfahren Sie in unserer Konkretisierung, die Sie hier herunterladen können. Die Forderung: Den separaten, zweckgebundenen Sachleistungsanspruch auf Infektionsschutzprodukte zum Verbrauch zu erhalten oder gleichwertig gesetzlich abzusichern. Was auf dem Spiel steht, was mangelnde Prävention kostet und welche Forderungen der BVMed im Einzelnen stellt, lesen Sie im folgenden Artikel und zusammengefasst im Onepager zum Download.

Artikel18.08.2026

Die Bedeutung von Infektionsschutz

Pflegehilfsmittel© AdobeStock @igishevamaria Pflegehilfsmittel Die häusliche Pflege trägt das Pflegesystem. Und Pflegehilfsmittel zum Verbrauch – Desinfektionsmittel, Einmalhandschuhe, Mund-Nasen-Schutz oder Bettschutzeinlagen – sind dort zentraler Bestandteil der Basishygiene. Dabei wirken sie präventiv und sorgen dafür, dass Infektionsschutz genau da umgesetzt werden kann, wo Infektionsrisiken entstehen: am „point of care“ in der Häuslichkeit.

Diese Prävention wirkt vor allem dadurch, dass Komplikationen ausbleiben. Genau deshalb ist sie im Pflegealltag weniger sichtbar als Leistungen, die unmittelbar abrufbar sind.

Pflegehilfsmittel zum Verbrauch sind kein Randthema. Sie sind eine grundlegende Voraussetzung für einen wirksamen Infektionsschutz, für die sichere häusliche Versorgung und für die Entlastung pflegender Angehöriger.(1)

Unser Appell: Wir dürfen die stillen Helfer nicht vergessen und müssen Infektionsschutz stärken!

Häusliche Pflege: Zahlen und Fakten

  • Pflegebedürftige: 5,6 Mio., davon 4,9 Mio. zu Hause versorgt.(2)
  • Angehörigenpflege: 3,1 Mio. ausschließlich durch Angehörige.(2)
  • Volkswirtschaftlicher Beitrag: 7,1 Mio. informell Pflegende(3) , rund 206 Mrd. Euro jährlich.(4)

Hygieneassoziierte Komplikationen: Folgen und Kosten

Die gesundheitlichen und volkswirtschaftlichen Folgen mangelnder Infektionsprävention sind erheblich.
  • Hospitalisierung: rund 6,1 Mrd. Euro direkte hygieneassoziierte Kosten pro Jahr (sehr konservativ geschätzt; erfasst sind Pneumonie, Harnwegsinfekt, Sepsis, infektiöse Diarrhö und Dekubitus).
  • Produktivitätsverluste: rund 2,7 Mrd. Euro jährlich bei erwerbstätigen pflegenden Angehörigen.
  • Dauerhafte Folgen: 21 % der befragten Patient:innen berichten, dass sich ihre Pflegesituation nach einer Infektion dauerhaft verschlechtert hat.
  • Klinikaufenthalte: 7 % der aktuell Gepflegten mussten wegen einer Infektion stationär behandelt werden.
Die Werte stammen aus der Studie „Hygiene in der häuslichen Pflege: Mehr als nur Infektionsschutz“.(1)

Infektionsschutz stärken statt schwächen

Im Rahmen des Pflegeneuordnungsgesetz (PNOG)Externer Link. Öffnet im neuen Fenster/Tab. sollen die zum Verbrauch bestimmten Pflegehilfsmittel aus § 40 Abs. 2 SGB XI in ein allgemeines Entlastungsbudget überführt werden. Das schafft einen strukturellen Zielkonflikt: Infektionsschutzprodukte würden künftig mit Betreuung, Haushaltshilfen und Verhinderungspflege um dasselbe Budget konkurrieren.

Gibt man die Infektionsprävention allein in die Verantwortung der Pflegebedürftigen – verbunden mit der Auswahl zwischen konkurrierenden Hilfsleistungen –, wird Basishygiene absehbar zurückgestellt. Für Menschen mit Pflegegrad 1 und somit einem erhöhten Infektionsrisiko droht zudem eine konkrete Verschlechterung beim Zugang zu notwendigen Infektionsschutzprodukten.

Die Präventionsoffensive muss den Infektionsschutz auch im SGB XI mitdenken

Die neue PräventionsoffensiveExterner Link. Öffnet im neuen Fenster/Tab. des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) zielt darauf ab, Prävention zu stärken, Pflegebedürftigkeit möglichst zu vermeiden oder hinauszuzögern und Selbstständigkeit zu erhalten. Die Infektionsprävention muss dabei eine tragende Säule sein. Gerade in der häuslichen Pflege leistet sie einen konkreten Beitrag, gesundheitliche Komplikationen und pflegebedingte Verschlechterungen zu vermeiden.

In der Deutschen Antibiotika-Resistenzstrategie (DART 2023)Externer Link. Öffnet im neuen Fenster/Tab. steht die Prävention zu Recht an erster Stelle. Als ersten konkreten Punkt nennt die Strategie Hygienemaßnahmen: Diese „Maßnahmen des Infektionsschutzes tragen dazu bei, dass weniger Infektionen auftreten und dadurch weniger Antibiotika eingesetzt werden müssen.“ Pflegehilfsmittel zum Verbrauch sind die praktische Voraussetzung dafür.

Gesundheits- und Hygienekompetenz als Bildungsauftrag verankern

Gesundheitskompetenz kombiniert mit Hygienekompetenz sollte verbindlich in allen Bildungs- und Lehrplänen verankert werden – beginnend in der Kita. Die frühzeitige Vermittlung von Wissen und praktischen Kompetenzen zu Hygiene, Infektionsprävention, Ernährung, Bewegung und gesundheitsförderlichem Verhalten stärkt die Eigenverantwortung, fördert gesundes Handeln und trägt nachhaltig zur Prävention sowie zur Verringerung vermeidbarer Gesundheitsrisiken bei.

Unser Fazit: Eine Pflegereform, die Basishygiene schwächt oder budgetär unsichtbar macht, läuft dem präventionspolitischen Ziel zuwider. Wer Pflegebedürftigkeit vermeiden oder verzögern will, muss Pflegehilfsmittel zum Verbrauch zweckgebunden absichern und Infektionsschutz stärken!

BVMed-Forderungen

  • Den separaten, zweckgebundenen Sachleistungsanspruch auf Infektionsschutzprodukte zum Verbrauch erhalten oder gleichwertig gesetzlich absichern;
  • Pflegebedürftige mit Pflegegrad 1 beim Zugang zu Infektionsschutzprodukten nicht schlechterstellen;
  • Infektionsschutz verbindlich in der Pflegebegleitung verankern – einschließlich der Feststellung, regelmäßigen Überprüfung und Dokumentation des individuellen Bedarfs an zum Verbrauch bestimmten Pflegehilfsmitteln;
  • Missbrauch gezielt mit Präqualifizierung, Vertragskontrollen und Versorgungscontrolling bekämpfen – statt den Leistungsanspruch pauschal zu schwächen;
  • Gesundheits- und Hygienekompetenz frühzeitig als Bildungsauftrag etablieren.

Download

Quellen
(1) Obermann/Glazinski: Hygiene in der häuslichen Pflege, 2026
(2) Statistisches Bundesamt, Pflegestatistik, Stichtag 31.12.2023
(3) Fraunhofer FIT: Daten zur informellen Pflege, auf Basis des SOEP
(4) Hochschule Zittau/Görlitz, Forschungsinstitut GAT, 2025

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