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 - Hilfsmittel Stopp der geplanten Wiedereinführung von Ausschreibungen in der Hilfsmittelversorgung Offener Brief der Hilfsmittelverbände

Zahlreiche Hilfsmittelverbände, darunter der BVMed, appellieren in einem offenen Brief an die Bundesländer, sich im Bundesrat dafür einzusetzen, die Ausschreibungsregelung aus der Notfallreform zu streichen und die Weiterentwicklung der Hilfsmittelversorgung im Rahmen einer eigenständigen Reform zu beraten. Dabei müssen Versorgungsqualität, Patienteninteressen, Wirtschaftlichkeit, Bürokratieabbau sowie der Erhalt leistungsfähiger mittelständischer Versorgungs- und Unternehmensstrukturen gleichermaßen berücksichtigt werden.

Artikel22.10.2026

Stopp der geplanten Wiedereinführung von Ausschreibungen in der Hilfsmittelversorgung durch die Notfallreform – Regionale Versorgungsstrukturen in den Bundesländern sichern

Offener Brief der Hilfsmittelverbände vom 22. Oktober 2026

Mit großer Sorge verfolgen wir die geplante Wiedereinführung von Ausschreibungen in der Hilfsmittelversorgung (§ 127 Absatz 1c SGB V) durch einen kurzfristigen Änderungsantrag im Rahmen der Notfallreform. Bitte setzen Sie sich im Bundesrat für die Streichung dieser Regelung ein.

Ausschreibungen gefährden mittelständische Strukturen und regionale Wertschöpfung. Die Hilfsmittelversorgung wird überwiegend von kleinen und mittelständischen Unternehmen getragen. Ausschreibungen begünstigen regelmäßig größere Marktteilnehmer und erhöhen den wirtschaftlichen Druck auf regionale Leistungserbringer. Dies kann zu Marktverengungen, Betriebsaufgaben und dem Verlust qualifizierter Arbeitsplätze in den Bundesländern führen. Gerade vor dem Hintergrund der aktuellen wirtschaftlichen Herausforderungen sollte die Stärkung mittelständischer Strukturen oberste Priorität haben.

Das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz stellt bereits mit einem pauschalen Preisabschlag für die Hilfsmittelversorgung von drei Prozent und mit der Möglichkeit der Festsetzung von Festbeträgen bereits tiefgreifende Herausforderungen für die Medizintechnikbranche und die Hilfsmittelleistungserbringer vor tiefgreifende bis existentielle Herausforderungen.

Die Notfallreform ist nicht der geeignete Rahmen für eine grundlegende Änderung der Hilfsmittelversorgung. Die Ausschreibungen wurden 2019 von der damaligen Großen Koalition abgeschafft, weil sie sich nicht bewährt und oft Qualität und Versorgungsstrukturen zerstört haben. Eine Rückkehr zu Ausschreibungen droht, die bereits 2019 erkannten und zur Abschaffung führenden Versorgungsprobleme erneut zu verschärfen – zulasten der Patientinnen und Patienten und der wohnortnahen Versorgungsstrukturen.

Die Hilfsmittelbranche benötigt spürbare Entlastungen statt zusätzlicher Belastungen. Anstatt neue Ausschreibungsverfahren einzuführen, sollten Bürokratieabbau, digitale Prozesse und Verwaltungsvereinfachungen vorangetrieben werden. Hier bestehen erhebliche Potenziale zur Senkung von Verwaltungskosten bei Krankenkassen und Leistungserbringern, ohne die Versorgungsqualität oder die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der Unternehmen zu beeinträchtigen.

Ausschreibungen gefährden die Versorgungsqualität und wohnortnahe Strukturen. Hilfsmittelversorgung umfasst weit mehr als die Bereitstellung eines Produkts: Individuelle Beratung, Anpassung, Einweisung und kontinuierliche Betreuung durch qualifizierte Fachkräfte sind wesentliche Bestandteile einer bedarfsgerechten Versorgung. Ausschreibungen bergen das Risiko einer Konzentration auf wenige Anbieter und setzen insbesondere kleinere und mittelständische Leistungserbringer in den Städten und in der Fläche unter wirtschaftlichen Druck. Die Folgen können längere Versorgungswege, eine eingeschränkte Wahlfreiheit und der Verlust wohnortnaher Angebote sein. Einmal aufgegebene Versorgungsstrukturen lassen sich nur schwer wiederaufbauen.

Eine Schwächung dieser Strukturen steht auch dem politischen Ziel der Ambulantisierung entgegen. Gerade Menschen mit komplexem Versorgungsbedarf sind auf eine koordinierte, kontinuierliche Betreuung angewiesen. Zusätzliche Schnittstellen und wechselnde Zuständigkeiten können die Versorgung erschweren und Patientinnen und Patienten sowie ihre Angehörigen zusätzlich belasten.
Ausschreibungen sind kein nachweislich wirksames Instrument zur nachhaltigen Kostensenkung. Seit der Abschaffung der Ausschreibungen im Jahr 2019 ist bei den Hilfsmittelausgaben kein sprunghafter Anstieg zu verzeichnen. Der Anteil der Hilfsmittelausgaben an den GKV-Gesamtausgaben liegt seit Jahren bei rund 3,5 bis 4 Prozent. Die Ausgabenentwicklung ist vor allem auf die demografische Entwicklung, steigende Versorgungszahlen und allgemeine Kostensteigerungen zurückzuführen. Nachhaltige Einsparungen durch Ausschreibungen sind hingegen nicht belegt. Preisbedingte Einsparungen können zudem durch Fehl- und Unterversorgungen sowie daraus entstehende Folgekosten an anderer Stelle wieder aufgezehrt werden.
Zudem steht die Hilfsmittelbranche durch den gesetzlichen Abschlag von drei Prozent bereits unter erheblichem wirtschaftlichem Druck. Eine zusätzliche Verschärfung des Preiswettbewerbs durch Ausschreibungen würde die wirtschaftliche Belastung der Leistungserbringer weiter erhöhen. Investitionen in Personal, Ausbildung, Digitalisierung und Innovation würden dadurch zusätzlich erschwert. Dies schwächt die Wettbewerbsfähigkeit eines überwiegend mittelständisch geprägten Wirtschaftszweigs.

Unsere Bitte an Sie

Wir appellieren daher an Sie, sich im Bundesrat dafür einzusetzen, die Ausschreibungsregelung aus der Notfallreform zu streichen und die Weiterentwicklung der Hilfsmittelversorgung im Rahmen einer eigenständigen Reform zu beraten. Dabei müssen Versorgungsqualität, Patienteninteressen, Wirtschaftlichkeit, Bürokratieabbau sowie der Erhalt leistungsfähiger mittelständischer Versorgungs- und Unternehmensstrukturen gleichermaßen berücksichtigt werden.

Für einen kurzfristigen Austausch stehen wir Ihnen gern zur Verfügung.

Unterzeichnende Verbände:
BVMed, eurocom, SPECTARIS, rehaKIND, BEH, IV ost NRW, VVHC, rehaVital, QVH, sanum, fmp, ZMT, svak

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