- Hilfsmittel Bundestag beschließt Ausschreibungen bei Hilfsmitteln: Selbsthilfe und Initiative Faktor Lebensqualität setzen auf die Länder
Die vorgesehene Evaluation misst nicht, was für die Betroffenen zählt. Selbsthilfe und Initiative Faktor Lebensqualität bitten die Länder, im Bundesrat am 20. November den Vermittlungsausschuss anzurufen.
ArtikelBerlin / Gensingen, 21.10.2026
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Der Bundestag hat am 15. Oktober 2026 mit dem Gesetz zur Reform der Notfallversorgung beschlossen, dass Krankenkassen Hilfsmittelversorgungen wieder ausschreiben dürfen (§ 127 Abs. 1c SGB V). Der Gesetzgeber hatte Ausschreibungen 2019 nach schlechten Erfahrungen untersagt. Die Selbsthilfe Stoma-Welt e. V., das BeuteltierNetzwerk e. V., die Fördergemeinschaft der Querschnittgelähmten in Deutschland e. V. (FGQ), die Inkontinenz Selbsthilfe e. V. und die Initiative Faktor Lebensqualität halten an ihrer Kritik fest: Ausschreibungen sind kein geeignetes Instrument, die Versorgung bei Stoma und Inkontinenz zu steuern.
Versorgung, die zum Menschen passen muss
Menschen mit Stoma, mit Blasenentleerungsstörungen, die intermittierenden Katheterismus (IK) benötigen, oder mit Inkontinenz brauchen eine verlässliche, individuell passende Hilfsmittelversorgung, mehrmals täglich und oft ein Leben lang. Dazu gehört eine Fachkraft, die berät, anleitet und erreichbar ist, wenn sich etwas verändert. Wer beim Katheterisieren Unterstützung braucht, ist darauf besonders angewiesen. Davon hängt ab, ob Betroffene arbeiten, reisen und am Leben teilhaben können. Nach früheren Ausschreibungen berichteten Betroffene von erzwungenen Versorgerwechseln, knappen Mengen und unpassenden Produkten. Im Zusammenhang damit schilderten sie auch Hautschäden, Infektionen und Einschränkungen im Alltag.
Die neue gesetzliche Regelung erklärt Ausschreibungen bei individuellen und dauerhaften Versorgungen zwar „in der Regel“ für nicht zweckmäßig. Ob eine Ausschreibung zweckmäßig ist, entscheiden aber die Krankenkassen selbst. Dieselbe Formulierung stand schon einmal im Gesetz und hat Ausschreibungen weder für aufsaugende oder ableitende Inkontinenzhilfen, noch für den Hilfsmittelbedarf bei der Stomaversorgung verhindert. Ausschreibungsverträgen können andere Versorger zudem nicht beitreten: Wer den Zuschlag nicht bekommt, ist raus.
Die Evaluation misst nicht, was zählt
Das Bundesministerium für Gesundheit soll die Auswirkungen der Ausschreibungen bis Ende 2029 evaluieren. Das Gesetz nennt dafür Qualität, Ausgaben und Anbieterstruktur. Die Evaluation muss aber konkret erfassen, ob Produkte individuell passen, Beratung und Nachbetreuung verfügbar sind, Komplikationen auftreten und Selbstständigkeit sowie Teilhabe erhalten bleiben. Dafür braucht es verbindliche Kriterien und eine verbindliche Beteiligung der Selbsthilfe. Beides regelt das Gesetz nicht.
Hinzu kommt: Ausschreibungen brauchen Zeit, bis Verträge geschlossen sind und die Versorgung umgestellt ist. Ob sich die Folgen bis Ende 2029 überhaupt zeigen, ist offen. Eine Evaluation ohne die richtigen Kriterien kann dann leicht zu dem Ergebnis kommen, es gebe keine Probleme.
Ausschreibungen und eine Evaluation, die nicht auf bedürfnisorientierte Kriterien und Qualitätsanforderungen abhebt, sind aus Sicht der Menschen, die auf Hilfsmittel angewiesen sind, nicht zielführend.
„Wie Ausschreibungen in der Stomaversorgung ausgehen, wissen wir bereits: Zwangswechsel, Diskussionen über die Menge, Beratung nur noch am Telefon“, sagt Christian Limpert, Vorsitzender der Selbsthilfe Stoma-Welt e. V. „Wer das erneut erproben will, muss wenigstens messen, was für uns zählt: ob die Versorgung passt und wir am Leben teilhaben können.“
„Eine Evaluation, die Ausgaben und Anbieter zählt, aber nicht fragt, wie es den Menschen geht, misst am Ziel vorbei“, sagt Matthias Zeisberger von der Inkontinenz Selbsthilfe e. V. „Hautschäden, Infektionen und der Rückzug aus dem Alltag tauchen in keiner Vertragsstatistik auf.“
„In unserer Community erleben wir jeden Tag, wie viel von der richtigen Versorgung abhängt“, sagt Nicole Engel, Vorstandsvorsitzende des BeuteltierNetzwerk e. V. „Schon heute organisieren wir schnelle Hilfe, wenn die Versorgung in Notsituationen stockt. Ausschreibungen werden diese Notsituationen nicht seltener machen.“
„Für viele Menschen mit Querschnittlähmung muss die Hilfsmittelversorgung zum individuellen Bedarf passen – auch bei eingeschränkter Handfunktion oder wenn Assistenz notwendig ist. Entscheidend ist, ob sie Gesundheit, Selbstständigkeit und Teilhabe sichert. Der Preis darf dabei nicht allein den Ausschlag geben", sagt Marion Bender, Vorsitzende der FGQ.
Bitte an die Länder
Der Bundesrat berät das Gesetz am 20. November 2026. Die Organisationen haben sich an die Gesundheitsministerinnen und -minister der Länder gewandt und bitten sie,
- den Vermittlungsausschuss anzurufen mit dem Ziel, § 127 Abs. 1c und 1d SGB V zu streichen,
- sich zumindest dafür einzusetzen, dass insbesondere Stoma-, Katheter- sowie ableitende und aufsaugende Inkontinenzversorgung verbindlich ausgenommen werden, und
- verbindliche Kriterien für die Evaluation und eine verbindliche Beteiligung der Selbsthilfe an Empfehlungen und Evaluation einzufordern.
Über die Beteiligten: Die Selbsthilfe Stoma-Welt e. V., das BeuteltierNetzwerk e. V., die Fördergemeinschaft der Querschnittgelähmten in Deutschland e. V. (FGQ) und die Inkontinenz Selbsthilfe e. V. sind bundesweite Selbsthilfeorganisationen. Die Initiative Faktor Lebensqualität im BVMed setzt sich seit 2013 für eine individuelle und bedarfsgerechte Versorgung mit Stoma- und Kontinenzhilfsmitteln ein.
Weitere Informationen:
Gemeinsames Positionspapier „Lebensqualität statt Preisdruck“Externer Link. Öffnet im neuen Fenster/Tab.