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Ihre Suche nach "Erprobungsregelung" ergab 22 Treffer
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Gemeinsamer Bundesausschuss (G-BA)G-BA: BVMed für stärkere Beteiligung und klare Fristen
Als wesentlicher Beteiligter im Gesundheitssystem muss die Medizintechnologie-Industrie in die Prozesse aktiv eingebunden werden. Zudem sind klare Rahmenbedingungen, wie Antragsverfahren, Fristen, nachvollziehbare Entscheidungsprozesse, Rechtswege und Strukturen im G-BA zu etablieren.
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ErprobungsregelungEin neues Instrument für den G-BA
Mit dem Versorgungsstrukturgesetz 2012 sind gesetzliche Neuregelungen auch für den Medizinproduktebereich geschaffen worden. Die wichtigste Änderung für die MedTech-Unternehmen ist die neue Erprobungsregelung von Medizinprodukte-Innovationen. Ziel ist es, den Zugang zu neuen Untersuchungs- und Behandlungsmethoden (NUB) mit Medizinprodukten zu verbessern.
08.02.2014
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