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  • Katheterlabor mit modernster Medizintechnik

    NutzenbewertungMethodenbewertung für Medizinprodukte: MedInform-Konferenz am 5. September 2017 in München

    Die Vorbereitung und Durchführung eines Methodenbewertungsverfahrens beleuchtet die BVMed-Konferenz "Methodenbewertung für Medizinprodukte" am 5. September 2017 in München aus unterschiedlichen Perspektiven. Die Veranstaltung erläutert das Erprobungsverfahren (§ 137e SGB V) und das Medizinprodukte-Methodenbewertungsverfahren (§ 137h SGB V) und vermittelt Aspekte der evidenzbasierten Medizin und der systematischen Nutzenbewertung.

    18.07.2017

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  • Kontinuierliche Prozesskontrolle bei der Fertigung von Komponenten für die Medizintechnik

    Nutzenbewertung"Potenzialbegriff wird restriktiv ausgelegt, Wille des Gesetzgebers konterkariert"

    Die ersten Beschlüsse des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) zur Methodenbewertung nach § 137 h SGB V bestätigen die Befürchtung des BVMed, dass der neue Potenzialbegriff des Gesetzgebers vom G-BA sehr restriktiv ausgelegt wird. "Dadurch wird das innovationsfreundliche Prinzip 'Erlaubnis mit Verbotsvorbehalt' im Krankenhaus ausgehebelt", so BVMed-Geschäftsführer und Vorstandsmitglied Joachim M. Schmitt. Die nun praktizierte restriktive Auslegung bei der Bewertung des Potenzials werde das ursprüngliche Ziel des Gesetzgebers, neue Methoden einer Erprobung zuzuführen, unterlaufen.

    21.03.2017

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  • Prof. Dr. Thomas Kersting

    ErprobungsregelungErnüchternde Erfahrungen mit der Erprobungsregelung

    Die vor drei Jahren eingeführte Erprobungsregelung für Medizintechnologien hat das vom Gesetzgeber vorgesehene Ziel eines schnelleren Innovationszugangs im ambulanten Bereich nicht erreicht. Dieses Fazit zogen die Experten der BVMed-Veranstaltung "Die Versorgung mit Medizinprodukten" am 27. September 2016 in Berlin. Das Verfahren sei "zu langwierig und bürokratisch, als dass es den Innovationszyklen in der MedTech-Branche gerecht wird", so Prof. Dr. Thomas Kersting vom IGES-Institut. In den letzten drei Jahren sei keine einzige Erprobungsstudie auf den Weg gebracht worden. Das ist auch aus Sicht von Dr. Matthias Perleth vom Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) "ernüchternd". Das Verfahren nun in eine systematische Nutzenbewertung von neuen Methoden mit Medizinprodukten hoher Klasse zu überführen berge die Gefahr, "dass medizintechnische Innovationen nur noch langsam beziehungsweise verzögert in die deutsche Versorgungslandschaft gelangen", so Kersting. Ein weiteres Thema war die derzeit diskutierte Hilfsmittelreform.

    28.09.2016

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  • 6. Imagebild Joachim M. Schmitt

    NutzenbewertungStartschuss für neue MedTech-Nutzenbewertung

    Die Verfahrensordnung des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) zur "Bewertung von Methoden mit Medizinprodukten der hohen Risikoklassen" ist in Kraft getreten. Der BVMed fordert, dass eine neutrale Einrichtung im Rahmen der Evidenzbasierten Medizin wissenschaftliche Leitlinien für die Methodik zur Nutzenbewertung von Medizintechnologien entwickelt.

    25.08.2016

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  • Katheterlabor mit modernster Medizintechnik

    NutzenbewertungMedInform-Konferenz zur MedTech-Nutzenbewertung im Krankenhaus am 5. April 2016 in Berlin

    Über die Nutzenbewertung neuer Behandlungsmethoden mit Medizinprodukten hoher Klassen im Krankenhaus informiert eine MedInform-Konferenz am 5. April 2016 in Berlin. Die Konferenz stellt die Aufbau- und Ablauforganisation des neuen Bewertungsverfahrens nach § 137h SGB V sowie den Bewertungsprozess und die Inhalte der damit verbundenen Nutzenbewertung dar.

    03.03.2016

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  • NutzenbewertungVeit beim BVMed: "IQTIG will Schwellenwerte für Patientengefährdungen festlegen"

    "Die Versorgungsqualität für Patienten wird verbessert, wenn die Qualitätssicherung denen nützt, die Patienten versorgen." Dieses Ziel formulierte Dr. Christof Veit, Geschäftsführer des neuen Qualitätsinstituts IQTIG, auf dem gesundheitspolitischen Event des BVMed zu "Qualität, Transparenz und Nutzen von medizintechnischen Verfahren" am 9. Juni 2015 in Berlin. Veit argumentierte patientenorientiert: "Qualität ist das, was der Patient in der Versorgung erlebt." Neben der Qualitätsmessung spielte die Diskussion um die Nutzenbewertung von Medizintechnologien eine große Rolle.

    10.06.2015

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  • 6. Imagebild Joachim M. Schmitt

    NutzenbewertungBVMed schlägt Alarm: "Keine nationale Zulassung durch die Hintertür"

    Der BVMed hat in der aktuellen Diskussion über die Änderungsanträge zum GKV-Versorgungsstärkungsgesetz (GKV-VSG) eindringlich vor einer "nationalen Zulassung durch die Hintertür" gewarnt. Die geplante Regelung zu Nutzenstudien neuer Methoden mit Medizinprodukten der Klassen IIb und III dürfe das innovationsfreundliche und politisch gewollte Prinzip "Erlaubnis mit Verbotsvorbehalt" im Krankenhaus nicht aushebeln, sagte BVMed-Geschäftsführer und Vorstandsmitglied Joachim M. Schmitt. "Mehr Aufwand und Bürokratie ohne ein Mehr an Nutzen muss aus Sicht der mittelständischen MedTech-Branche verhindert werden. Patienten in Deutschland müssen auch künftig schnell von modernen und sicheren Medizintechnologien profitieren können."

    08.05.2015

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  • Operation (5)

    NutzenbewertungNutzenbewertung verbessern

    Der BVMed hat in seiner Stellungnahme zum GKV-VSG Verbesserungen an den vorgesehenen Regelungen zur Nutzenbewertung von Medizintechnologien vorgeschlagen. Dazu gehören ein zeitlich abgestufter Verfahrensvorschlag, eine bessere Beteiligung der betroffenen Medizinprodukte-Hersteller sowie die Möglichkeit zur Aussetzung von Bewertungsverfahren bei Studien, die kurz vor dem Abschluss stehen.

    24.03.2015

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  • Josef Hecken

    QualitätsdiskussionG-BA-Chef Hecken beim BVMed: "Strukturqualität festschreiben"

    In der Qualitätsdiskussion setzt sich der Unabhängige Vorsitzende des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA), Josef Hecken, für eine klare Festschreibung der Strukturqualität in der medizinischen Versorgung ein. Dazu gehören Personalschlüssel oder (medizin-) technische Voraussetzungen.

    05.06.2014

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  • Gemeinsamer Bundesausschuss (G-BA)G-BA: BVMed für stärkere Beteiligung und klare Fristen

    Als wesentlicher Beteiligter im Gesundheitssystem muss die Medizintechnologie-Industrie in die Prozesse aktiv eingebunden werden. Zudem sind klare Rahmenbedingungen, wie Antragsverfahren, Fristen, nachvollziehbare Entscheidungsprozesse, Rechtswege und Strukturen im G-BA zu etablieren.

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