COVID-19

Bundesgesundheits­ministerium weitet Hilfen für Krankenhäuser aus

Krankenhäuser in Corona-Hotspotregionen können künftig finanziell besonders unterstützt werden. Eine entsprechende Verordnung trat Ende 2020 in Kraft und gilt bereits rückwirkend ab dem 17. Dezember 2020, wie das Bundesgesundheitsministerium mitteilte. Wegen der derzeit vielerorts besonders hohen Infektionszahlen können die Bundesländer, die grundsätzlich für die Krankenhausplanung zuständig sind, demnach mehr Kliniken bestimmen, die Ausgleichszahlungen erhalten.

Werden in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt innerhalb von sieben Tagen mehr als 250 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner erfasst, können Krankenhäuser damit auch unabhängig von ihren freien Intensivbetten Ausgleichszahlungen bekommen. Auch können die Länder Kliniken bestimmen, die zwar bislang noch keine Zuschläge für eine grundlegende Notfallversorgung vereinbart haben, aber trotzdem eine entsprechende Versorgung sicherstellen. Diese Häuser können dann ebenfalls Ausgleichszahlungen bekommen. Die Regelung ist wie auch andere Hilfen für die Kliniken zunächst bis zum 31. Januar 2021 befristet.

Viele Klinikverbände klagen über finanzielle Schwierigkeiten der Krankenhäuser, die in der Pandemie zum Beispiel planbare Operationen aufschieben und im Krisenmodus arbeiten, um COVID-19-Patienten versorgen zu können.

Quelle: Deutsches Ärzteblatt Online vom 28. Dezember 2020
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