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Kurzarbeit | DIN-Normen kostenfrei | Ausfuhren EFTA | Informationen



1. Ein effektives Mittel, die existenzvernichtenden Auswirkungen aus der Corona Krise abzumildern, wird für viele Unternehmen die Möglichkeit sein, Kurzarbeit zu beantragen. Der Prozess beginnt mit der sogenannten Anzeige von Arbeitsausfall. Im Fall der Fälle raten wir Ihnen, diese bis zum 31.03.2020 bei der zuständigen Bundesagentur für Arbeit einzureichen. Einzelheiten entnehmen Sie bitte folgenden drei Unterlagen unseres Steuerbüros: Mitarbeiterschreiben zur betrieblichen Einheitsregelung, Leitfaden zur Beantragung von Kurzarbeitergeld und Arbeitszeittabelle.

Des Weiteren finden Sie hier eine Ausfüllhilfe zum Antrag für Kurzarbeitergeld der Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft.

2. BMWi-Dossier "Auswirkungen des Coronavirus: Informationen und Unterstützung für Unternehmen"

3. Eckpunkte "Corona-Soforthilfe für Kleinstunternehmen und Soloselbständige"

4. DIN stellt Normen für medizinische Ausrüstung kostenlos zum Download zur Verfügung

Die europäischen Normungsorganisationen CEN und CENELEC haben mit dem Einverständnis all ihrer Mitglieder – darunter DIN (Deutsches Institut für Normung) – und auf Bitte der Europäischen Kommission entschieden, eine Reihe von europäischen Normen für Medizinprodukte und persönliche Schutzausrüstung kostenlos zur Verfügung zu stellen, um damit die Bekämpfung der COVID-19-Pandemie zu unterstützen. Ziel ist es, dem wachsenden Mangel an Schutzmasken, -handschuhen und weiteren Produkten zu begegnen, mit dem viele europäische Länder derzeit zu kämpfen haben. Mit der Bereitstellung der Normen soll Unternehmen geholfen werden, die ihre Produktlinien umstellen wollen, um die so dringend benötigte Ausrüstung kurzfristig herzustellen. Bis auf weiteres werden die Normen in der aktuellen Version kostenfrei zur Verfügung gestellt. Diese europäischen Normen beschreiben wesentliche Anforderungen an Filtermasken, medizinische Handschuhe und Schutzkleidung. Interessierte Unternehmen und Organisationen können die Normen im Webshop des Beuth Verlags herunterladen.

5. Beschluss der EU-Kommission, Ausfuhren von medizinischer Schutzausrüstung von der EU in die EFTA-Staaten Schweiz, Liechtenstein, Norwegen und Island von der Ausfuhrgenehmigungspflicht auszunehmen. Diese Ausnahme ist am 21. März 2020 in Kraft getreten.

6. Empfehlungen des GKV-Spitzenverbandes zur Sicherung der Hilfsmittelversorgung während der Ausbreitung des Coronavirus

7. Die neue Plattform RemedyMatch bringt Angebot und Nachfrage an Schutzausrüstung per Materialspende zusammen. Das Non-Profit-Start-up geht in den nächsten Tagen online. Jetzt kostenfrei auf die Vormerkliste setzen lassen.

8. Angebot des Berliner Technologieunternehmens Sentryc, das Produktfälschungen auf Internet-Marktplätzen erkennt und diese innerhalb von 24 Stunden direkt löschen kann, weltweit. Kunden sind deutsche Hersteller wie Lamy, Junghans oder Fischer Dübel. Die Geschäftsführerin Nicole Hofmann möchte ab sofort allen Herstellern von Medizinprodukten zur Seuchenbekämpfung den Service kostenfrei anbieten. Allein Amazon meldet erschreckende Zahlen zum Umfang an gefälschten Schutzmasken, Schutzanzügen, aber auch Fieberthermometern etc. | Kontakt: Borgmeier Public Relations, Tanja Muhme

Stand: 25. März 2020
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