COVID-19

COVID-19 | Info-Blog

Fachprogramm Medizintechnik | Investitionsförderungen für den Mittelstand | Checkliste Arbeitsschutzregel | Leitlinie der GDA


1. 20 Millionen für innovative MedTech-Lösungen | Um aktuellen Herausforderungen in der Corona-Pandemie – etwa in der Diagnostik, der Prävention oder der mobilen Versorgung – besser begegnen zu können, will das Bundesforschungsministerium (BMBF) die angewandte Forschung und Entwicklung stärken.

Das BMBF investiert 20 Millionen Euro in die Forschung und Entwicklung innovativer Medizintechnik. Dafür soll das Fachprogramm Medizintechnik erweitert werden. Die neue Fördermaßnahme richtet sich dabei an alle Akteure in der Medizintechnik.

Bis zum 28. September sollen noch Vorhaben zur Entwicklung von Medizintechnik beim BMBF eingereicht werden können, die für die aktuelle Pandemie vorgesehen sind. Für Anträge mit einer längerfristigen Dimension gilt als Frist der 30. Januar 2021.

2. „Digital Jetzt –Investitionsförderung des Mittelstandes“ | Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) unterstützt kleine und mittelständische Unternehmen mit dem Digitalisierungsprogramm. Diese Förderung kann beispielsweise für die Erneuerung der Telekommunikationsinfrastruktur, für Lizenzprojekte, DMS, digitale Unterschriften, etc. genutzt werden. Ab dem 07.09.2020 gibt es die Möglichkeit einen Förderantrag von IT-Projekten zu stellen. Infos dazu finden Sie in diesem Flyer.

3. Im letzten Corona-Mailing haben wir Sie darauf hingewiesen, dass die SARS-CoV-2-Arbeitsschutzregel am 20. August 2020 offiziell im Gemeinsamen Ministerialblatt (Nr. 24, S. 484 ff.) veröffentlicht wurde. Durch diese Veröffentlichung erhält die SARS-CoV-2-Arbeitsschutzregel mit den enthaltenen Maßnahmen nun die sogenannte Vermutungswirkung.

Im Wesentlichen stellt die SARS-CoV-2-Arbeitsschutzregel eine Konkretisierung des SARS-CoV-2-Arbeitsstandards vom April 2020 dar. Daher wird empfohlen, die im Betrieb umgesetzten Maßnahmen und die Gefährdungsbeurteilung zu SARS-CoV-2 im Hinblick auf diese Konkretisierungen zu überprüfen und ggf. anzupassen. Hierzu erweist sich diese Checkliste als sehr hilfreich.

4. Die Nationale Arbeitsschutzkonferenz hat die Leitlinie der GDA (Gemeinsame Deutsche Arbeitsschutzstrategie) zur Beratung und Überwachung während der SARS-CoV-2-Epidemie verabschiedet und deren sofortige Anwendung durch die Aufsichtsdienste der Länder und Präventionsdienste der Unfallversicherungsträger beschlossen.

Der Schwerpunkt der Beratung und Überwachung der Arbeitsschutzverwaltung der Länder und Unfallversicherungsträger liegt während der SARS-CoV-2-Epidemie auf der Umsetzung der notwendigen präventiven Schutzmaßnahmen für die Beschäftigten vor SARS-CoV-2 bei der Arbeit.

Stand: 16. September 2020
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