COVID-19
COVID-19 | Info-Blog
Berlin, 02.02.2023|
Hinweise für Reisen | Quarantäne | Testverordnung

© Photo by Engin Adyurt on Pixaby
Bitte beachten Sie, dass wir uns zurzeit in einer stark dynamischen Situation befinden und sich Regelungen schnell ändern können. Zudem ist in allen Fällen zwischen touristischen und berufsbedingten Reisen zu unterscheiden.
Auf der Seite des Robert-Koch-Instituts finden Sie tagesaktuell eine Auflistung der internationalen Risikogebiete, für die automatisch eine Reisewarnung durch die Bundesregierung gilt. Bitte beachten Sie, dass eine Reisewarnung nicht gleichzusetzen ist mit einem Reiseverbot.
Ob und mit welchen Einschränkungen Sie in Ihr Zielland einreisen können, entnehmen Sie bitte der jeweiligen Landesseite des Auswärtigen Amtes. Hier erhalten Sie auch – falls benötigt – ein Gesundheitsformular, wie es in einigen Ländern zur Einreise gewünscht ist, sowie weitere wichtige Informationen zu Ihrem Aufenthalt.
2. Rückreise | Grundsätzlich gilt für Reisende aus einem ausländischen Risikogebiet eine Quarantänepflicht; es bestehen Ausnahmeregelungen.
Die Vorschriften zu Quarantänemaßnahmen fallen in den Zuständigkeitsbereich der einzelnen Bundesländer. Bitte informieren Sie sich daher bei dem Bundesland, in das Sie zurückreisen (eine Auflistung der Links zu den Webauftritten der jeweiligen Bundesländer finden Sie auf der nächsten Seite).
Allgemeine Informationen zur Quarantäneregelung bei Reisen aus dem Ausland inklusive Grafiken zur Ausnahmeregelung finden Sie auf der Website der Bundesregierung.
Am 14. Oktober 2020 haben die Bundesregierung und die Ministerpräsidenten eine Muster-Quarantäneverordnung für Ein- und Rückreisende verabschiedet (zum Beschluss).
ACHTUNG: Diese wird erst am 08.11.2020 von den einzelnen Bundesländern verabschiedet. Neben den grundsätzlich geltenden Regeln sind in § 2 Ausnahmen vorgesehen.
Bitte beachten Sie, dass die in der Muster-Quarantäneverordnung geregelten Ausnahmen noch nicht abschließend sind; über diese hinaus können bei triftigen Gründen weitere Befreiungen zugelassen werden, über die im Einzelfall entschieden werden muss. Maßgeblich für Einreisende bleiben künftig weiterhin die Regelungen der jeweiligen Bundesländer. Auch die maximalen Aufenthaltszeiten können sich unterscheiden, derzeit ist von max. 72 Stunden die Rede.
"§ 2 Ausnahmen
[…]
(2) 2. b) bei Einhaltung angemessener Schutz- und Hygienekonzepte Personen, deren Tätigkeit für die Aufrechterhaltung des Gesundheitswesens dringend erforderlich und unabdingbar ist, und dies durch den Dienstherrn, Arbeitgeber oder Auftraggeber bescheinigt wird,
(2). 2. c) bei Einhaltung angemessener Schutz- und Hygienekonzepte Personen, die beruflich bedingt grenzüberschreitend Personen, Waren oder Güter auf der Straße, der Schiene, per Schiff oder per Flugzeug transportieren, oder
(3) a) der Funktionsfähigkeit des Gesundheitswesens, insbesondere Ärzte, Pflegekräfte, unterstützendes medizinisches Personal und 24-Stunden-Betreuungskräfte, […]"
Hinweise für Reisen innerhalb Deutschlands
Aufgrund der bundesweit steigenden Infektionszahlen gelten je nach Bundesland nun auch bei innerdeutschen Reisen gewisse Beschränkungen. Wer aus einem inländischen Hochinzidenzgebiet einreist, darf aktuell in einigen Bundesländern beispielsweise nicht in einem Hotel oder einer Herberge übernachten, sofern kein negativer Test auf das Coronavirus vorgelegt werden kann. Dieser darf wiederum nicht älter als 48 Stunden sein.
Als inländisches Hochinzidenzgebiet gelten Bereiche, innerhalb welcher das Infektionsgeschehen über die Grenze von 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnerinnen innerhalb der letzten 7 Tage steigt (7-Tage Inzidenz). Das Robert Koch-Institut informiert hier tagesaktuell über die 7-Tage Inzidenz. Wer aus einem solchen Gebiet in ein anderes Bundesland reisen möchte, sollte sich vorab auf dem Internetauftritt des Ziellandes über die geltenden Regelungen informieren.
Bitte beachten Sie, dass sich die Regelungen zumeist auf touristische Reisen beziehen und Ausnahmeregelungen für beruflich Reisende / Berufspendler bestehen können!
Wir befinden uns zurzeit in einer stark dynamischen Situation, in der sich Regelungen schnell ändern können. Informieren Sie sich daher vor Ihrer Reise immer bei dem Bundesland, in das Sie einreisen, bzw. aus dem Sie ausreisen.
Der BDA stellt auf seiner Internetpräsenz eine regelmäßig aktualisierte Übersicht über die Quarantäneverordnungen der Länder für Ein- und Rückreisende aus Risikogebieten zur Verfügung.
Hier haben wir für Sie die aktuellen Links der Bundesländer zusammengestellt:
- Baden-Württemberg
- Bayern
- Berlin
- Brandenburg
- Bremen
- Hamburg
- Hessen
- Mecklenburg-Vorpommern
- Niedersachsen
- Nordrhein-Westfalen
- Rheinland-Pfalz
- Saarland
- Sachsen
- Sachsen-Anhalt
- Schleswig-Holstein
- Thüringen
Zu Ausnahmeregelungen für die Medizintechnik-Branche ist der BVMed bereits mit der Bundesregierung im Austausch. Wir werden Sie über die Entwicklungen informiert halten.
Bitte beachten Sie, dass Krankenhäuser, Pflegeheime und andere medizinische Einrichtungen ebenfalls unterschiedliche Regelungen haben und Sie sich daher vor einem Besuch mit den jeweiligen Regeln des Hauses vertraut machen.
Die "Verordnung zum Anspruch auf Testung in Bezug auf einen direkten Erregernachweis des Coronavirus SARS-CoV-2" vom 14.10.2020 finden Sie hier.
Stand: 16. Oktober 2020
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