COVID-19

COVID-19 | Info-Blog

Spezifikationen der neuen Corona-Impfverordnung



Das Bundesgesundheitsministerium hat am Montag, den 8. Februar 2021, die neue Coronavirus-Impfverordnung (CoronaImpfV) veröffentlicht.

In der Begründung zur Verordnung sind auch Mitarbeiter von Medizintechnik-, Hilfsmittel- und Homecare-Unternehmen, Sanitätshäusern sowie Medizinprodukteberater bei der OP-Begleitung als priorisierte Personenkreise zur Impfung genannt.

Insgesamt gilt als Voraussetzung zur Impfpriorisierung in Gruppe 1 nach wie vor regelmäßig bestehender Patientenkontakt zu älteren und vulnerablen Menschen sowie das damit einhergehende Expositionsrisiko. Sie bezieht sich (zumindest für Gruppe 1) also nicht grundsätzlich auf alle Mitarbeiter.
  • Höchste Impfpriorität | Gruppe 1: „Medizinprodukteberaterinnen und -berater bei der Operationsbegleitung, Personal von Hilfsmittel-/Homecare-Diensten und Sanitätshäusern“; „Mitarbeitende in der Spezialpflege, z. B. Stoma- oder Wundversorgung“
  • Hohe Priorität | Gruppe 2: „Außendienst-Technikerinnen und -Techniker (von z. B. Beatmungsgeräten)“ sowie „Medizintechnik“ „zur Aufrechterhaltung der Krankenhausinfrastruktur“
  • Erhöhte Priorität | Gruppe 3: „Medizinprodukteindustrie“, „Großhandel für Medizinprodukte und Sanitätshausmitarbeitende“

Gruppe 3 unterscheidet sich von den Gruppen 1 und 2 dahingehend, dass bei Gruppe 3 kein Patientenkontakt vorausgesetzt wird. Jedoch beschränkt sich Gruppe 3 auf Personen in „besonders relevanter Position“. Hier gilt es, abzuwägen und zu argumentieren.

Für Personen im Alter von 18 bis 64 Jahren ist der Impfstoff von AstraZeneca vorgesehen – es gibt keine Wahlfreiheit des Impfstoffes. Die Gruppen 2 und 3 werden erst geimpft, wenn Gruppe 1 abgeschlossen ist. Außerdem kann es zu Beginn in der praktischen Umsetzung noch etwas stocken, da der AstraZeneca-Impfstoff erst seit einer Woche in den einzelnen Bundesländern ausgeliefert wird und die einzelnen Stellen in den Ländern / Impfzentren sich im Zweifel erst noch mit der neuen Verordnung und den neuen Abläufen vertraut machen müssen.

Die Situation ist nach wie vor sehr dynamisch. Eine Anpassung der praktischen Umsetzung der neuen Impfverordnung erfolgt durch die Länder i. d. R. erst nach Auslieferung der neuen Impfstoffdosen.

Stand: 12. Februar 2021
  • Weitere Artikel zum Thema
  • Welt-Sepsis-Tag am 13.09.2023 und Welttag der Patientensicherheit am 17.09.2023: Infektionsbekämpfung durch Präventionsmaßnahmen

    Der jährlich stattfindende Welt-Sepsis-Tag am 13. September rückt in den Fokus, wie Präventionsmaßnahmen zur Bekämpfung von Infektionen und schlussendlich von Sepsis beitragen können. Der Welt-Sepsis-Tag und die Infektionsbekämpfung durch Prävention sind entscheidend, um das Bewusstsein für Sepsis zu schärfen und die Gesundheitssysteme nachhaltig zu stärken. Der Welttag der Patientensicherheit am 17. September konzentriert sich auf die Beteiligung von Patient:innen innerhalb der Gesundheitsversorgung. In Deutschland richtet das Aktionsbündnis Patientensicherheit diesen Tag aus, gefördert vom Bundesministerium für Gesundheit. Mehr

  • BVMed: Infektionsvermeidung muss an erster Stelle stehen / „Prävention vor Behandlung“

    Der BVMed hat im Rahmen der „Deutschen Antibiotika-Resistenzstrategie“ (DART 2030) einen konkreten Aktionsplan für die Prävention von Infektionen angemahnt. „Es ist gut und richtig, dass die Bundesregierung in der Neuauflage der Strategie die Reduktion von Infektionen an die erste Stelle setzt. Denn Prävention geht vor Behandlung. Nun müssen konkrete Handlungsstrategien für den Aktionsplan erarbeitet werden“, fordert BVMed-Geschäftsführer und Vorstandsmitglied Dr. Marc-Pierre Möll. Der BVMed-Fachbereich Nosokomiale Infektionen (FBNI) hat dazu im Vorfeld des Welt-Sepsis-Tages am 13. September und des Tages der Patientensicherheit am 17. September ein Positionspapier vorgelegt. Mehr

  • Position des Fachbereichs Nosokomiale Infektionen: Infektionen vermeiden – Bewusst handeln: Antimikrobielle Resistenzen (AMR)

    Der Fachbereich Nosokomiale Infektionen (FBNI) im BVMed begrüßt die Fortführung der Deutschen Antibiotika-Resistenzstrategie (DART 2030) der Bundesregierung. Die Anstrengung aller relevanten Akteur:innen ist bei der Bekämpfung von Antimikrobiellen Resistenzen von Nöten. Die MedTech-Branche unterstützt durch bereits bestehende Technologien, die Entwicklung neuer Innovationen und auch im Vorhaben bei der Entwicklung von Präventionsvorhaben. Mehr


©1999 - 2023 BVMed e.V., Berlin – Portal für Medizintechnik