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Testungen im Betrieb | Neue Arbeitsschutzverordnung | Betriebsärzte in der Impfkampagne | Neue Einreiseverordnung | Bundesprogramm "Ausbildungsplätze sichern" | Onlineveranstaltungen



1. Aktuell besteht in Deutschland noch keine bundesweite Corona-Testpflicht für Arbeitgeber. Eine regulatorische Regelung in der Arbeitsschutzverordnung ist möglich, wenn die Umsetzung in der Wirtschaft nicht dazu führt, dass die Betriebe den Mitarbeitern Tests anbieten. Eine Bewertung und Entscheidung im Bundeskabinett wurde für den 13. April angekündigt.

Hier finden Sie den aktualisierten Foliensatz der BDA (Stand 20. März) unter dem Titel #WirtschaftTestet, der einen Überblick über die gemeinsame Erklärung, unterschiedliche Testverfahren, die Beschaffung, Durchführung und Dokumentation von Tests sowie arbeitsrechtliche Fragestellungen und Best-Practice-Beispiele gibt. Darüber hinaus finden Sie hier das aktuelle FAQ der BDA zum Thema.

Die DIHK-Bildungs-GmbH bietet zum Thema Testen diverse Informationsformate (u. a. Erklärfilme / Webinare) an. Diese können Sie hier abrufen. Behandelt werden u. a. folgende Themen:

  • Wie lässt sich das Testen effektiv organisieren?
  • Welche Corona-Tests gibt es und wie sind sie zu beschaffen?
  • Was ist bei der Durchführung der Tests zu beachten?
  • Was muss auf welche Weise dokumentiert werden?

In Sachsen gilt bereits eine Testpflicht in den Unternehmen. Auf ihrer Seite stellt die sächsische Landesregierung ein FAQ zum Thema bereit.

Ab dem 31. März 2021 sollen Arbeitgeber in Berlin ihren Beschäftigten ebenfalls zweimal wöchentlich einen Test zur Verfügung stellen. Darüber hinaus besteht zusätzlich die Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske in geschlossenen Räumen sowie zum ausgeweiteten Home Office; so darf sich nur maximal 50% der Belegschaft in den Büroräumen befinden. Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage des Berliner Senats.

2. Bereits am 13. März 2021 ist die geänderte SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung in Kraft getreten, über die wir Sie bereits im Mailing vom 16. März informiert haben. Auf der Covid-19-Infowebseite der BDA finden Sie ein aktualisiertes FAQ (Stand 18. März 2021), das im Hinblick auf die neuen Inhalte der Corona-Arbeitsschutzverordnung durch die Änderungsverordnung angepasst wurde. Weitere Infos zum Thema Arbeitsschutz finden Sie in der Präsentation des VCI.

3. Unter der Federführung der BDA hat die Wirtschaft der Bundesregierung das Angebot gemacht, die Impfkampagne durch die Einbindung der betriebsärztlichen Strukturen zu beschleunigen. Hierzu hat die BDA ein entsprechendes Konzept vorgelegt und ist in laufenden Gesprächen mit dem Bundesgesundheitsministerium. Eine entsprechende Anpassung der Impfverordnung ist in Arbeit.

4. Am 26. März trat die Erste Verordnung zur Änderung der Coronavirus-Einreiseverordnung in Kraft. Wer aus einem Risikogebiet in die Bundesrepublik Deutschland einreist, muss spätestens 48 Stunden nach Einreise nachweisen können, dass er nicht mit dem Coronavirus infiziert ist. Einreisende aus besonders betroffenen Regionen und generell Flugreisende müssen schon vor der Einreise ein negatives Testergebnis vorlegen. Ausnahmen für Geschäftsreisende gelten nicht.

5. Das BMWi hat bereits im Dezember 2020 das Förderprogramm für Forschungs- und Technologievorhaben zur Produktion innovativer persönlicher Schutzausrüstung vorgestellt. Ziel ist es, Anreize für verstärkte Innovationstätigkeit bei der Produktion von Schutzausrüstung zu setzen. Dies umfasst persönliche sowie medizinische Schutzausrüstung, wobei die gesamte Wertschöpfungskette angesprochen wird. Die Förderung soll dazu beitragen, die internationale Wettbewerbsfähigkeit deutscher Unternehmen zu stärken und einen Beitrag zur Erhaltung von Produktionskapazitäten am Standort Deutschland zu leisten – und somit die Versorgung von Schutzausrüstung in Deutschland und Europa zu sichern. Mit dieser Fördermaßnahme sollen insbesondere Anstrengungen von kleineren und mittleren Unternehmen (KMU) in Forschung und Entwicklung sowie die verstärkte Kooperation mit weiteren Unternehmen der Branche sowie wissenschaftlichen Einrichtungen angeregt und gestärkt werden.

Hierzu bietet das BMWi aktuell das Webinar „Förderprogramm Innovative Schutzausrüstung leicht erklärt“ an. Die Termine finden Sie hier. Die Slides finden Sie außerdem hier.

6. Das Bundesprogramm „Ausbildungsplätze sichern“ für KMUs soll Ausbildungsbetriebe und Azubis in der Coronakrise schützen. Das Bundeskabinett hat am 17. März 2021 beschlossen, das Programm zu verlängern sowie zu verbessern, und ein zweites Maßnahmenpaket verabschiedet. Damit werden Ausbildungs- und Übernahmeprämien verdoppelt und Zuschüsse zur Vermeidung von Kurzarbeit verbessert. Das Paket beinhaltet höhere Ausbildungsprämien für mehr Unternehmen (Betriebe mit bis zu 499 Beschäftigten, statt bislang 249), die Förderung temporärer Auftrags- und Verbundsausbildung, Prämierung der Aufrechterhaltung und Schaffung von Ausbildungsplätzen, Förderung von Ausbildungsvergütung zur Vermeidung von Kurzarbeit sowie Übernahmeprämien für die Aufnahme von Auszubildenden. Weitere Informationen und die Antragsformulare finden Sie auf der Seite der Bundesagentur für Arbeit. Ein FAQ stellt das BMBF zur Verfügung.

7. Onlineveranstaltungen des Handelsblatts für Unternehmer | Das Handelsblatt bietet am 14. April das Onlineevent „Werte und Wandel – Nachhaltige Erfolgsstrategien für Familienunternehmen“ an. Am 29. April folgt das Webinar „Die interne IT als Erfolgsfaktor: Wo Unternehmen umdenken müssen“. Die Teilnahme ist kostenfrei.

Stand: 30. März 2021
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