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Betriebliches Impfen | Anpassung Arbeitsschutzverordnung und Infektionsschutzgesetz



1. Sie möchten sich an der betrieblichen Impfaktion beteiligen (durch einen eigenen Werksarzt/Betriebsarzt oder durch Anbindung an einen betriebsärztlichen Dienst)?
Um den voraussichtlich im Juni 2021 anstehenden COVID-19-Impfstart durch die Betriebsärzt:innen vorzubereiten, benötigt die BDA Ihre Unterstützung. Um die Impfstofflogistik zu planen und die Betriebsärzt:innen an das digitale Impfstoff-Monitoring des RKI anbinden zu können, werden bestimmte Informationen und Angaben benötigt.

Beantworten Sie daher bitte bis spätestens zum Freitag, 7. Mai 2021 die Unternehmensabfrage der BDA, wenn Sie sich an der COVID-19-Impfkampagne beteiligen möchten. Nur so können die weitere Planung und eine möglichst reibungslose Anbindung sichergestellt werden.

Alle Informationen zum Impfen durch Betriebsärzt:innen finden Sie auf der BDA-Website #WirtschaftImpft. Hier finden Sie ebenso nützliche Infos und Prozesse, wie einen Leitfaden zum Impfen durch Betriebsärzt:innen, einen Workflow zur Impfung, ein Schema zur Ablauforganisation, rechtliche Grundlagen, Infos zu den verschiedenen Impfstoffen sowie Materialien zur Aufklärung, zum digitalen Impfquotenmonitoring und auch Links zur Betriebsarztsuche.

2. Die Anpassungen der Corona-Arbeitsschutzverordnung und des Infektionsschutzgesetzes sind am 23. April 2021 in Kraft getreten. Die Änderungen umfassen insbesondere die neuen Regelungen zur Testangebotspflicht sowie zur mobilen Arbeit nach dem Infektionsschutzgesetz.

Mit diesen Neuerungen hat die BDA ihren Fragen- und Antwortkatalog zur Corona-ArbSchV aktualisiert.

Weitere fortlaufend aktualisierte Informationen finden Sie auf der BDA-Website.

Stand: 4. Mai 2021
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