Cookie-Einstellungen

Zur fortlaufenden Verbesserung unserer Angebote nutzen wir den Webanalysedienst matomo.

Dazu werden Cookies auf Ihrem Endgerät gespeichert, was uns eine Analyse der Benutzung unserer Webseite durch Sie ermöglicht. Die so erhobenen Informationen werden pseudonymisiert, ausschließlich auf unserem Server gespeichert und nicht mit anderen von uns erhobenen Daten zusammengeführt - so kann eine direkte Personenbeziehbarkeit ausgeschlossen werden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit über einen Klick auf "Cookies" im Seitenfuß widerrufen.

Weitere Informationen dazu in unseren Datenschutzhinweisen.

 - Heilmittelwerbegesetz (HWG) HWG: Was ist verboten?

Artikel14.03.2014

Die gesetzlichen Vorgaben für Medizinprodukte sind zwar im Vergleich zu Arzneimitteln stark gelockert, jedoch unterliegt auch die Werbung für Medizinprodukte bestimmten Verboten.

Für Medizinprodukte ist bei der Kommunikation bzw. Werbung Folgendes verboten (§ 3 und 11 HWG):

  • Irreführende Werbung: Das ist beispielsweise dann der Fall, wenn eine therapeutische Wirkung suggeriert wird, die das Medizinprodukt nicht hat. Oder wenn falsche Angaben über das Material oder die Behandlung gemacht werden. Ebenso dürfen keine Unwahrheiten über die Hersteller oder Erfinder der Produkte veröffentlicht werden.
  • Die Novelle 2012 hat die "Angstwerbung" wie folgt modifiziert: Unzulässig sind Werbeaussagen, die nahelegen, dass die normale gute Gesundheit durch die Nichtverwendung des Medizinprodukts beeinträchtigt oder durch die Verwendung verbessert werden könnte.
  • Subtile bzw. manipulative Werbeaussagen. Damit sind beispielsweise Kommunikationsmaßnahmen gemeint, bei denen der Werbezweck nicht deutlich oder missverständlich ist.
  • Werbemaßnahmen, die sich an Kinder unter 14 Jahren richten.
  • Vorher-Nachher-Vergleiche bei operativ plastisch-chirurgischen Eingriffen.

Fazit:
Die Vorschriften sind in den vergangenen Jahren immer weiter liberalisiert worden - zuletzt im November 2012 mit dem 2. Gesetz zur Änderung arzneimittelrechtlicher und anderer Vorschriften. Weitere Verbote aus dem so genannten Heilmittelwerbegesetz (HWG) für Kommunikation und Werbung mit Medizinprodukten sind aufgehoben worden.
So ist in der Publikumswerbung auch die objektive und nicht irreführende Werbung mit Aussagen von Patienten (Testimonial-Werbung) zulässig. Auch das Verbot der Verwendung von fremd- und fachsprachlichen Bezeichnungen in der Publikumswerbung ist für Medizinprodukte entfallen! Möglich sind auch Krankengeschichten, Personen in Berufskleidung und bildliche Darstellungen von Krankheiten, Wirkungsvorgängen oder Vorher-Nachher-Vergleichen.
Unzulässig ist nach wie vor "irreführende Werbung", also falsche Behauptungen insbesondere über Produktwirkungen oder das Verschweigen oder Verharmlosen von Anwendungsrisiken.

Der BVMed hat zur Thematik ein eLearning-ToolExterner Link. Öffnet im neuen Fenster/Tab. sowie einen Praxisleitfaden "Kommunikation und Werbung mit Medizinprodukten: Was ist erlaubt, was ist verboten?" entwickelt.

Ihr Kontakt zu uns

Service

News abonnieren

Sie möchten auf dem Laufenden bleiben?
Abonnieren Sie unsere kostenlosen Newsletter, E-Mail-Alerts zu unseren Themen oder Pressemeldungen.

Jetzt abonnieren

Das könnte Sie auch interessieren

  • Recht
    BGH-Urteil vom 17. Juli 2025: Wertgrenze von 1 Euro bei Werbung mit PAYBACK-Punkten für Hörgeräte

    Mit seiner aktuellen Entscheidung vom 17.07.2025 (Az. I ZR 43/24) stellte der Bundesgerichtshof (BGH) erstmals klar, dass auch bei nicht preisregulierten Heilmitteln – wie etwa Hörgeräten – die Wertgrenze von 1 Euro für geringwertige Kleinigkeiten im Rahmen der Publikumswerbung gilt. Damit gibt es nunmehr auch für Medizinprodukte eine höchstrichterlich festgelegte Geringwertigkeitsgrenze.

    Artikel22.09.2025

    Mehr lesen
  • MDR
    BVMed-Taschenbuch Medizinprodukterecht neu aufgelegt

    Enthalten sind unter anderem das Medizinproduktegesetz (MPG), das Heilmittelwerbegesetz (HWG), die Medizinprodukte-Verordnung (MPV), die Medizinprodukte-Sicherheitsplanverordnung (MPSV), die Medizinprodukte-Betreiberverordnung (MPBetreibV), die Verordnung über klinische Prüfungen von Medizinprodukten (MPKPV), die Medizinprodukte-Abgabeverordnung (MPAV), die Medizinprodukte-Gebührenverordnung...

    Pressemeldung05.08.2020

    Mehr lesen
  • MDR
    Kommentar "WiKo – Medizinprodukterecht" des BVMed wird 25 Jahre alt

    Der Loseblatt-Kommentar mit Online-Datenbank "WiKo online" und Online-Rechtsprechungs-Datenbank zu Medizinprodukten ist eine praktische Interpretationshilfe zum deutschen und europäischen Medizinprodukterecht. Herausgeber sind BVMed-Geschäftsführer Dr. Marc-Pierre Möll sowie BVMed-Rechtsexperte Rainer Hill. Unterstützt werden sie von einem Pool von Rechtsanwälten und externen Experten, die...

    Pressemeldung14.04.2020

    Mehr lesen

Kommende Veranstaltungen

  • Recht
    BVMed Legal Lunch: Medfluencer, Social Media & MedTech: Chancen nutzen, Risiken kennen

    Medfluencer sind die Influencer des Gesundheitswesens, oftmals sind sie selbst Ärzt:innen bzw. kommen aus der Gesundheitsbranche: Sie klären auf, erklären komplexe Zusammenhänge in Social Media – und prägen damit die Meinung von Patientinnen und Patienten oft stärker als klassische Werbung. Doch was bedeutet das für MedTech-Unternehmen, die mit solchen Expert:innen zusammenarbeiten möchten?

    GesprächsforumDigital
    24.02.2026 12:00 - 13:00 Uhr
    Veranstalter: BVMed
    Schwerpunkt: Recht

    Zur Veranstaltung: BVMed Legal Lunch

Ihre Vorteile als BVMed-Mitglied

  • Organisation

    In über 80 Gremien mit anderen BVMed-Mitgliedern und Expert:innen in Dialog treten und die Rahmenbedingungen für die Branche mitgestalten.

  • Information

    Vom breiten Serviceangebot unter anderem bestehend aus Veranstaltungen, Mustervorlagen, Newslettern und persönlichen Gesprächen profitieren.

  • Vertretung

    Eine stärkere Stimme für die Interessen der Branche gegenüber politischen Repräsentant:innen und weiteren gesundheitspolitischen Akteur:innen erhalten.

  • Netzwerk

    An Austauschformaten mit anderen an der Versorgung beteiligten Akteur:innen, darunter Krankenkassen, Ärzteschaft oder Pflege teilnehmen.

Die Akademie

Von Compliance über Nachhaltigkeit bis hin zu Kommunikation. Unsere Akademie bietet der MedTech-Community eine Vielfalt an Veranstaltungen zur Fort- und Weiterbildung an. Entdecken Sie unsere Seminare, Workshops und Kongresse.

Zu den Veranstaltungen