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 - 22.12.2015 Patienteninformation "Ableitende Kontinenzversorgung" BVMed-Infoblatt

Artikel22.12.2015

Ableitende Kontinenzversorgung*

Zur ableitenden Kontinenzversorgung zählt unter anderem die Harnableitung mittels Dauerkatheter, Bauchdeckenkatheter (suprapubische Harnableitung = SPK), Nierenfistelkatheter (NFK), Urinalkondom und ggf. dazugehörigen Urinbeuteln sowie Zubehör.

Die dafür benötigten Produkte sind Hilfsmittel, auf die Sie einen gesetzlichen Anspruch gegenüber Ihrer Krankenkasse haben. Wählen Sie jedoch Hilfsmittel/Leistungen, die über das Maß des Notwendigen hinausgehen, haben Sie die dadurch entstehenden Mehrkosten selbst zu tragen (§ 33 Absatz 1 Satz 5 SGB V).

Weitere Informationen zu den Rechten und Pflichten erhalten Sie im Informationsblatt "Rechtliche Grundlagen zur Hilfsmittelversorgung".

Sie sollten wissen, was Ihnen zusteht und woran Sie eine gute Versorgung erkennen. Die folgenden Hinweise möchten Sie dabei unterstützen.

  • Der Arzt verordnet Ihnen in der Regel die Art des Hilfsmittels (7-stellige Positionsnummer des Hilfsmittelverzeichnisses) und die erforderliche Menge.
  • Ihr Hilfsmittelversorger stellt Ihnen die Hilfsmittel zur Auswahl, die dem Verordneten entsprechen.
  • Es findet ein erstes, persönliches Beratungsgespräch – möglichst im häuslichen Umfeld – statt. Fragen Sie ruhig nach der Qualifikation Ihres Ansprechpartners. Es gibt speziell ausgebildete medizinische Fachkräfte für die ableitende Kontinenzversorgung.
    In diesem Erstkontakt werden Sie über die ableitende Kontinenzversorgung aufgeklärt und es beginnt die Einweisung.
  • Zu dem Beratungsgespräch gehören neben dem Umgang mit den Hilfsmitteln Themen wie die Pflege des Intimbereichs, Vorbeugung von Harnwegsinfekten und anderen Komplikationen, Auswirkungen der Ernährung und des Trinkverhaltens sowie Tipps für den Alltag.
  • Bei der Beratung zur Urinalkondomversorgung gehören neben den oben genannten Punkten die Messung und genaue Anpassung des Urinalkondoms, wie auch hygienische Vorgaben (z. B. Rasur des Intimbereichs).
  • Besonders bei auftretenden Problemen im Alltag oder im Umgang mit den Hilfsmitteln sollten Sie das persönliche Gespräch mit Ihrem Ansprechpartner suchen. Hierfür steht Ihnen bei Bedarf eine qualifizierte Fachkraft Ihres gewählten Hilfsmittelversorgers zur Verfügung. Bei Komplikationen sollte Ihr behandelnder Arzt hinzugezogen werden.
  • In regelmäßigen Abständen (mind. jährlich) erkundigt sich Ihr Hilfsmittelversorger bei Ihnen, ob Sie mit der Versorgung gut zurechtkommen und ob ein persönliches Gespräch, z. B. zur Produktanpassung oder Nachschulung, erforderlich ist.

*Die Versorgung mit Einmalkathetern zählt auch zur ableitenden Kontinenzversorgung. Da allerdings besondere Anforderungen an sie gestellt werden, wird sie im Informationsblatt "Intermittierender Katheterismus" behandelt.

Stand: Dezember 2015

Download Infoblatt "Ableitende Kontinenzversorgung"

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