COVID-19

COVID-19 | Info-Blog

Corona-Arbeitsschutzverordnung verlängert | Home-Office bleibt Option



Da die aktuellen Regelungen der Corona-Arbeitsschutzverordnung mit Ablauf des 19. März 2022 enden, soll bis zum 25. Mai 2022 eine angepasste Verordnung gelten. Das Bundeskabinett hat dazu die entsprechende neugefasste Corona-Arbeitsschutzverordnung des Bundesarbeitsministeriums (BMAS) abgesegnet.

Nach einer Meldung der Bundesregierung und einer Pressemitteilung des BMAS müssen die Betriebe und ihre Beschäftigten für eine Übergangszeit noch Basisschutzmaßnahmen ergreifen, um Ansteckungen bei der Arbeit zu verhindern. Die Basisschutzmaßnahmen werden nun nicht mehr unmittelbar in der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung vorgeschrieben, sondern durch die Betriebe als Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung in betrieblichen Hygienekonzepten festgelegt. Dabei sind sowohl das örtliche Infektionsgeschehen als auch die tätigkeitsspezifischen Infektionsgefahren, z. B. räumliche Begebenheiten, zu berücksichtigen.

Ab 20. März 2022 müssen Sie im Rahmen Ihrer Gefährdungsbeurteilung prüfen:
  • die Umsetzung der AHA+L-Regel,
  • die Verminderung der betriebsbedingten Personenkontakte,
  • Angebote für betriebliche Testungen.

Nach der Gefährdungsbeurteilung werden die Maßnahmen im betrieblichen Hygienekonzept festgeschrieben. So können Arbeitgeber den Beschäftigten weiterhin die Arbeit im Home-Office anbieten und – um Infektionseinträge in den Betrieben rechtzeitig zu erkennen – weiterhin Testangebote machen. Bei der Wahrnehmung von Impfangeboten müssen Arbeitgeber die Beschäftigten zudem weiterhin unterstützen. Die Bundesregierung will so Gesundheitsgefährdungen der Beschäftigten und wirtschaftlichen Einbußen der Unternehmen entgegenwirken.

Die Arbeitgeber müssen zudem weiterhin über die Risiken einer COVID-19-Erkrankung und die Impf-Möglichkeiten informieren und letztere während der Arbeitszeit ermöglichen.

Die Änderungen treten am 20. März 2022 in Kraft und gelten bis einschließlich 25. Mai 2022.

Bitte beachten Sie bei allen sog. „Lockerungsabsichten“ immer auch die Produktions- , Prozess- und Betriebssicherheit Ihres Unternehmens. Diese können durch vermehrte Infektionsfälle (v. a. in Gruppen oder Schichten) durchaus in Gefahr geraten!


Achtung: Wenn Ihre Mitarbeitenden Patientenkontakt haben und / oder in medizinischen Einrichtungen tätig werden (Medizinprodukteberater, OP-Begleitung, Service und Instandhaltung, Homecare, …) gilt seit vorgestern zusätzlich und unabhängig die einrichtungsbezogene Impfpflicht! Auch Masken- und Testpflichten gelten in medizinischen Einrichtungen oder bei Patientenkontakt weiter. Bitte informieren Sie sich über entsprechende Sonderregelungen in Ihrem Bundesland!

Mehr Informationen zur neuen Arbeitsschutzverordnung bei Haufe oder im Ärzteblatt.

Mehr Informationen und juristische Argumentation des BVMed zur einrichtungsbezogenen Impfpflichthier in unserem BVMed-Corona-Blog, FAQ auch beim BMG.

Stand: 18. März 2022
  • Weitere Artikel zum Thema
  • Roland Berger-Studie 2023: Medizintechnik-Branche unter Preisdruck

    Die Medizintechnikbranche hatte 2022 und 2023 mit weltweit schwierigen Rahmenbedingungen zu kämpfen: Steigende Kosten für Energie, Rohstoffe und Löhne, aber auch Lieferkettenprobleme, haben die Gewinnspannen der Unternehmen weltweit gesenkt. Das geht aus der neuen "Global MedTech Study 2023" von Roland Berger hervor, über die das Deutsche Ärzteblatt Online berichtet. Der Umsatz der Branche steige zwar nach wie vor im Schnitt um etwa acht Prozent pro Jahr weltweit, doch die Kosten seien durch Energie- und Rohstoffpreissteigerungen sowie inflationsbedingte Lohn- und Gehaltserhöhungen überdurchschnittlich gestiegen. Mehr

  • Dr. Marc-Pierre Möll: Wir brauchen eine MedTech-Strategie

    BVMed-Geschäftsführer Dr. Marc-Pierre Möll plädiert in einem Gastbeitrag für die ZEIT-Beilage "Zukunft Medizin" für eine ganzheitliche "MedTech-Strategie 2030", um Top-Talente im Land zu halten und Innovationen in Deutschland zu entwickeln: "Wir wollen durch eine Entbürokratisierungs-Offensive unseren Mittelstand als Innovationstreiber stützen. Wir wollen, dass forschende MedTech-Unternehmen einen besseren Datenzugang und ein Antragsrecht beim Forschungsdatenzentrum erhalten. Wir wollen, dass Innovationen wieder schneller in den Markt kommen und Innovationshemmnisse abbauen – durch Fast-Track-Verfahren wie in den USA. Wir wollen die Resilienz des deutschen Gesundheitssystems und die Lieferketten stärken." Mehr

  • Herbstumfrage: Medizintechnik-Standort Deutschland unter Druck / BVMed fordert „MedTech-Strategie 2030“

    Der Medizintechnik-Standort Deutschland steht unter erheblichem Druck. Die MedTech-Branche verzeichnet nach den Ergebnissen der BVMed-Herbstumfrage zwar ein Umsatzplus von 4,8 Prozent gegenüber dem Krisenjahr 2022, dem stehen jedoch stark gestiegene Personal-, Logistik-, Rohstoff- und Energiekosten sowie die hohen Kosten für die Umsetzung der EU-Medizinprodukte-Verordnung (MDR) gegenüber. Darunter leiden vor allem kleine und mittelständische Unternehmen (KMU). Aktuell gehen die Investitionen am Standort Deutschland zurück. Das Innovationsklima ist nach dem BVMed-Index auf einem Tiefstand. „Das müssen wir mit standortfreundlicheren Rahmenbedingungen verändern. Dafür brauchen wir ganzheitliche Ansätze – eine MedTech-Strategie 2030“, forderte der BVMed-Vorstandsvorsitzender Dr. Meinrad Lugan auf der BVMed-Jahrespressekonferenz. Mehr


©1999 - 2023 BVMed e.V., Berlin – Portal für Medizintechnik