COVID-19

COVID-19 | Info-Blog

Förderprogramme und erleichterte Kurzarbeit



1. Das BMWi unterstützt Unternehmen bei der Bewältigung der Corona-Virus-Folgen. Einen Überblick über aktuelle Förderprogramme erhalten Sie in der Förderdatenbank.

Das Tool beinhaltet die Landesbanken, die Bürgschaftsbanken der Länder sowie die Programme zu Exportkreditgarantien (Hermesdeckungen) u. v. m.

Hier auch 3-Stufen-Plan des BMWi. Hotline des BMWi für kleine und mittelständische Unternehmen zu Fragen und Instrumenten der Wirtschaftshilfe: 030 – 18615 1515 | Mo-Fr, 9-17 Uhr

Information zum Maßnahmenpaket des Bundesfinanz- und des Bundeswirtschaftsministeriums: "Ein Schutzschild für Beschäftigte und Unternehmen"

Corona-Hilfen der KfW für Unternehmen

2. Die Bundesregierung will in dieser Situation für Unternehmen, die in jedweder Art von der Corona-Pandemie betroffen sind, die Konditionen der Kurzarbeit verbessern und den Zugang erleichtern. Während bisher die Unternehmen einen Großteil der Sozialversicherungsbeiträge bei Kurzarbeit selber zahlen müssen, sollen diese künftig vollständig oder teilweise von der Bundesagentur für Arbeit erstattet werden. Zudem wird die Hürde für die Anmeldung von Kurzarbeit gesenkt. Künftig soll es ausreichen, wenn zehn Prozent der Beschäftigten von Kurzarbeit betroffen sind. Diese neue Form der Kurzarbeit für von der Corona-Krise betroffene Unternehmen soll schon ab April in Anspruch genommen werden können. Konkrete Hilfestellung: Merkblatt der Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft.

Stand: 13. März 2020
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