COVID-19

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EU-Exporte | China | KfW | Sozialversicherung | Arbeits- und Infektionsschutz



1.EU: Erfordernis zur Ausfuhrgenehmigung für persönliche Schutzausrüstung ausgelaufen

Das Exportgenehmigungssystem für persönliche Schutzausrüstungen (PSA), das erstmals im März diesen Jahres eingeführt wurde, um in Zeiten der Coronavirus-Pandemie eine angemessene Versorgung mit solchen Produkten in der EU zu gewährleisten, ist am 26. Mai 2020 planmäßig ausgelaufen.

Das BAFA informiert, dass alle derzeit anhängigen Verfahren automatisch unter Berücksichtigung des Wegfalls der Genehmigungspflicht beschieden werden.


2. Probleme bei der Ausfuhr von Medizinprodukten und Schutzausrüstung aus China | Whitelist zum Export von Produkten, die nicht für China bestimmt sind

Die deutsche Botschaft in Peking weist darauf hin, dass es mit der sog. „Regel 5“ bzw. „Regel 12“ des chinesischen Handelsministeriums zu Ausfuhrbeschränkungen kommen kann. Normalerweise sei für die Ausfuhr von Medizinprodukten sowohl eine Bescheinigung notwendig, dass das Ausfuhrgut den Regularien im Zielland entspricht, als auch eine Zulassung bei der chinesischen Medizinproduktebehörde NMPA („Regel 5“).

Entsprechend der neuen „Regel 12“ (gültig seit Ende April 2020) können Exporteure und Hersteller nun eine Zulassung in China umgehen, indem sie sich auf eine Whitelist des Handelsministeriums setzen lassen. Diese Liste wird administriert von der Branchenorganisation für Medizinprodukte (CCCMHPIE), welche vor der Listung die jeweiligen CE-Zertifikate prüft. Solange ein Hersteller nicht auf dieser Whitelist steht, weist der Zoll für diesen Hersteller Auszeichnungen der Verpackungen mit CE-Kennzeichen zurück. Daher sollten sich Unternehmen, die CE-zertifizierte Produkte aus China exportieren wollen, auf diese Liste setzen lassen.

3. Rückblick: Gemeinsames Webinar von BVMed und KfW | „KfW-Corona-Hilfe: Kredite für junge und etablierte Unternehmen“ | Die Präsentation finden Sie hier.

4. Verlängerung der erleichterten Stundung von Sozialversicherungsbeiträgen für Mai | Regelstundungsverfahren ab Juni 2020

Der GKV-Spitzenverband informiert, dass das vereinfachte Stundungsverfahren der Sozialversicherungsbeiträge nun (letztmalig) für den Monat Mai 2020 verlängert wurde. Die Antrags- und Nachweisvoraussetzungen wurden modifiziert. Nach Mai und bis zum 30. September 2020 soll – auch nach Auslaufen des aktuellen vereinfachten Verfahrens – gleichwohl nicht zu den bisherigen Stundungsbedingungen zurückgekehrt werden. Zudem weist der GKV-Spitzenverband ausdrücklich auf die Möglichkeit einer ratierlichen Zahlung gestundeter Beiträge hin.

Hier finden Sie das Rundschreiben des GKV-Spitzenverbandes sowie das Antragsformular auf (weitere) Stundung der Beiträge im vereinfachten Verfahren.

5. VCI-Themen-Special „Arbeitsschutz während der Corona-Pandemie“ | Damit Beschäftigte wieder sicher arbeiten können | Vielfältige Informationen sowie Links zu den branchenspezifischen Konkretisierungen der Unfallversicherungsträger, der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin sowie zur Berufsgenossenschaft der chemischen Industrie.

6. COVID-19-Informationen für Unternehmen der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) | Pandemieleitfaden, Infektionsschutz, Arbeitsschutz, Home Office, Sozialschutz, Aufenthaltsrecht u. v. m.

7. Die Welt und die Wirtschaft nach Corona | Artikel, White Paper und mehr beim zukunftsInstitut

Stand: 29. Mai 2020
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