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COVID-19 | Info-Blog

KMU-Überbrückungshilfen | Arbeitsschutzregel | FuE von innovativer PSA | Neue Förderrichtlinie | Beschluss von Bundeskanzlerin und Länderregierungschefs



1. Ergebnisse des Koalitionsausschusses vom 25. August der Parteispitzen der Regierungskoalition: Die Laufzeit des Überbrückungshilfen-Programms für kleine und mittelständische Betriebe sowie die Regelungen zum Kurzarbeitergeld werden bis zum 31. Dezember 2020 verlängert.

2. Am 20. August 2020 wurde die angepasste SARS-CoV-2-Arbeitsschutzregel offiziell im Gemeinsamen Ministerialblatt (Nr. 24, S. 484 ff.) veröffentlicht. Durch diese Veröffentlichung erhält die SARS-CoV-2-Arbeitsschutzregel mit den enthaltenen Maßnahmen nun die sogenannte Vermutungswirkung:

Bei Einhaltung dieser Konkretisierungen kann der Arbeitgeber davon ausgehen, dass die Anforderungen aus den Verordnungen erfüllt sind (Vermutungswirkung). Wählt der Arbeitgeber eine andere Lösung, muss er damit mindestens die gleiche Sicherheit und den gleichen Gesundheitsschutz für die Beschäftigten erreichen.

In Bezug auf das Verhältnis zwischen der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzregel und den branchenspezifischen Konkretisierungen der Unfallversicherungsträger (UVT) möchten wir Sie auf die Pressemitteilung der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) hinweisen. In dieser wird den Unternehmen empfohlen, zunächst eine entsprechende Gefährdungsbeurteilung durchzuführen und bei der Ableitung der Maßnahmen die Arbeitsschutzregel und Handlungshilfen der UVT zu nutzen. Sollten UVT-Empfehlungen mit den Forderungen der Gesundheitsbehörden kollidieren, solle man sich an den zuständigen Unfallversicherungsträger wenden.

Mehr Informationen auch bei der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAUA).

3. Am 17. Juni 2020 hat das Kabinett den Entwurf eines 2. Nachtrags zum Bundeshaushaltsplan 2020 beschlossen. Darin werden hauptsächlich Maßnahmen des am 3. Juni 2020 vom Koalitionsausschuss beschlossenen Konjunkturpakets abgebildet. Unter dem FuE-Titel 0910-683 01 ist die Förderung der Entwicklung von Innovativer Persönlicher Schutzausrüstung verankert. Der Titel ist mit 163 Mio. Euro für die Jahre 2021 – 2025 versehen. Das Dokument finden Sie hier. Es ist zu erwarten, dass noch in diesem Jahr eine dazugehörige Förderrichtlinie erscheint.

4. Das Bundesministerium für Bildung und Forschung fördert seit dem 3. August 2020 mit einer neuen Förderrichtlinie Projekte zum Thema „Prävention und Versorgung epidemisch auftretender Infektionen mit innovativer Medizintechnik“. Die Bekanntmachung finden Sie hier.

5. Beschluss der Bundeskanzlerin und der Regierungschefs der Länder zur Bekämpfung der SARS-Cov2-Pandemie:

Unter anderem wurde über folgendes gesprochen:

  • Mindestabstand, Hygieneregeln und Alltagsmasken gelten weiterhin
  • Zielgerichtetes Testangebot erforderlich
  • 14-tägige Quarantänepflicht nach Rückkehr aus Risikogebieten

Der Beschluss der 93. Gesundheitsministerkonferenz nach der Telefonschaltkonferenz der Minister und Senatoren der Länder mit dem BMG am 24.08.2020 informiert ebenfalls zum angepassten COVID-Testgeschehen sowie zum Quarantäneregime.

Stand: 31. August 2020
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