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Systemrelevante Geschäftsreisen | KfW-Corona-Hilfen | Übersicht elektive Eingriffe | BMWi-Matching-Plattform


1) Quarantäneregelung für systemrelevante Geschäftsreisen ins Ausland (auch Risikogebiete) | Grundsätzlich muss die Quarantäneregelung des Ziel-Bundeslandes beachtet werden (sprich, weder der Wohnort des Mitarbeiters, noch der Firmensitz oder der Ankunft-Flughafen/-Bahnhof, sondern der Ort, an dem sich die Wirkungsstätte befindet).

Die Bundesländer unterscheiden z. T. in der Quarantäne-/Test-Pflicht, etwa hinsichtlich, wie lange sich die einreisende Person im ausländischen Risikogebiet aufgehalten hat bzw. im Zielbundesland aufhalten wird, und / oder auch, zu welchem Zweck.

Achtung: „Systemrelevante“ Reisen sind Reisen, die für den Geschäftsbetrieb oder das Leben eines Patienten unabdingbar sowie unaufschiebbar sind (Aufrechterhaltung des Gesundheitswesens). Meetings oder Schulungen zählen in der Regel nicht dazu.

Bitte beachten Sie, dass die Befreiung von der Quarantänepflicht das Vorliegen eines Negativtests voraussetzen kann. Es ist also unabdingbar, dass Sie bzw. Ihre Mitarbeiter sich vor Einreise in das entsprechende Bundesland über die aktuell bestehenden Regelungen informieren/t. Weitere Informationen zur Einreise und die Links zu den einzelnen Verordnungen der Bundesländer finden Sie u. a. beim Auswärtigen Amt.

Für bestimmte Personengruppen und Besuchsanlässe kann es Ausnahmen von der Pflicht zur häuslichen Quarantäne geben. Diese Ausnahmeregelungen sind den einzelnen Verordnungen zu entnehmen. Für eine Ausnahme kann gefordert werden, dass dem Mitarbeiter / der Mitarbeiterin „die zwingende Notwendigkeit [des Aufenthalts] durch den Dienstherrn, Arbeitgeber oder Auftraggeber zu bescheinigen ist“ (hier zitiert aus der Bayerischen Verordnung).

2) Verlängerung der KfW-Corona-Hilfen | Angesichts des dynamischen Infektionsgeschehens und der weiterhin angespannten wirtschaftlichen Lage im Zuge der Corona-Pandemie verlängert die Bundesregierung das KfW-Sonderprogramm, einschließlich des KfW-Schnellkredits bis zum 30.06.2021, um gewerbliche Unternehmen, Einzelunternehmer und Freiberufler weiterhin verlässlich mit Liquidität zu versorgen.

Sobald die Europäische Kommission die Verlängerung der bisherigen beihilferechtlichen Grundlagen genehmigt hat, können die entsprechenden Hilfen auch im Jahr 2021 gewährt werden.

Seit dem 9. November 2020 steht der KfW-Schnellkredit zudem auch für Soloselbständige und Unternehmen mit bis zu zehn Beschäftigten zur Verfügung. Über die Hausbanken können die Unternehmen diese KfW-Kredite mit einer Höhe von bis zu 300.000 Euro beantragen, abhängig von dem im Jahre 2019 erzielten Umsatz. Der Bund übernimmt dafür das vollständige Risiko und stellt die Hausbanken von der Haftung frei.

Verbessert wurden auch die Regelungen zur Tilgung der KfW-Schnellkredite. Möglich ist ab dem 16. November 2020 nun auch die vorzeitige anteilige Tilgung ohne Vorfälligkeitsentschädigung. Dies erleichtert die Kombination mit anderen Corona-Hilfsprogrammen.

Weitere Informationen finden Sie im Download sowie im KfW-Webinar am Donnerstag, den 3. Dezember 2020 von 16:00 - ca. 17:00 Uhr. Anmeldung unter: www.edudip.com/kfw-schnellkredit-2020-aktuelle-anpassungen.

3) Wirtschaftsministerium startet Plattform zur Schutzausrüstung | Das Bundeswirtschaftsministerium hat eine Matching-Plattform Schutzausrüstung (MAPS) gestartet. MAPS stellt Unternehmen, öffentlichen Stellen und weiteren Einrichtungen „verlässliche Informationen“ zum Bezug von Schutzmasken zur Verfügung. Gelistet werden ausschließlich Masken, die die EU-Standards für Medizinprodukte bzw. für persönliche Schutzausrüstung einhalten.

Das Ministerium hatte zuvor bereits Förderprogramme zur Maskenproduktion in Deutschland aufgesetzt. Mit der Plattform biete man nun zusätzlich eine Übersicht über Anbieter von Schutzmasken. MAPS enthält Informationen zu den Herstellern von zertifizierten Masken, ihrem Produktangebot, Preisen sowie Lieferbedingungen. Zusätzlich werden Hersteller von Meltblown-Vlies, einem zentralen Vorprodukt von Schutzmasken, aufgelistet.

Nutzer der Plattform können die Unternehmen und ihr Produktportfolio nach Kriterien filtern und Hersteller direkt kontaktieren. Der Verkauf von Produkten ist über MAPS nicht möglich. Hersteller von zertifizierten Masken und Meltblown-Vlies können sich bei MAPS registrieren. Voraussetzung ist, dass die Produkte die Marktzugangsvoraussetzungen für den Europäischen Markt erfüllen und die EU-Standards für Medizinprodukte bzw. für persönliche Schutzausrüstung einhalten.

Stand: 16.11.2020
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