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Corona-Arbeitsschutzverordnung | Antragstellung im Förderprogramm Innovative Schutzausrüstung



1. Corona-Arbeitsschutzverordnung verlängert und ergänzt | Arbeitgeber müssen Beschäftigte zur Wahrnehmung von Impfangeboten freistellen | Regierung prüft Auskunftspflicht zum Impfstatus

Arbeitgeber in Deutschland müssen ihren Beschäftigten künftig für eine Corona-Impfung freigeben – den Impfstatus aber dürfen sie Stand jetzt nicht abfragen (Ausnahme im medizinischen Bereich: s. u.). Allerdings prüft die Bundesregierung die Einführung eines Rechtsanspruchs für Arbeitgeber auf Auskunft über den Impfstatus von Beschäftigten. Die geänderte Corona-Arbeitsschutzverordnung von Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) sieht zunächst vor, dass Auskünfte freiwillig bleiben.

Heils Verordnung legt Arbeitgebern nahe, den Impf- oder Genesungsstatus der Beschäftigten bei der Festlegung betrieblicher Infektionsschutzmaßnahmen zu berücksichtigen. Welche Hygieneregeln bei einer durchgeimpften Belegschaft gegebenenfalls entfallen, regelt die Verordnung nicht. Ausdrücklich schreibt der Verordnungsgeber aber vor: Ohne solche Erkenntnisse "ist von keinem vollständig vorhandenen Impf- oder Genesungsstatus auszugehen".

Mit der Verordnung gilt neu ab dem 10. September 2021 eine Verpflichtung der Arbeitgeber, Beschäftigte über die Risiken einer COVID-19-Erkrankung und Impfmöglichkeiten zu informieren. Beschäftigte sind zur Wahrnehmung von Impfangeboten freizustellen. Firmen müssen zudem ihre Betriebsärztinnen und -ärzte beim Impfen unterstützen. Wo es keine impfenden Betriebsärztinnen und -ärzte gibt, soll den Beschäftigten etwa durch mobile Impfteams oder Arztpraxen ein Impfangebot gemacht werden. Die Pflicht zu betrieblichen Hygieneplänen oder die Pflicht zum Angebot von Schnell- oder Selbsttests mindestens zweimal pro Woche – sofern Beschäftigte nicht im Home-Office sind – gelten weiter. Arbeitgeber sollen weiterhin wenigstens partiell Home-Office anbieten. Wo andere Maßnahmen nicht reichen, müssen Arbeitgeber mindestens eine medizinische Schutzmaske zur Verfügung stellen. Die Corona-Arbeitsschutzverordnung ist an die Dauer der epidemischen Lage gekoppelt und wurde somit bis einschließlich zum 24. November 2021 verlängert.

Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) tendiert dazu, das Infektionsschutzgesetz so zu ändern, dass Arbeitgeber in den nächsten sechs Monaten den Impfstatus der Beschäftigten abfragen dürfen. Besonderheit für unsere Branche, vor allem bei Patientenkontakt: § 23a des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) erlaubt es Arbeitgebern in Ausnahmefällen bereits jetzt, den Impfstatus der Arbeitnehmenden abzufragen, sofern Kontakt zu älteren, vulnerablen bzw. besonders gefährdeten Patienten und Patientinnen besteht. Der Arbeitgeber ist hier verpflichtet, alles in seiner Macht stehende zu unternehmen, um Infektionsausbrüche zu verhindern.

2. Antragstellung im Förderprogramm Innovative Schutzausrüstung: VDI/VDE-IT bietet weitere Unterstützung an | Transferveranstaltung am 30. September 2021

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) lädt am 30. September 2021 zur Transferveranstaltung "Impulse für innovative Schutzausrüstung setzen" ein. Kurze Fachvorträge bieten einen Überblick zu aktuellen und zukünftigen Anforderungen und Trends in den Bereichen der persönlichen und medizinischen Schutzausrüstung. Weiterhin erhalten Sie Informationen zum Förderprogramm sowie Beratungen und es findet ein Matchmaking statt. Weitere Informationen erhalten Sie hier.

Hinweise und Tipps zur Antragstellung über easy-Online

Um Sie Schritt für Schritt bei der Beantragung Ihrer Projekte zu unterstützen, stehen Ihnen jetzt die Leitfäden für Anträge auf Ausgabenbasis (AZA) und für Anträge auf Kostenbasis (AZK) auf der Programm-Webseite unter der Sprungmarke "Antragsunterlagen" (auf der rechten Seite) zur Verfügung.

Für alle Fragen zum Programm, Ihren geplanten Projekten und zur Administration der Förderprojekte steht Ihnen das Projektträger-Team unter der Beratungs-Hotline 030 310078-248 und per E-Mail psa@vdivde-it.de zur Verfügung.

Stand: 2. September 2021
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