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Zum 1. Januar 2025 trat die Krankenhausreform in Kraft (Krankenhausversorgungs-Verbesserungsgesetz, KHVVG). Ziel ist es, die Krankenhausstrukturen bis 2035 grundlegend zu modernisieren, die Qualität und Effizienz der stationären Versorgung zu steigern sowie Doppelstrukturen abzubauen und die Versorgung sektorenübergreifend auszurichten.

Der Transformationsfonds für Krankenhäuser ist ein zentrales Element der Krankenhausreform. Er soll die Voraussetzungen für eine moderne, qualitätsorientierte und zukunftsfähige Krankenhauslandschaft in Deutschland schaffen.

Wieviel Geld gibt es bis wann?

  • Der Fonds umfasst bis zu 50 Milliarden Euro für den Zeitraum 2026 bis 2035.
  • Der Bund soll über die bislang geplante Beteiligung in Höhe von 2,5 Mrd. Euro hinaus in den ersten vier Jahren 70 Prozent des Fonds übernehmen (3,5 Mrd. Euro/Jahr). Die Länder sollen jeweils 1,5 Mrd. Euro pro Jahr tragen. Ab 2030 sollen Bund und Länder den Fonds zu gleichen Teilen - jeweils 2,5 Mrd. Euro/Jahr tragen.
  • Nicht abgerufene Mittel können in die Folgejahre übertragen werden.
  • Für jedes geförderte Vorhaben müssen sich die Länder mindestens zur Hälfte an der Finanzierung beteiligen.
  • Förderanträge können ausschließlich durch die Bundesländer gestellt werden. Die Verwaltung und Auszahlung erfolgt über das Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS).
  • Krankenhäuser reichen Anträge über die zuständigen Landesbehörden ein. Die Projektvorhaben müssen nach dem 1. Juli 2025 beginnen und werden anhand definierter Kriterien geprüft.

Der BVMed-OnePager informiert in kompakter Form über den Transformationsfonds

Welche Investitionen werden gefördert?

Die genauen Fördertatbestände des Transformationsfonds für Krankenhäuser sind in der Krankenhaustransformationsfonds-Verordnung (KHTFV) festgelegt.

Die acht Förderbereiche in der Zusammenfassung:

  1. Standortübergreifende Konzentration akutstationärer Versorgungskapazitäten
  2. Umstrukturierung eines bestehenden Krankenhausstandorts zu einer sektorenübergreifenden Versorgungseinrichtung
  3. Bildung telemedizinischer Netzwerkstrukturen, einschließlich der Schaffung der Voraussetzungen für die Durchführung robotergestützter Telechirurgie
  4. Bildung oder Ausbau von Zentren für seltene, komplexe oder schwerwiegende Erkrankungen
  5. Wettbewerbsrechtlich zulässige Vorhaben zur Bildung und Fortentwicklung von regional begrenzten Krankenhausverbünden
  6. Bildung integrierter Notfallstrukturen
  7. Schließung eines Krankenhauses oder von Teilen davon
  8. Schaffung zusätzlicher Ausbildungskapazitäten an Krankenhäusern

Werden auch Medizintechnik-Investitionsgüter finanziert?

Ja. In §3 des KHTFV ist die Medizintechnik explizit benannt:
„Förderfähig sind auch Kosten für die sachgerechte Ausstattung, Einrichtung, Medizin-Technik (…)“

Das bedeutet:
Über den Transformationsfonds kann auch in moderne Medizintechnik investiert werden!

MedTech ist Teil der Lösung: zur Verbesserung der Patient:innen-Versorgung, zur Optimierung der Prozess und Abläufe, zur Entlastung des Medizinischen Personals. #NurMitMedTech

Ob Notfallversorgung, telemedizinische Lösungen, Digitalisierung oder intelligente Infrastruktur: die MedTech-Unternehmen bieten maßgeschneiderte Lösungen und fundierte Beratung, um die Anforderungen des Transformationsfonds zu erfüllen.

Kontaktieren Sie uns!

Informationen des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) zur Krankenhausreform:
https://www.bundesgesundheitsministerium.de/themen/krankenhaus/krankenhausreform.htmlExterner Link. Öffnet im neuen Fenster/Tab.

BMG-Pressemeldung zum Transformationsfonds:
https://www.bundesgesundheitsministerium.de/presse/pressemitteilungen/transformationsfonds-beschlossen-pm-21-03-2025.htmlExterner Link. Öffnet im neuen Fenster/Tab.
Hier finden sich sowohl politische Hintergründe als auch rechtliche Grundlagen und Verordnungen zur Umsetzung des Fonds.

Krankenhaustransformationsfonds-Verordnung (KHTFV)
https://www.bundesgesundheitsministerium.de/service/gesetze-und-verordnungen/detail/khtfv.htmlExterner Link. Öffnet im neuen Fenster/Tab.

Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS)
https://www.bundesamtsozialesicherung.de/de/themen/transformationsfo/ueberblick/Externer Link. Öffnet im neuen Fenster/Tab.
Diese Seite bietet eine umfassende Darstellung der Ziele, Förderbedingungen, Antragsverfahren und Zuständigkeiten des Transformationsfonds

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