Cookie-Einstellungen

Zur fortlaufenden Verbesserung unserer Angebote nutzen wir den Webanalysedienst matomo.

Dazu werden Cookies auf Ihrem Endgerät gespeichert, was uns eine Analyse der Benutzung unserer Webseite durch Sie ermöglicht. Die so erhobenen Informationen werden pseudonymisiert, ausschließlich auf unserem Server gespeichert und nicht mit anderen von uns erhobenen Daten zusammengeführt - so kann eine direkte Personenbeziehbarkeit ausgeschlossen werden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit über einen Klick auf "Cookies" im Seitenfuß widerrufen.

Weitere Informationen dazu in unseren Datenschutzhinweisen.

 - 22.12.2015 Patienteninformation "Stomaversorgung (Stuhl- oder Harnableitung)" BVMed-Infoblatt

Artikel22.12.2015

Unter einem Stoma versteht man hier einen operativ angelegten Darm- bzw. Blasenausgang. Unterschieden wird in Colostomie (Dickdarmausgang), Ileostomie (Dünndarmausgang) und Urostomie (Harnableitung). Zum Auffangen der Ausscheidung gibt es hierfür hergestellte Hilfsmittel – die Stomaartikel. Eine Sonderform stellt die Irrigation (Darmspülung) bei bestimmten Colostomien dar.

Die dafür benötigten Produkte sind Hilfsmittel, auf die Sie einen gesetzlichen Anspruch gegenüber Ihrer Krankenkasse haben. Wählen Sie jedoch Hilfsmittel/Leistungen, die über das Maß des Notwendigen hinausgehen, haben Sie die dadurch entstehenden Mehrkosten selbst zu tragen (§ 33 Absatz 1 Satz 5 SGB V).

Weitere Informationen zu den Rechten und Pflichten erhalten Sie im Informationsblatt "Rechtliche Grundlagen zur Hilfsmittelversorgung".

Sie sollten wissen, was Ihnen zusteht und woran Sie eine gute Versorgung erkennen. Die folgenden Hinweise möchten Sie dabei unterstützen.

  • Der Arzt verordnet Ihnen in der Regel die Art des Hilfsmittels (7-stellige Positionsnummer des Hilfsmittelverzeichnisses) und die erforderliche Menge.
  • Ihr Hilfsmittelversorger stellt Ihnen Hilfsmittel zur Auswahl, die dem Verordneten entsprechen. Der Hilfsmittelversorger richtet sich bei der Auswahl der Produkte nach dem aktuellen medizinischen Standard und den Richtwerten des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen (MDK) in Verbindung mit Ihrer individuellen Situation.
  • Benötigen Sie aus medizinischen Gründen ein bestimmtes Produkt, darf der Arzt im Einzelfall dieses spezielle Hilfsmittel namentlich verordnen (10-stellige Positionsnummer des Hilfsmittelverzeichnisses). Diese Einzelproduktverordnung ist zwingend vom Arzt zu begründen.
  • Es findet ein erstes, persönliches Beratungsgespräch – möglichst im häuslichen Umfeld – statt. Fragen Sie ruhig nach der Qualifikation Ihres Ansprechpartners. Es gibt speziell ausgebildete medizinische Fachkräfte für die Stomaversorgung.
  • Ihr Hilfsmittelversorger schaut sich das Stoma und die umgebende Haut an.
  • Die Beratungen finden in der Anfangsphase so häufig statt, bis Sie oder Ihre Betreuungsperson die Stomaversorgung selbstständig und sicher durchführen können. Dasselbe gilt für die Irrigation, wenn sie vom Arzt verordnet wurde.
  • Inhalte der Beratungen sind:
    • die umfassende Aufklärung über den Umgang mit dem Stoma
    • die Anleitung zur Selbstständigkeit
    • die gemeinsame Auswahl und Anpassung der Hilfsmittel an das sich verändernde Stoma und Ihre Lebensgewohnheiten
    • die Vorbeugung und das Erkennen von Komplikationen
    • Hinweise zur Ernährung und zum Trinkverhalten
    • Tipps für den Alltag (Beruf, Sport, Familie, evtl. geplante Schwangerschaft, etc.)
    • ggf. die Anleitung zur Irrigation

    • Besonders bei auftretenden Problemen im Alltag oder im Umgang mit den Hilfsmitteln sollten Sie das persönliche Gespräch mit Ihrem Ansprechpartner suchen. Hierfür steht Ihnen bei Bedarf eine qualifizierte Fachkraft Ihres gewählten Hilfsmittelversorgers zur Verfügung. Bei Komplikationen sollte Ihr behandelnder Arzt hinzugezogen werden.
    • In regelmäßigen Abständen (mind. jährlich) erkundigt sich Ihr Hilfsmittelversorger bei Ihnen, ob Sie mit der Versorgung gut zurechtkommen und ob ein persönliches Gespräch, z. B. zur Produktanpassung oder Nachschulung, erforderlich ist.
    • Bei Kindern finden immer dann persönliche Beratungen statt, wenn sie eine weitere Entwicklungsstufe erreicht haben (z. B. Kindergartenbesuch, Einschulung oder das Erlernen der selbstständigen Versorgung) oder eine Produktanpassung aufgrund des Wachstums benötigen.

    Stand: Dezember 2015

    Download Infoblatt "Stomaversorgung"

Ihr Kontakt zu uns

Service

News abonnieren

Sie möchten auf dem Laufenden bleiben?
Abonnieren Sie unsere kostenlosen Newsletter, E-Mail-Alerts zu unseren Themen oder Pressemeldungen.

Jetzt abonnieren

Das könnte Sie auch interessieren

  • Elektronische Patientenakte (ePA)
    Neues Digitalgesetz: BVMed fordert strukturierte Abbildung datengenerierender Medizinprodukte in der ePA

    Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) plant, noch im ersten Halbjahr 2026 einen Referentenentwurf für ein neues Digitalgesetz vorzulegen. Der BVMed sieht dies als eine zentrale Chance, um die Nutzung von Gesundheitsdaten in Deutschland entscheidend voranzubringen – insbesondere durch eine bessere Einbindung datengenerierender Medizinprodukte in die elektronische Patientenakte (ePA).

    Pressemeldung04.02.2026

    Mehr lesen
  • Digitale Gesundheitsanwendungen (DIGA)
    Neue DiGA-Verordnung sorgt für mehr Bürokratie statt für bessere Versorgung

    Zehn Verbände der digitalen Gesundheitswirtschaft, darunter der BVMed und der vfa, kritisieren den Richtungswechsel in der Regulierung der digitalen Gesundheitsanwendungen (DiGA). Mehr Administration ohne Versorgungsmehrwert führe in eine Sackgasse. Der Fokus sollte vielmehr auf flexiblen praxistauglichen Vergütungsmodellen liegen, die zwischen den Vertragspartnern ausgehandelt werden.

    Artikel03.02.2026

    Mehr lesen
  • Recht
    Vergabeverfahren modernisieren: „Vom Preis- zum Qualitätsfokus in der Patientenversorgung“

    Der BVMed setzt sich in seiner Stellungnahme zur Revision des europäischen Vergaberechts für klare, transparente und praktikable Beschaffungsverfahren ein. Ein modernes Vergaberecht für Medizinprodukte zum Wohle der Patient:innen darf sich nicht allein auf den Preis fokussieren, sondern muss Qualität, Innovation, Versorgungssicherheit und Nachhaltigkeit gleichermaßen berücksichtigen.

    Pressemeldung03.02.2026

    Mehr lesen

Kommende Veranstaltungen

  • Recht
    BVMed Legal Lunch: Medfluencer, Social Media & MedTech: Chancen nutzen, Risiken kennen

    Medfluencer sind die Influencer des Gesundheitswesens, oftmals sind sie selbst Ärzt:innen bzw. kommen aus der Gesundheitsbranche: Sie klären auf, erklären komplexe Zusammenhänge in Social Media – und prägen damit die Meinung von Patientinnen und Patienten oft stärker als klassische Werbung. Doch was bedeutet das für MedTech-Unternehmen, die mit solchen Expert:innen zusammenarbeiten möchten?

    GesprächsforumDigital
    24.02.2026 12:00 - 13:00 Uhr
    Veranstalter: BVMed
    Schwerpunkt: Recht

    Zur Veranstaltung: BVMed Legal Lunch
  • Recht
    BVMed Legal Lunch: Data Act

    Seit dem 12. September 2025 gilt u.a. für digital vernetzte Medizinprodukte (z.B. Herzschrittmacher, CGMs, IoT-Medtech) und verbundene Dienste der Data Act. Hersteller von vernetzten Produkten und Anbieter verbundener Dienste müssen sich jetzt darauf einstellen, dass für den Zugang und die Nutzung der Daten in diesen Produkten neue Möglichkeiten aber auch neue Regeln bestehen.

    GesprächsforumDigital
    19.03.2026 12:00 - 13:00 Uhr
    Veranstalter: BVMed
    Schwerpunkt: Recht

    Zur Veranstaltung: BVMed Legal Lunch
  • Recht
    BVMed Legal Lunch: Art. 16 MDR und seine Auswirkungen auf die MedTech-Branche

    Art. 16 MDR regelt, in welchen Fällen Händler, Distributoren oder andere Akteure rechtlich wie Hersteller behandelt werden – und dadurch sämtliche Herstellerpflichten übernehmen. Für MedTech-Unternehmen ist diese Vorschrift zentra. Erfahren Sie, was diese konkret für Hersteller, Händler und Distributoren bedeutet und wie Sie ihre Zusammenarbeit in der Lieferkette rechtssicher gestalten können.

    GesprächsforumDigital
    16.04.2026 12:00 - 13:00 Uhr
    Veranstalter: BVMed
    Schwerpunkt: Recht

    Zur Veranstaltung: BVMed Legal Lunch

Ihre Vorteile als BVMed-Mitglied

  • Organisation

    In über 80 Gremien mit anderen BVMed-Mitgliedern und Expert:innen in Dialog treten und die Rahmenbedingungen für die Branche mitgestalten.

  • Information

    Vom breiten Serviceangebot unter anderem bestehend aus Veranstaltungen, Mustervorlagen, Newslettern und persönlichen Gesprächen profitieren.

  • Vertretung

    Eine stärkere Stimme für die Interessen der Branche gegenüber politischen Repräsentant:innen und weiteren gesundheitspolitischen Akteur:innen erhalten.

  • Netzwerk

    An Austauschformaten mit anderen an der Versorgung beteiligten Akteur:innen, darunter Krankenkassen, Ärzteschaft oder Pflege teilnehmen.

Die Akademie

Von Compliance über Nachhaltigkeit bis hin zu Kommunikation. Unsere Akademie bietet der MedTech-Community eine Vielfalt an Veranstaltungen zur Fort- und Weiterbildung an. Entdecken Sie unsere Seminare, Workshops und Kongresse.

Zu den Veranstaltungen