- Krankenhaus „Mit Anträgen zum Transformationsfonds in moderne Medizintechnologien investieren“ Stichtag 30. September
Noch bis zum 30. September 2025 können Krankenhäuser nach aktueller Gesetzeslage ihre diesjährigen Förderanträge für den Transformationsfonds über die Bundesländer voranmelden. Darauf weist der Bundesverband Medizintechnologie (BVMed) hin – und betont: Es geht nicht nur um neue Gebäude, sondern um moderne Technologien, ohne die eine moderne Patient:innen-Versorgung nicht möglich ist. Auch Prozesse und Abläufe zu optimieren, das medizinische Personal zu entlasten und attraktive Arbeitsplätze für Gesundheitspersonal zu schaffen, geht nicht ohne Investitionen in moderne Technologien.
PressemeldungBerlin, 22.09.2025, 81/25
© BVMed / Tina Eichner
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„Medizintechnik ist bei den förderwürdigen Investitionen explizit genannt. Über den Transformationsfonds kann damit auch in moderne Medizintechnik investiert werden“, so BVMed-Geschäftsführer und Vorstandsmitglied Dr. Marc-Pierre Möll. Mehr Informationen enthält ein BVMed- Infoblatt zum Transformationsfonds der Krankenhäuser unter www.bvmed.de/transformationsfonds.
Der Transformationsfonds für Krankenhäuser ist ein zentrales Element der Krankenhausreform. Er soll die Transformation hin zu einer modernen, qualitätsorientierten und zukunftsfähigen Krankenhauslandschaft in Deutschland ermöglichen. Förderanträge können in enger Absprache zwischen Krankenhausträgern und Bundesländern über die Bundesländer gestellt werden.
Der Fonds umfasst bis zu 50 Milliarden Euro für den Zeitraum 2026 bis 2035. Der Bund soll über die bislang geplante Beteiligung in Höhe von 2,5 Milliarden Euro pro Jahr hinaus in den ersten vier Jahren 70 Prozent des Fonds übernehmen (3,5 Milliarden Euro pro Jahr). Die Länder sollen jeweils 1,5 Milliarden Euro pro Jahr tragen. Ab 2030 sollen Bund und Länder den Fonds zu gleichen Teilen - jeweils 2,5 Milliarden Euro pro Jahr tragen.
Die genauen Fördertatbestände des Transformationsfonds für Krankenhäuser sind in der Krankenhaustransformationsfonds-Verordnung (KHTFV) festgelegt. Die acht Förderbereiche in der Zusammenfassung:
- Standortübergreifende Konzentration akutstationärer Versorgungskapazitäten
- Umstrukturierung eines bestehenden Krankenhausstandorts zu einer sektorenübergreifenden Versorgungseinrichtung
- Bildung telemedizinischer Netzwerkstrukturen, einschließlich der Schaffung der Voraussetzungen für die Durchführung robotergestützter Telechirurgie
- Bildung oder Ausbau von Zentren für seltene, komplexe oder schwerwiegende Erkrankungen
- Wettbewerbsrechtlich zulässige Vorhaben zur Bildung und Fortentwicklung von regional begrenzten Krankenhausverbünden
- Bildung integrierter Notfallstrukturen
- Schließung eines Krankenhauses oder von Teilen davon
- Schaffung zusätzlicher Ausbildungskapazitäten an Krankenhäusern
In §3 des KHTFV ist die Medizintechnik explizit benannt: „Förderfähig sind auch Kosten für die sachgerechte Ausstattung, Einrichtung, Medizin-Technik (…)“
BVMed-Geschäftsführer Dr. Marc-Pierre Möll: „Ob Notfallversorgung, telemedizinische Lösungen, Digitalisierung, OP-Ausstattung oderintelligente Infrastruktur: Die MedTech-Unternehmen bieten maßgeschneiderte Lösungen und fundierte Beratung, um die Anforderungen des Transformationsfonds zu erfüllen.“
Hinweis:
Das Infoblatt „Transformationsfonds nutzen – Zukunft gestalten: Jetzt in Medizintechnik investieren!“ kann unter www.bvmed.de/transformationsfonds heruntergeladen werden.