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 - Mangelernährung Neues Infoblatt für Ärzt:innen: BVMed weist auf Handlungsbedarf bei Mangelernährung in der Onkologie hin

Der Bundesverband Medizintechnologie (BVMed) weist in einem neuen Informationspapier für die Ärzteschaft auf die große Relevanz und den dringenden Handlungsbedarf beim Problem der Mangelernährung von Krebspatient:innen hin. Neben einem regelmäßigen Ernährungsscreening und individuellen Ernährungsplänen unter Einschluss von Trinknahrung klärt der BVMed über die Möglichkeit der enteralen und parenterale Ernährungstherapie auf, um Menschen mit Krebs beim Heilungsprozess zu unterstützen. Das Infoblatt kann unter www.bvmed.de/infoblatt-mangelernaehrung heruntergeladen werden.

PressemeldungBerlin, 10.02.2026, 11/26

© BVMed / Tina Eichner Bild herunterladen „Bei Krebspatient:innen kommt Mangelernährung häufiger vor, denn Tumorerkrankungen sind oftmals mit ungewolltem Gewichtsverlust verbunden“, erklärt BVMed-Experte Toni Zamzow zur Relevanz des Themas. Mangelernährung ist nach den Leitlinien dann therapierelevant, wenn mehr als fünf Prozent des Gewichts in drei Monaten oder mehr als zehn Prozent in sechs Monaten verloren gehen. Mangelernährung kann dabei durch eine Chemo- oder Radio-Therapie ausgelöst oder verstärkt werden – und den Therapieerfolg beeinträchtigen.

„Besonders häufig tritt eine Mangelernährung bei gastrointestinalen Tumoren und bei Lungenkrebs auf“, heißt es in dem BVMed-Infoblatt. In der Krebstherapie kann Mangelernährung zu einer verminderten Verträglichkeit der Behandlung – bis hin zum Therapieabbruch, einer erhöhten Infektionsgefahr und einer schlechteren Prognose führen.

Therapieoptionen von Mangelernährung in der Onkologie

Der BVMed informiert über verschiedene Möglichkeiten, um Mangelernährung während der Krebstherapie zu bekämpfen. Dazu gehören:

  • Regelmäßiges Ernährungsscreenings und – wenn nötig – Assessments.
  • Ernährungsberatung und individuelle Ernährungspläne. Trinknahrung kann dabei eine gute Option ergänzend zur sonstigen Ernährung sein.
  • Wenn dies nicht ausreicht und ein Zugang möglich ist, kann Sondennahrung supplementierend oder verabreicht werden, indem der Nährstoffe direkt in den Magen-Darm-Trakt eingebracht wird.
  • Wenn der Magen-Darm-Trakt nicht oder nur eingeschränkt funktioniert und ein Zugang möglich ist, kann parenterale Ernährung zur Anwendung kommen, indem die Nährstoffe über Infusionen verabreicht werden.

Zu Verordnung und Erstattung von enteraler Ernährung weist der BVMed darauf hin, dass Patient:innen Anspruch auf enterale Ernährung haben, wenn sie nicht in der Lage sind, sich ausreichend oral zu ernähren. Die Verordnungsvoraussetzungen sind in § 21 der Arzneimittelrichtlinie (AM-RL) geregelt und ermöglichen den Ärzt:innen die Verordnung enteraler Nahrungen. Die Verordnung umfasst die Auswahl des geeigneten Produktes, die Menge und die Dauer der Anwendung.

Weitere Informationen zu Mangelernährung können auf der BVMed-Themenseite unter www.bvmed.de/mangelernaehrung abgerufen werden.

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