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 - Pflege BVMed zur PNOG-Anhörung: „Infektionsschutz braucht eine eigenständige Absicherung in der Pflegeversicherung“

Der Bundesverband Medizintechnologie (BVMed) warnt in seiner Stellungnahme zum Referentenentwurf des Pflegeneuordnungsgesetzes (PNOG) insbesondere vor einer Schwächung des Infektionsschutzes in der häuslichen Pflege. Die vorgesehene Überführung des bisherigen Sachleistungsanspruchs auf zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel in das neue Entlastungsbudget gefährde die Basishygiene von Millionen Pflegebedürftigen und pflegenden Angehörigen. „Infektionsschutz ist keine optionale Zusatzleistung, sondern Voraussetzung für eine sichere häusliche Versorgung. Dafür braucht es auch künftig einen verlässlichen und qualitätsgesicherten Anspruch auf zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel“, betont BVMed-Geschäftsführer und Vorstandsmitglied Dr. Marc-Pierre Möll anlässlich der heutigen Anhörung zur Pflegereform.

PressemeldungBerlin, 10.06.2026, 44/26

Pflegehilfsmittel© AdobeStock @igishevamaria Pflegehilfsmittel Zu den zum Verbrauch bestimmten Pflegehilfsmitteln zählen Desinfektionsmittel, Einmalhandschuhe, Schutzschürzen, Mund-Nasen-Schutz und Bettschutzeinlagen – zentrale Bestandteile für Hygiene und Infektionsprävention. Von den 5,6 Millionen pflegebedürftigen Menschen in Deutschland werden rund 4,9 Millionen im häuslichen Umfeld versorgt. Gerade hier kommt präventiven Maßnahmen zum Schutz vor vermeidbaren Infektionen eine zentrale Bedeutung zu.

„Der präventionsorientierte Ansatz des PNOG wird konterkariert, wenn ausgerechnet diese Grundlage des Infektionsschutzes geschwächt wird“, erklärt Möll. Der BVMed spricht sich daher gegen die im PNOG vorgesehene Abschaffung des eigenständigen Anspruchs auf zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel nach § 40 Abs. 2 SGB XI aus. Das bisherige Sachleistungsprinzip stelle sicher, dass die Mittel der Pflegeversicherung zweckgebunden für den Infektionsschutz eingesetzt und die Betroffenen qualitätsgesichert versorgt werden.

Besonders kritisch sieht der deutsche MedTech-Verband die Streichung für Pflegebedürftige mit Pflegegrad 1. Da das neue Entlastungsbudget erst ab Pflegegrad 2 vorgesehen ist, würde für diese Versichertengruppe der bisherige Zugang zu Pflegehilfsmitteln zum Verbrauch vollständig entfallen – unabhängig vom individuellen Infektionsrisiko. Damit handele es „sich nicht lediglich um eine Systemumstellung, sondern um eine konkrete Leistungsverschlechterung in einer besonders sensiblen Phase“, hebt der BVMed hervor. Hygiene und Infektionsschutz beginnen nicht erst ab Pflegegrad 2, schon in Pflegegrad 1 verhindern sie oft Verschlechterungen. Vermeidbare Infektionskrankheiten belasten nicht nur das Gesundheitssystem, sondern verschärfen auch Pflegebedürftigkeit und die Situation in der häuslichen Pflege. Mit dem Überführen in ein Entlastungsbudget entfällt eine qualitätsgesicherte Versorgung.

Zudem sollte aus Sicht des BVMed die im PNOG-Referentenentwurf geplante Einführung einer Pflegebegleitung gestärkt werden. Damit diese ihre präventive Wirkung entfalten könne, müsse der Infektionsschutz verbindlich berücksichtigt werden. Darüber hinaus sollten die Fachkräfte der Hilfsmittelversorgung stärker eingebunden werden. „Die qualifizierten Leistungserbringer leisten durch Beratung, Einweisung und passgenaue Hilfsmittelversorgung vor Ort einen wichtigen Beitrag zur Stabilisierung häuslicher Pflegesituationen“, heißt es in der Stellungnahme.

Die vorgesehenen Maßnahmen zur Förderung von Innovation und Digitalisierung in der Pflege begrüßt der BVMed. Digitale Medizinprodukte und Hilfsmittel können dazu beitragen, Pflegekräfte zu entlasten, Versorgungsprozesse effizienter zu gestalten und die Selbstständigkeit pflegebedürftiger Menschen zu stärken. Der Verband spricht sich dafür aus, entsprechende Fördermöglichkeiten auch für vollstationäre Pflegeeinrichtungen zugänglich zu machen.

Der BVMed fordert im weiteren Gesetzgebungsverfahren insbesondere:

  • den Erhalt eines eigenständigen, zweckgebundenen Sachleistungsanspruchs für zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel,
  • keine Schlechterstellung von Pflegebedürftigen mit Pflegegrad 1,
  • die ausdrückliche Benennung des Infektionsschutzes in der häuslichen Versorgung als Ziel des PNOG,
  • die verbindliche Verankerung des Infektionsschutzes in der Pflegebegleitung sowie
  • ein Versorgungscontrolling zur bedarfsgerechten und qualitätsgesicherten Versorgung.

„Die Pflegebegleitung zu stärken und Prävention auszubauen, sind richtige Schritte. Wer Pflegebedürftigkeit vermeiden und die häusliche Versorgung stabilisieren will, muss den Infektionsschutz als festen Bestandteil der Reform begreifen. Infektionsschutz ist keine Kür, sondern Pflicht“, so Möll abschließend.

Die ausführliche Stellungnahme des BVMed zum PNOG-Referentenentwurf kann unter www.bvmed.de/positionen heruntergeladen werden.

Hintergrundinformation zur Bedeutung des Infektionsschutzes

Die hohe Relevanz des Infektionsschutzes belegt eine aktuelle Studie der Medizinischen Fakultät Mannheim der Universität Heidelberg und des Universitätsklinikums Mannheim: Für 88 Prozent der Befragten ist Infektionsschutz ein wesentlicher Aspekt der häuslichen Pflege, 21 Prozent berichten, dass sich ihre Pflegesituation nach einer Infektion dauerhaft verschlechtert hat. Hinzu kommen erhebliche Folgekosten: Die direkten hygieneassoziierten Hospitalisierungskosten in der häuslichen Pflege beziffert der Krankenhaus-Report 2025 auf rund 6,1 Milliarden Euro.

Infektionsschutzprodukte tragen zur Unterbrechung von Infektionsketten bei und unterstützen zugleich die Ziele der Deutschen Antibiotika-Resistenzstrategie DART 2030, da sie in Verbindung mit Antibiotic Stewardship-Maßnahmen empfohlen werden. Aktuell wird auch international die Bedeutung präventiver Hygienemaßnahmen durch die Weltgesundheitsorganisation (WHO) hervorgehoben. Die WHO betont in ihrem aktuell veröffentlichten Aktionsplan 2026–2036 zur Bekämpfung antimikrobieller Resistenzen die zentrale Rolle von Hygiene und Infektionsprävention in Verbindung mit Antibiotic Stewardship.

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