Cookie-Einstellungen

Zur fortlaufenden Verbesserung unserer Angebote nutzen wir den Webanalysedienst matomo.

Dazu werden Cookies auf Ihrem Endgerät gespeichert, was uns eine Analyse der Benutzung unserer Webseite durch Sie ermöglicht. Die so erhobenen Informationen werden pseudonymisiert, ausschließlich auf unserem Server gespeichert und nicht mit anderen von uns erhobenen Daten zusammengeführt - so kann eine direkte Personenbeziehbarkeit ausgeschlossen werden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit über einen Klick auf "Cookies" im Seitenfuß widerrufen.

Weitere Informationen dazu in unseren Datenschutzhinweisen.

 - Digitale Versorgung BVMed-Stellungnahme zum GeDIG: Mehr Innovationsimpulse, weniger Bürokratie

Der Bundesverband Medizintechnologie (BVMed) erwartet von der parlamentarischen Beratung des Gesetzes für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen (GeDIG) eine frühere Einführung der elektronischen Verordnung für Hilfsmittel, mehr Regelungsvereinfachungen und stärkere Impulse für digitale Innovationen. „Das Digitalgesetz hat gute Ansätze, muss aber bei der Förderung von digitalen Innovationen wie datengestützter Versorgung oder Telemonitoring mutiger vorangehen“, sagt BVMed-Digitalexpertin Natalie Gladkov zur Vorlage einer umfangreichen Stellungnahme des MedTech-Verbandes.

PressemeldungBerlin, 08.09.2026, 59/26

© BVMed / Tina Eichner Der BVMed weist in seiner Stellungnahme zum GeDIG darauf hin, dass zukunftsweisende Innovationen „deutlich umfassendere strukturelle Veränderungen der regulatorischen Rahmenbedingungen“ erfordern. Beispiele für solche Innovationen sind digitale Zwillinge, KI-gestützte Anwendungen, digitale Versorgungspfade oder eine flächendeckende Etablierung von Telemonitoring. „In dieser Hinsicht bleibt der Entwurf leider hinter den bestehenden Erwartungen zurück“, bemängelt der deutsche MedTech-Verband.

Die vorgesehene stärkere Anbindung der Hilfsmittel-Leistungserbringer an die Telematikinfrastruktur (TI) sieht der BVMed grundsätzlich positiv, trägt sie doch der zentralen Rolle dieser Akteure in der sektorenübergreifenden Versorgung Rechnung. „Kritisch ist jedoch der vorgesehene Zeitrahmen für die Einführung der elektronischen Hilfsmittelverordnung. Das Zieljahr 2030 wird der Dringlichkeit einer konsequenten Digitalisierung der Hilfsmittelversorgung nicht gerecht“, heißt es in der BVMed-Stellungnahme. Eine frühere Umsetzung sei erforderlich, um einen durchgängigen digitalen Prozess von der Verordnung über die Versorgung bis zur Abrechnung und Erstattung zu ermöglichen. Zudem müssten die erforderlichen Zugriffsrechte auf die elektronische Patientenakte (ePA) für Fachkräfte der Hilfsmittel-Leistungserbringer geschaffen werden. „Eine leistungsfähige ambulante Versorgung setzt voraus, dass die beteiligten Fachkräfte Zugang zu den für die Versorgung erforderlichen Informationen erhalten. Hier besteht dringender gesetzgeberischer Handlungsbedarf“, fordert der BVMed.

Viel Spielraum sieht der BVMed auch bei der Vereinfachung von Regelungen. Die größte Kritik: Die vorgesehenen Änderungen des § 374a SGB V zu Schnittstellen in Hilfsmitteln und Implantaten gehen deutlich über eine praxistaugliche Weiterentwicklung der bestehenden Regelungen hinaus. Sie schaffen zusätzliche Pflichten, Kosten und Prüfverfahren für Hersteller, während zentrale technische Fragen ungeklärt bleiben und ein konkreter Mehrwert für die Versorgung nicht erkennbar wird. Die Regelung sollte wieder in die Ursprungsversion rückabgewickelt und der neue Absatz 6 wieder gestrichen werden.

Zudem bemängelt der BVMed, dass auch der deutsche Sonderweg bei Cloud-Diensten (§ 393 SGB V) bestehen bleibe. Es dürfe nicht sein, dass europaweit tätige Unternehmen weiterhin unterschiedliche, nicht gegenseitig anerkannte nationale Zertifikate vorhalten müssten.

Für ein mutigeres Digitalgesetz, das digitale Innovationen stärker voranbringt, schlägt der BVMed in seiner Stellungnahme Lösungsansätze in vier Bereichen vor:

  • Daten besser verfügbar machen
  • Marktzugang für digitale Medizinprodukte mit geringem Risiko erleichtern
  • Telemonitoring zu smartem Monitoring weiterentwickeln
  • Eigene Zulassungs- und Nutzenbewertung für digitale Versorgungspfade etablieren

Die ausführliche Stellungnahme des BVMed zum GeDIG-Gesetzentwurf mit Details zu den vier Zukunftsbereichen kann unter www.bvmed.de/positionenExterner Link. Öffnet im neuen Fenster/Tab. heruntergeladen werden.

Ihr Kontakt zu uns

Service

News abonnieren

Sie möchten auf dem Laufenden bleiben?
Abonnieren Sie unsere kostenlosen Newsletter, E-Mail-Alerts zu unseren Themen oder Pressemeldungen.

Jetzt abonnieren

Das könnte Sie auch interessieren

  • Telemonitoring
    Fallbeispiel Telemonitoring: Portrait Mobile - kontinuierliches tragbares Monitoring

    Ein kontinuierliches tragbares Monitoring auf Normalstationen schließt die heutige Überwachungslücke zwischen Intensivstation und punktuellen Vitalzeichenkontrollen alle vier bis sechs Stunden. Die Telemonitoring-Lösung "Portrait Mobile" überwacht Atemfrequenz, Sauerstoffsättigung und Pulsfrequenz kontinuierlich und kabellos - und ermöglicht gleichzeitig die Mobilisierung der Patient:innen. Dadurch können klinische Verschlechterungen früher erkannt, Komplikationen vermieden sowie Aufenthaltsdauer und Ressourcenverbrauch reduziert werden.

    Artikel02.09.2026

    Mehr lesen
  • Online-Seminar
    GKV-Kompaktseminar | Ambulant

    Die Erstattung von Medizinprodukten ist in erster Linie davon abhängig, ob sie im ambulanten oder im stationären Bereich eingesetzt werden. Um erfolgreich zu agieren, bedarf es daher spezieller Kenntnisse in den jeweiligen Einsatzgebieten. Notwendige Voraussetzungen dafür sind die Erläuterung und das Verständnis der im GKV-System verbreiteten Fachtermini.

    SeminarDigital
    24.02.2027 10:00 - 15:00 Uhr
    Veranstalter: BVMed-Akademie
    Schwerpunkt: Marktzugang und Erstattung

    Zur Veranstaltung: GKV-Kompakt | Ambulant
  • Porträtfoto Dr. Marc-Pierre Möll

    Digitale Versorgung
    Mit Datennutzung und Innovationen zur Smarten Gesundheitsversorgung

    Die Digitalisierung des Gesundheitswesens ist kein Selbstzweck – sie ist der Schlüssel zu einer Versorgung, die effizienter, vernetzter und vor allem besser für Patient:innen wird. Damit eine solche smarte Versorgung gelingt, müssen digitale und datengetriebene Medizinprodukte frühzeitig mitgedacht und aktiv eingebunden werden.

    Artikel31.08.2026

    Mehr lesen

Mitglieder

Der BVMed repräsentiert über 300 Hersteller, Händler und Zulieferer der Medizintechnik-Branche sowie Hilfsmittel-Leistungserbringer und Homecare-Versorger.

Mehr lesen

Die Akademie

Von Compliance über Nachhaltigkeit bis hin zu Kommunikation. Unsere Akademie bietet der MedTech-Community eine Vielfalt an Veranstaltungen zur Fort- und Weiterbildung an. Entdecken Sie unsere Seminare, Workshops und Kongresse.

Zu den Veranstaltungen