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 - Infektionsschutz BVMed fordert zum Infektionsschutz in der häuslichen Pflege: „Pflegereform muss Infektionsschutz stärken statt schwächen“

Der Bundesverband Medizintechnologie (BVMed) weist in einem neuen Informationsblatt auf die Gefahren einer geplanten Regelung des Pflegeneuordnungsgesetzes (PNOG) für den Infektionsschutz im häuslichen Bereich hin. Hintergrund ist die geplante Zusammenführung der Budgets für Infektionsschutzprodukte mit Betreuung, Haushaltshilfen und Verhinderungspflege. „Eine Pflegereform, die Basishygiene schwächt, läuft dem präventionspolitischen Ziel zuwider. Wer Pflegebedürftige richtig versorgen und Verschlechterungen in der Versorgung vermeiden will, muss Pflegehilfsmittel zum Verbrauch zweckgebunden absichern und Infektionsschutz stärken“, so BVMed-Geschäftsführer und Vorstandsmitglied Dr. Marc-Pierre Möll.

PressemeldungBerlin, 19.08.2026, 56/26

© BVMed / Tina Eichner Im Rahmen des PNOG sollen die zum Verbrauch bestimmten Pflegehilfsmittel aus § 40 Abs. 2 SGB XI in ein allgemeines Entlastungsbudget überführt werden. Bei Pflegegrad 1 steht sogar eine Streichung im Raum. Ziel der Regierung ist es, eine stärkere Flexibilität einzuführen. Dies sei aus Sicht des BVMed jedoch zu kurz gedacht: Für pflegebedürftige Menschen drohe damit eine konkrete Verschlechterung beim Zugang zu notwendigen Infektionsschutzprodukten. „Das steht im Widerspruch zu den Zielen der Bundesregierung nach der Antibiotika-Resistenzstrategie DART 2030 des Bundesgesundheitsministeriums, die Hygienemaßnahmen zum Infektionsschutz als den ersten Punkt unter Prävention benennt“, erläutert der MedTech-Verband. Eine wirksame Infektionsprävention ist die zentrale Voraussetzung für eine sichere häusliche Pflege.

„Die häusliche Pflege trägt das Pflegesystem“, heißt es in dem BVMed-Infoblatt, das Zahlen einer aktuellen Studie von Obermann und Glazinski zur Hygiene in der häuslichen Pflege aufgreift: Von 5,6 Millionen Pflegebedürftigen werden 4,9 Millionen zu Hause versorgt. Davon erfolgt die Pflege bei 3,1 Millionen Menschen ausschließlich durch Angehörige. Pflegehilfsmittel wie Desinfektionsmittel, Einmalhandschuhe, Mund-Nasen-Schutz oder Bettschutzeinlagen sind dabei zentraler Bestandteil der Basishygiene. Sie wirken präventiv und sorgen dafür, dass Komplikationen ausbleiben. „Wir dürfen die stillen Helfer nicht vergessen und müssen Infektionsschutz stärken!“, so der BVMed-Appell.

Der BVMed erhebt daher in seinem Infoblatt an die Politik folgende Forderungen:

  • Den separaten, zweckgebundenen Sachleistungsanspruch auf Infektionsschutzprodukte zum Verbrauch erhalten oder gleichwertig gesetzlich absichern.
  • Pflegebedürftige mit Pflegegrad 1 beim Zugang zu Infektionsschutzprodukten nicht schlechterstellen.
  • Infektionsschutz verbindlich in der Pflegebegleitung verankern – einschließlich der Feststellung, regelmäßigen Überprüfung und Dokumentation des individuellen Bedarfs an zum Verbrauch bestimmten Pflegehilfsmitteln;
  • Missbrauch gezielt mit Präqualifizierung, Vertragskontrollen und Versorgungscontrolling bekämpfen – statt den Leistungsanspruch pauschal zu schwächen.
  • Gesundheits- und Hygienekompetenz frühzeitig als Bildungsauftrag etablieren.

BVMed-Geschäftsführer Dr. Marc-Pierre Möll abschließend: „Infektionsschutz in der Häuslichkeit ist keine optionale Zusatzleistung, sondern eine notwendige Voraussetzung sicherer Pflege – bei der Versorgung von Wunden, mit Kathetern, bei Inkontinenz, geschwächtem Immunsystem oder sogar multiplen Erkrankungen. Damit tragen Hygienemaßnahmen, die von Beginn an in der Versorgung eingesetzt werden, zur Prävention von vermeidbaren Infektionen und Krankenhausaufenthalten bei.“

Mehr Informationen zum Thema gibt es im BVMed-Themenportal unter www.bvmed.de/infektionsschutz oder in einem Hintergrundartikel unter www.bvmed.de/pflege-infektionsschutz.

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