Cookie-Einstellungen

Zur fortlaufenden Verbesserung unserer Angebote nutzen wir den Webanalysedienst matomo.

Dazu werden Cookies auf Ihrem Endgerät gespeichert, was uns eine Analyse der Benutzung unserer Webseite durch Sie ermöglicht. Die so erhobenen Informationen werden pseudonymisiert, ausschließlich auf unserem Server gespeichert und nicht mit anderen von uns erhobenen Daten zusammengeführt - so kann eine direkte Personenbeziehbarkeit ausgeschlossen werden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit über einen Klick auf "Cookies" im Seitenfuß widerrufen.

Weitere Informationen dazu in unseren Datenschutzhinweisen.

 - 28.06.2016 Worauf habe ich Anspruch, wie wird behandelt und wo finde ich Hilfe?

Artikel28.06.2016

Die Behandlung chronischer Wunden gehört zum Leistungsspektrum der Krankenkassen. Sie übernehmen weitestgehend deren Kosten im Rahmen des Sachleistungsprinzips. Unter der Voraussetzung, dass Ihr Arzt die Behandlung für medizinisch notwendig hält, übernimmt die Krankenkasse sowohl die Kosten für die ärztliche, fachärztliche und ggf. stationäre Behandlung, die Durchführung der Verbandwechsel zu Hause durch einen ambulanten Pflegedienst und für die notwendigen Verband- und Hilfsmittel.

© Coloplast GmbH An einer erfolgreichen Behandlung Ihrer chronischen Wunde sind häufig mehrere medizinische Berufsgruppen beteiligt. In der Regel wird zunächst Ihr Hausarzt Ihre Wunde behandeln. Dafür erhält er von Ihrer Krankenkasse ein Honorar.

Sollte es sich aus seiner Sicht medizinisch als notwendig erweisen, kann er Sie zu einem Facharzt, z. B. zu einem Gefäßspezialisten, oder auch zu einer stationären Behandlung in ein Krankenhaus überweisen. Die dafür anfallenden Kosten übernimmt ebenfalls die Krankenkasse.

Ihre Wunde wird für die Abheilung mit einer geeigneten Wundauflage und anderen Verbandmitteln oder begleitenden Therapiemaßnahmen, z. B. Kompressionstherapie, versorgt. Moderne Wundauflagen besitzen eine hohe Saugkapazität, sorgen für ein optimales Heilungsklima in der Wunde und sichern einen schmerzarmen Verbandwechsel. Dank der hohen Saugkapazität müssen moderne Verbände nicht täglich gewechselt werden, sondern können mehrere Tage auf der Wunde bleiben. Ihr Arzt stellt Ihnen für die benötigten Verbandmittel ein Rezept aus, welches Sie in einer Apotheke, einem Sanitätshaus oder bei einem spezialisierten Homecare-Unternehmen einlösen können. Wie bei den Arzneimitteln gilt hier die gesetzliche Zuzahlung in Höhe von 10 % der Kosten, min. 5 € und max. 10 € je verordnetem Verbandmittel.

Die Verbände werden nach Vorgabe der behandelnden Ärzte in einem vorgeschriebenen Intervall gewechselt. Wenn Sie oder ein Angehöriger zu Hause nicht in der Lage sind, diesen Verbandwechsel selbst durchzuführen, kann Ihr Arzt eine Verordnung für einen ambulanten Pflegedienst ausstellen, der diese Aufgabe übernimmt. Der Verbandwechsel durch einen ambulanten Pflegedienst ist eine Leistung der häuslichen Krankenpflege, die ebenfalls von der Krankenkasse erstattet wird.

Um die Wundheilung erfolgreich zu erreichen, können in bestimmten Fällen weitere Medizinprodukte, so genannte Hilfsmittel, notwendig sein. Zum Beispiel helfen Kompressionsstrümpfe schwachen oder kranken Venen, den Blutrückfluss zum Herzen zu bewältigen. Orthopädische Entlastungsschuhe verhindern, dass aus Druckstellen am Fuß Geschwüre (Diabetischer Fuß) entstehen. Wechseldruckmatratzen sorgen bei immobilen Patienten dafür, dass sich Körperstellen nicht wundliegen und daraus Druckgeschwüre entstehen können. Diese Hilfsmittel gegen Dekubitus kann der Arzt auf einem Rezept verordnen und ein Sanitätshaus wird Ihnen in der Regel die Produkte liefern. Auch diese Hilfsmittelversorgung im Rahmen der Wundbehandlung ist eine Leistung der Krankenkasse.

Bei den Verordnungen von Leistungen und Produkten ist Ihr Arzt an das Wirtschaftlichkeitsgebot gebunden, das heißt, die Leistungen müssen ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sein und dürfen das Maß des Notwendigen nicht überschreiten.

Für die Wundbehandlung sind aus diesem Grunde nicht alle vorhandenen Leistungen und Produkte erstattungsfähig. So wird eine Unterdrucktherapie oder Kaltplasmatherapie erst nach vorheriger individueller Genehmigung durch die Krankenkasse erfolgen. Auch Wundspüllösungen für die Reinigung und Desinfektion von Wunden gehören nicht zum Leistungskatalog der Krankenkassen und müssen durch die Patienten selbst finanziert werden.

Ihr Kontakt zu uns

Service

News abonnieren

Sie möchten auf dem Laufenden bleiben?
Abonnieren Sie unsere kostenlosen Newsletter, E-Mail-Alerts zu unseren Themen oder Pressemeldungen.

Jetzt abonnieren

Das könnte Sie auch interessieren

  • Fach- und Großhandel
    Fünf Vorteile des Großhandels

    Der medizinische Fach- und Großhandel sorgt mit seinen Leistungen für schnelle Lieferungen, dezentrale Reserven, Versorgung im Notfall, Schutz von Patientendaten - und das bei einem sehr starken Wettbewerb, der gefährliche Monopole ausschließt. Auf diese Vorteile des Handels gegenüber einem Direktvertreib weist Apotheker Dr. Christian Fehske im Branchendienst "apotheke adhoc" hin.

    Artikel12.09.2025

    Mehr lesen
  • Europapolitik
    State of the Union-Rede von der Leyens / BVMed: „Gesundheit und MedTech stärker in den Fokus nehmen“

    Der BVMed fordert anlässlich der „State of the Union“-Rede von EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen einen stärkeren Fokus auf Gesundheitsversorgung, Gesundheitswirtschaft und Medizintechnologien als Teil der Lösung. So fehle es in den Zollverhandlungen mit den USA nach wie vor an Ausnahmeregelungen für Medizinprodukte, um die medizinische Versorgung nicht zu gefährden.

    Pressemeldung10.09.2025

    Mehr lesen
  • Mangelernährung
    Krankheitsbedingte Mangelernährung: Problembeschreibung und Lösungsansätze

    In Deutschland sind etwa 20 bis 30 Prozent der Klinikpatienten von krankheitsbedingter Mangelernährung betroffen. Dennoch wird Mangelernährung häufig übersehen und nicht behandelt. Ein Bündnis von 25 wissenschaftlichen Fachgesellschaften fordert ein verpflichtendes systematisches Ernährungsmanagement mit einem routinemäßigen Screening auf Mangelernährung bei der Aufnahme in die Klinik.

    Artikel09.09.2025

    Mehr lesen

Kommende Veranstaltungen

  • Onlineseminar
    Digital-Webinar | KI-Nutzung im Health Care am Beispiel Market Access

    Dieses Webinar gehört zu der exklusiven und kostenfreien Webinar-Reihe „Nutzung von Daten und Künstlicher Intelligenz (KI) in Rahmen verschiedener Prozesse von MedTech-Unternehmen“.

    SeminarDigital
    12.09.2025 09:00 - 10:00 Uhr
    Veranstalter: BVMed
    Schwerpunkt: Digitalisierung

    Zur Veranstaltung: KI-Nutzung im Health Care am Beispiel Market Access
  • Recht
    BVMed Legal Lunch: AI Literacy – KI im Büroalltag rechtssicher anwenden

    KI-Tools bieten enormes Potenzial, doch ihr Einsatz wirft auch rechtliche Fragen auf. Wie können Unternehmen KI verantwortungsvoll und rechtskonform integrieren? Welche Rolle spielt eine KI-Beauftragter? Und wann besteht Kennzeichnungspflicht? Wir geben Ihnen einen kompakten & praxisnahen Überblick zu den wichtigsten rechtlichen Rahmenbedingungen beim Einsatz von KI-Tools im Unternehmenskontext.

    GesprächsforumDigital
    06.10.2025 12:00 - 13:00 Uhr
    Veranstalter: BVMed
    Schwerpunkt: Recht

    Zur Veranstaltung: BVMed Legal Lunch
  • Branche
    BVMed-Jahrespressekonferenz und Medienseminar

    Zu Beginn des 26. Berliner Medienseminars stellt der BVMed im Rahmen seiner Jahrespressekonferenz die Ergebnisse seiner aktuellen Herbstumfrage 2025 zur Lage der MedTech-Branche vor. Daraus abgeleitet werden Forderungen an eine eigenständige MedTech-Strategie. Im Anschluss werden die Themen Krisenvorsorge und Zivilschutz sowie Stärkung der Ambulantisierung näher beleuchtet....

    KonferenzHybrid
    07.10.2025 10:00 - 12:00 Uhr
    Veranstalter: BVMed
    Schwerpunkt: Kommunikation

    Zur Veranstaltung: BVMed-Jahrespressekonferenz 2025 und 26. Berliner Medienseminar (hybrid)

Ihre Vorteile als BVMed-Mitglied

  • Organisation

    In über 80 Gremien mit anderen BVMed-Mitgliedern und Expert:innen in Dialog treten und die Rahmenbedingungen für die Branche mitgestalten.

  • Information

    Vom breiten Serviceangebot unter anderem bestehend aus Veranstaltungen, Mustervorlagen, Newslettern und persönlichen Gesprächen profitieren.

  • Vertretung

    Eine stärkere Stimme für die Interessen der Branche gegenüber politischen Repräsentant:innen und weiteren gesundheitspolitischen Akteur:innen erhalten.

  • Netzwerk

    An Austauschformaten mit anderen an der Versorgung beteiligten Akteur:innen, darunter Krankenkassen, Ärzteschaft oder Pflege teilnehmen.

Die Akademie

Von Compliance über Nachhaltigkeit bis hin zu Kommunikation. Unsere Akademie bietet der MedTech-Community eine Vielfalt an Veranstaltungen zur Fort- und Weiterbildung an. Entdecken Sie unsere Seminare, Workshops und Kongresse.

Zu den Veranstaltungen