Cookie-Einstellungen

Zur fortlaufenden Verbesserung unserer Angebote nutzen wir den Webanalysedienst matomo.

Dazu werden Cookies auf Ihrem Endgerät gespeichert, was uns eine Analyse der Benutzung unserer Webseite durch Sie ermöglicht. Die so erhobenen Informationen werden pseudonymisiert, ausschließlich auf unserem Server gespeichert und nicht mit anderen von uns erhobenen Daten zusammengeführt - so kann eine direkte Personenbeziehbarkeit ausgeschlossen werden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit über einen Klick auf "Cookies" im Seitenfuß widerrufen.

Weitere Informationen dazu in unseren Datenschutzhinweisen.

 - Recht Modernisierung des Produkthaftungsrechts – Was sich ändert und was MedTech-Unternehmen jetzt wissen müssen BVMed Legal Lunch vom 29. Januar 2026

Mit der Umsetzung der neuen EU-Produkthaftungsrichtlinie 2024/2853Externer Link. Öffnet im neuen Fenster/Tab. durch das Gesetz zur Modernisierung des Produkthaftungsrechts steht erstmals seit 1989 ein vollständig neuer Haftungsrahmen für Medizinprodukte bevor. Die Neuregelungen treten am 9. Dezember 2026 in Kraft und bringen für MedTech-Unternehmen eine erhebliche Haftungsverschärfung mit sich. Risiken können allerdings durch eine gezielte Vorbereitung und präventive Maßnahmen minimiert werden.

ArtikelBerlin, 02.02.2026

© RDNE Stock project Beim BVMed Legal Lunch am 29. Januar 2026 stellte Rechtsanwältin Wilma-Christine Schäfer, LL.M. der Kanzlei LUME den neuen Haftungsrahmen vor. Dabei erläuterte sie die Relevanz der Gesetzesreform für MedTech-Unternehmen und zeigte praxisnah auf, wie sich Unternehmen der MedTech-Branche optimal vorbereiten können, um künftig Haftungsrisiken erfolgreich zu minimieren.

Neuer Haftungsrahmen für Medizinprodukte

Die Reform zielt primär auf eine Anpassung des Produkthaftungsrechts an das digitale Zeitalter, globale Wertschöpfungsketten sowie die moderne Kreislaufwirtschaft ab. Außerdem ist eine Vereinfachung der Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen vorgesehen.

In den Anwendungsbereich des neuen Produkthaftungsgesetzes fallen nun ausdrücklich alle Arten von Software einschließlich KI-Systemen, cloudbasierter Software aber auch „Software-as-a-Service“-Modelle. Digitale Konstruktionsunterlagen – etwa CAD-Dateien für 3D-Druck – gelten künftig ebenfalls als Produkt.

Zugleich orientiert sich der neue Produktfehlerbegriff als Anknüpfungspunkt der Haftung nun ausdrücklich auch an Merkmalen rechtlich geforderter Sicherheit. Das bedeutet, dass Verstöße gegen regulatorische Sicherheitsanforderungen, beispielsweise der MDR, bereits einen Produktfehler begründen können. Die Beurteilung der Fehlerhaftigkeit erfolgt außerdem unter Berücksichtigung eines neuen umfangreichen Kriterienkatalogs, der zahlreiche weitere relevante Aspekte aufzählt, wie zum Beispiel Produktrückrufe, Lernfähigkeit und Erwerb neuer Funktionen nach Inverkehrbringen (besonders relevant bei KI-Systemen) oder Nichterfüllung des vorgesehenen Zwecks, Schäden zu verhindern.

Neu ist außerdem, dass die Haftung auf weitere Marktakteure ausgedehnt wird: Neben Herstellern und Importeuren können künftig auch Beauftragte, Fulfilment-Dienstleister, Lieferanten sowie Anbieter von Online-Plattformen haften. Zudem können nun neben Gesundheits- und Sachschäden auch Schäden aufgrund von Datenverlusten sowie – nun ausdrücklich – psychischer Beeinträchtigungen erstattet werden. Die bisherige Haftungshöchstsumme von 85 Millionen Euro entfällt.

Schließlich sieht das Gesetz neue prozessuale Offenlegungspflichten sowie gesetzliche Vermutungsregelungen vor. Unternehmen müssen auf gerichtliche Anordnung hin relevante Beweismittel offenlegen – erfolgt entgegen der Anordnung die Offenlegung nicht, wird die Fehlerhaftigkeit gesetzlich vermutet. Besonders relevant für Unternehmen der MedTech-Branche ist außerdem die mögliche Absenkung der Beweisanforderungen bei technischer oder wissenschaftlicher Komplexität auf Wahrscheinlichkeiten.

Risiken für MedTech-Unternehmen

Durch die Reform entstehen für MedTech-Unternehmen zahlreiche neue Risiken. Die ausdrückliche Einbeziehung aller Arten von Software sowie KI-Systemen führt dazu, dass digitale Produkte künftig unter das Produkthaftungsgesetz fallen. Auch die Erweiterung des Fehlerbegriffs einschließlich des neuen Kriterienkatalogs resultiert darin, dass mögliche Produktfehler wesentlich umfangreicher bewertet werden als bisher, sodass Produktfehler weit über klassische Entwicklungs-, Fertigungs-, oder Instruktionsfehler angenommen werden können.

Erheblich höhere wirtschaftliche Risiken entstehen durch den Wegfall der Haftungshöchstsumme, wodurch Schäden im Extremfall unlimitiert geltend gemacht werden können, sowie die Ausweitung ersetzbarer Schäden wegen Datenvernichtung und psychischer Beeinträchtigungen. Erstmalig können auch Beauftragte, Fulfilment-Dienstleister sowie Anbieter von Online-Plattformen für Produktfehler haften.

Die prozessuale Offenlegungspflicht technischer oder sicherheitsrelevanter Dokumente birgt die Gefahr, dass Geschäftsgeheimnisse berührt werden oder Dokumentationslücken direkt haftungsrelevant werden. Zu einer weiteren Risikoverschärfung führen die gesetzlichen Vermutungsregelungen einschließlich der drohenden „Wahrscheinlichkeitshaftung“ bei technischer oder wissenschaftlicher Komplexität.

Was ist zu tun? – Handlungsempfehlungen für MedTech-Unternehmen

Um den neuen rechtlichen Rahmenbedingungen und den daraus resultierenden Risiken optimal zu begegnen, sollten MedTech-Unternehmen bereits jetzt ihr individuelles Haftungsrisiko in Bezug auf ihre Produkte sowie ihre Versicherungsdeckung prüfen und bei Bedarf anpassen.

Besonders bei Medizinprodukten ist eine konsequente Product-Compliance mit allen relevanten Sicherheitsvorschriften zentral. Vorbereitend auf die prozessualen Offenlegungspflichten ist die Sicherstellung einer nachvollziehbaren und aktuellen Dokumentation aller sicherheitsrelevanten Entscheidungen, Maßnahmen und sonstigen Umstände durch Etablierung entsprechender unternehmensinterner Prozesse wichtig. Alle relevanten technischen Unterlagen einschließlich Risikobewertungen sind auf dem neuesten Stand zu halten. Gleichzeitig sind präventive Maßnahmen zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen zu treffen.

Aufgrund der neuen Haftungsanforderungen und der Ausweitung der Haftung auf weitere Marktakteure müssen außerdem alle Verträge entlang der Lieferkette geprüft und angepasst werden. Der Fokus ist dabei auf Leistungsbestimmungen, Haftungsverteilungsregelungen sowie Benennungs- und Informationspflichten zu richten.

Nicht zuletzt empfiehlt sich die Schulung aller relevanten Unternehmensbereiche, damit die neuen Anforderungen nicht nur formal, sondern auch organisatorisch verankert werden.

Ihr Kontakt zu uns

Service

News abonnieren

Sie möchten auf dem Laufenden bleiben?
Abonnieren Sie unsere kostenlosen Newsletter, E-Mail-Alerts zu unseren Themen oder Pressemeldungen.

Jetzt abonnieren

Das könnte Sie auch interessieren

  • Recht
    Infoseite: EU-Entgelttransparenzrichtlinie: Praktische Umsetzung

    Die Umsetzungsfrist der EU-Entgelttransparenzrichtlinie ist am 07.06.2026 abgelaufen. Je konkreter die Regelung in der Richtlinie ausgestaltet ist, desto höher ist das Risiko, dass Gerichte sie vor einer nationalen Umsetzung beachten. Frühzeitiges Handeln reduziert Risiken & schafft Umsetzungsfähigkeit. Auf dieser Infoseite erhalten Sie einen Überblick über die Rechtslage & Handlungsempfehlungen.

    Publikation25.09.2026

    Mehr lesen
  • Recht
    BVMed unterstützt neue Vergaberegeln der EU-Kommission: „Qualitätsfokus ist der richtige Weg“

    Die EU-Kommission geht nach Ansicht des Bundesverbandes Medizintechnologie (BVMed) mit der heute, am 9. September 2026, vorgestellten Vergaberechts-Reform den richtigen Weg. „Weg vom reinen Preiswettbewerb hin zu einem stärkeren Fokus auf Qualität und Versorgungssicherheit. Dazu einheitliche EU-Regelungen, die nationales ‚Gold plating‘ vermeiden. Das sind gute Ansätze, um die Wettbewerbsfähigkeit Europas und damit auch den MedTech-Standort zu stärken“, kommentiert BVMed-Geschäftsführer und Vorstandsmitglied Dr. Marc-Pierre Möll.

    Pressemeldung09.09.2026

    Mehr lesen
  • Cybersicherheit
    NIS-2-Registrierung beim BSI: Handlungsbedarf bis 31. Juli 2026

    Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) hat den BVMed darauf hingewiesen, dass noch nicht alle betroffenen Unternehmen ihrer gesetzlichen Registrierungspflicht nach dem BSI-Gesetz und der europäische NIS-2-Richtlinie nachgekommen sind. Nicht registrierte Einrichtungen sollen die Registrierung daher bis spätestens 31. Juli 2026 abschließen.

    Artikel30.06.2026

    Mehr lesen

Kommende Veranstaltungen

  • Regulatorik/MDR
    Person Responsible for Regulatory Compliance | PRRC

    Artikel 15 der Medical Device Regulation (MDR) verpflichtet Hersteller, eine oder mehrere für die Einhaltung der Regulierungsvorschriften zuständige Person:en zu etablieren. Die PRRC muss Teil der Organisation des Herstellers sein und über eine bestimmte Mindestqualifikation verfügen. Ohne sie ist die Sicherstellung der Konformität von Medizinprodukten in Europa nicht möglich.

    WorkshopVor Ort
    Berlin, 03.11.2026 09:00 Uhr - 04.11.2026 17:00 Uhr
    Veranstalter: BVMed-Akademie
    Schwerpunkt: Regulatorisches

    Zur Veranstaltung: Verantwortliche Person zur Einhaltung der Regulierungsvorschriften (MDR)
  • Praxis-Workshop
    Struktur und Aufbau einer Compliance-Organisation für MedTech-Unternehmen

    Compliance ist heute ein zentraler Erfolgsfaktor – nicht nur ein Pflichtprogramm. Der Workshop beleuchtet neben den klassischen Themen wie Korruptionsprävention auch aktuelle Anforderungen durch Digitalisierung, Nachhaltigkeit und ESG. Im Fokus steht dabei immer die Praxis: In allen inhaltlichen Abschnitten erarbeiten und diskutieren die Teilnehmer:innen die konkrete Umsetzung im eigenen Unternehmenskontext. So entsteht ein lebendiger Präsenzworkshop, der Wissen vermittelt und direkt in anwendbare Lösungen übersetzt – passgenau für MedTech-Unternehmen, vom Mittelständler bis zum Marktführer.

    WorkshopVor Ort
    Berlin, 04.11.2026 09:30 - 17:00 Uhr
    Veranstalter: BVMed-Akademie
    Schwerpunkt: Compliance

    Zur Veranstaltung: Struktur und Aufbau einer Compliance-Organisation für MedTech-Unternehmen
  • Online-Schulung
    Medizinprodukteberater-Schulung | MPB

    Um als Medizinprodukteberater:in tätig zu sein, ist der Nachweis der erforderlichen Sachkenntnis verpflichtend. Die rechtliche Grundlage bildet § 83 Absatz 3 MPDG. Doch was bedeutet das konkret für Ihre Rolle im Unternehmen? Welche rechtlichen Anforderungen, Aufgaben und Verantwortlichkeiten ergeben sich daraus im operativen Alltag? Unsere Schulung vermittelt Ihnen fundiertes, produkt- und...

    SeminarDigital
    04.11.2026 09:30 Uhr - 05.11.2026 14:15 Uhr
    Veranstalter: BVMed-Akademie
    Schwerpunkt: Recht

    Zur Veranstaltung: Medizinprodukteberater-Schulung | MPB

Ihre Vorteile als BVMed-Mitglied

  • Organisation

    In über 80 Gremien mit anderen BVMed-Mitgliedern und Expert:innen in Dialog treten und die Rahmenbedingungen für die Branche mitgestalten.

  • Information

    Vom breiten Serviceangebot unter anderem bestehend aus Veranstaltungen, Mustervorlagen, Newslettern und persönlichen Gesprächen profitieren.

  • Vertretung

    Eine stärkere Stimme für die Interessen der Branche gegenüber politischen Repräsentant:innen und weiteren gesundheitspolitischen Akteur:innen erhalten.

  • Netzwerk

    An Austauschformaten mit anderen an der Versorgung beteiligten Akteur:innen, darunter Krankenkassen, Ärzteschaft oder Pflege teilnehmen.

Die Akademie

Von Compliance über Nachhaltigkeit bis hin zu Kommunikation. Unsere Akademie bietet der MedTech-Community eine Vielfalt an Veranstaltungen zur Fort- und Weiterbildung an. Entdecken Sie unsere Seminare, Workshops und Kongresse.

Zu den Veranstaltungen