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 - Bürokratieabbau Vereinfachungen für Unternehmen beim Lieferkettengesetz

Die Bundesregierung hat mit Kabinettsbeschluss vom 3. September 2025 eine Novelle des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) auf den Weg gebracht. Ziel ist eine deutliche Entbürokratisierung für Unternehmen.

ArtikelBerlin, 01.10.2025

© AdobeStock @Travel mania Die wichtigsten Änderungen im Überblick:

Berichtspflicht entfällt rückwirkend:
Unternehmen müssen keine Berichte gemäß §§ 12 und 13 LkSG mehr einreichen oder veröffentlichen. Diese Paragraphen regelten bislang die jährliche Berichtspflicht über die menschenrechtlichen Sorgfaltspflichten sowie deren öffentliche Zugänglichmachung. Das BAFA stellt die Prüfung dieser Berichte mit sofortiger Wirkung ein.

Bußgeldregelungen entschärft:
9 von 13 Ordnungswidrigkeitstatbeständen im LkSG werden ersatzlos gestrichen – laufende Verfahren werden eingestellt, neue nicht mehr eröffnet. Die verbleibenden Bußgeldtatbestände gelten nur noch bei besonders gravierenden Verstößen, etwa bei fehlenden Abhilfemaßnahmen (§ 7 Abs. 1 Satz 1 LkSG) oder fehlenden Konzepten zur Risikominimierung (§ 7 Abs. 2 Satz 1 bzw. § 9 Abs. 3 Nr. 3 LkSG).

Das BAFA wird Bußgelder künftig nur noch bei schwerwiegenden Menschenrechtsverletzungen verhängen – und zwar als letztes Mittel. Dabei prüft es jeden Fall unter Anwendung eines restriktiven Aufgriffsermessens, insbesondere hinsichtlich:

  • des Ausmaßes,
  • der Tragweite,
  • und des irreversiblen Charakters des Verstoßes.

Restriktives Prüfverfahren:
Das BAFA prüft Verstöße künftig nur noch bei schwerwiegenden Menschenrechtsverletzungen und wendet ein restriktives Aufgriffsermessen an.

Weitere Unterstützung geplant:
Neben dem dialogbasierten Ansatz wird das BAFA zusätzliche Umsetzungshilfen und Kooperationsformate entwickeln.

Weitere Informationen zum Thema gibt es auf der BAFA-Webseite:
https://www.bafa.de/DE/Lieferketten/Ueberblick/ueberblick_node.htmlExterner Link. Öffnet im neuen Fenster/Tab.

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