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Zuschlagsregelung für Hygieneaufwand bei ambulanten Operationen

Für ambulante Operationen sollen zusätzliche Zuschläge für den höheren Hygieneaufwand verein­bart werden. Ärzte können diese dann rückwirkend zum 1. Januar geltend machen. Die entsprechenden Bera­tungen im Bewertungsausschuss stehen nach Angaben der Kassenärztlicher Bundesvereinigung (KBV) kurz vor dem Abschluss, berichtet das Deutsche Ärzteblatt Online.

ArtikelBerlin, 10.04.2024

Der geplante Beschluss umfasst demnach ein zusätzliches Finanzvolumen in Höhe von 60 Millionen Euro. Damit sollen Mehrkosten für erhöhte Hygienestandards beim ambulanten Operieren, die das Infektions­schutz­gesetz vorschreibt, ausgeglichen werden.

Mit den Hygienezuschlägen soll auch eine Gleichbehandlung der vertragsärztlichen Versorgung gegenüber dem stationären Bereich erreicht werden. Letzterer wird bereits seit 2013 durch ein Hygienesonderprogramm zur Umsetzung des Infektionsschutzgesetzes gefördert.

Mit den Zahlungen sollen künftig auch die Vertragsärzte einen finanziellen Ausgleich für den personellen und technischen Mehraufwand infolge gestiegener Hygieneanforderungen beim ambulanten Operieren erhalten.

Die KBV hatte seit Jahren entsprechende Forderungen in die Verhandlungen eingebracht. In einem ersten Schritt konnte sie im Erweiterten Bewertungsausschuss gegen die Stimmen der Kassen einen Zuschlag für allgemeine Hygieneaufwände durchsetzen. Diesen Zuschlag erhalten seit zwei Jahren alle Haus- und Fach­ärzte mit direktem Patientenkontakt zu jeder Grund-, Versicherten- und Konsiliarpauschale.

Die kurz vor dem Abschluss stehenden Neuregelungen sehen vor, dass es für fast alle Eingriffe, die im Ab­schnitt 31.2 (Ambulante Operationen) des Einheitlichen Bewertungsmaßstabs (EBM) aufgeführt sind, ein Hygienezuschlag eingeführt wird.

Ausnahmen bilden Kataraktoperationen (GOP 31350 und 31351) sowie Gebührenordnungspositionen, die keinem OPS-Kode im Anhang 2 des EBM zugeordnet sind. Für die Operationen aus Kapitel 1 – Sterilisation (GOP 01854, 01855) und Abruptio (GOP 01904 und 01905) – sind laut KBV ebenfalls Zuschläge vorgesehen.

Der Hygienezuschlag gestaltet sich je nach Eingriff unterschiedlich hoch. Die Höhe richtet sich unter anderem nach dem Aufwand der Sterilisation der Instrumente und nach der Dauer der Operation. Dadurch gibt es ins­gesamt 66 Zuschläge, deren Spanne von 3,34 Euro bis 62,18 Euro reicht. Wie die KBV betont, soll die Ver­gütung extrabudgetär und damit für jeden Eingriff in voller Höhe erfolgen.

Quelle: Deutsches Ärzteblatt Online vom 2. April 2024Externer Link. Öffnet im neuen Fenster/Tab.

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