Cookie-Einstellungen

Zur fortlaufenden Verbesserung unserer Angebote nutzen wir den Webanalysedienst matomo.

Dazu werden Cookies auf Ihrem Endgerät gespeichert, was uns eine Analyse der Benutzung unserer Webseite durch Sie ermöglicht. Die so erhobenen Informationen werden pseudonymisiert, ausschließlich auf unserem Server gespeichert und nicht mit anderen von uns erhobenen Daten zusammengeführt - so kann eine direkte Personenbeziehbarkeit ausgeschlossen werden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit über einen Klick auf "Cookies" im Seitenfuß widerrufen.

Weitere Informationen dazu in unseren Datenschutzhinweisen.

 - 24.07.2017

Artikel

»Die neue Versorgung schafft Probleme«

Karl Schneider* leidet seit rund 20 Jahren an Parkinson, inzwischen sind Inkontinenz und eine Demenz-Erkrankung hinzugekommen. Ingrid Schneider pflegt ihren Mann daher zuhause. Bisher hat sie von einem Unternehmen für die ableitende Inkontinenzversorgung Urinalkondome mit dazu passenden Schläuchen und einem Auffangbeutel erhalten. Doch auch die Schneiders sind wie andere Versicherte von einer Ausschreibung der Versorgung durch die Techniker Krankenkasse betroffen. Seit Anfang März erhält Schneider von einem neuen Unternehmen zwar die bisherigen Urinalkondome, wie sie vom Arzt verordnet wurden. Allerdings sind die dazu gelieferten Schläuche und Beutel andere.

Was sich wie ein winziges Detail anhört, hat für Ingrid Schneider weitreichende Konsequenzen: »Die neuen Schläuche sind zu kurz, so dass sie nicht mehr aus dem Bett auf den Boden reichen«, erzählt sie. Im Bett will sie die Beutel aber auch nicht liegen lassen. »Mein Mann bewegt sich natürlich nachts, da lösen sich Schlauch und Beutel schon mal und alles fließt ins Bett.« Um diese Probleme zu umgehen, hat Schneider nachts einen Hocker neben das Bett gestellt, auf dem sie den Beutel ablegt. »Das ist aber zu gefährlich, wenn mein Mann doch mal nachts das Bett verlässt«, sagt sie. »Er erinnert sich nicht daran, dass dort jetzt etwas im Weg steht und kann darüber stolpern.« Ihr Urteil über den Wechsel: »Für uns hat sich die neue Situation verschlechtert. Die neue Versorgung ist nicht auf den Gesundheitszustand meines Mannes und seine Lebenssituation abgestimmt und schafft daher Probleme im Alltag.«

Problemlösung ist nicht zufriedenstellend
An einfachsten wäre für Ingrid Schneider gewesen, wieder vollständig zu den vorherigen Produkten zurückzukehren. Das sei allerdings nicht möglich, habe ihr der Außendienstmitarbeiter des neuen Versorgers ohne weitere Begründung mitgeteilt, berichtet sie. Als Ersatz wurden ihr andere Schläuche geliefert. »Die sind viel aufwändiger, mit einem Ventil, das benötigen wir gar nicht«, sagt sie. Aus eigener Tasche muss sie das vermutlich teurere Produkt bisher nicht bezahlen. »Hoffentlich bleibt das so«, sagt Ingrid Schneider. »Denn es kann doch nicht sein, dass ich etwas bekomme, das ich nicht benötige und nicht haben möchte und am Ende dafür auch noch bezahlen soll.« Von der Techniker Krankenkasse habe sie dazu bisher keine klaren Auskünfte erhalten, so Ingrid Schneider.

*Namen geändert

Ihr Kontakt zu uns

Service

News abonnieren

Sie möchten auf dem Laufenden bleiben?
Abonnieren Sie unsere kostenlosen Newsletter, E-Mail-Alerts zu unseren Themen oder Pressemeldungen.

Jetzt abonnieren

Das könnte Sie auch interessieren

  • Digitalstrategie
    GeDIG-Entwurf: Chancen und Fragezeichen für die MedTech-Branche

    Das BMG hat kurz vor Ostern den Entwurf für ein Gesetz für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen (GeDIG) vorgelegt – 200 Seiten, die es in sich haben. BVMed-Digitalexpertin Natalie Gladkov ordnet die wichtigsten Punkte aus MedTech-Perspektive ein.

    Artikel09.04.2026

    Mehr lesen
  • Herz-Kreislauf-Erkrankungen
    Neues Whitepaper: Ereignisrekorder schließen die Diagnoselücke bei Synkopen und sollten auch im ambulanten Bereich erstattet werden

    Implantierbare Ereignisrekorder ermöglichen durch eine kontinuierliche Langzeitüberwachung des Herzrhythmus eine bessere Diagnose und gezieltere Therapie, beispielsweise bei ungeklärtem Synkopen. Der Einsatz solcher Ereignisrekorder sollte daher auch im ambulanten Bereich erstattet werden. Das ist das Ergebnis eines neuen Whitepapers der Athagoras-Gruppe im Auftrag des BVMed.

    Pressemeldung09.04.2026

    Mehr lesen
  • Digitale Gesundheitsanwendungen (DIGA)
    BVMed zum neuen DiGA-Bericht: „Stärker die Versorgungspfade betrachten“

    Der BVMed kritisiert den neuen Bericht des GKV-Spitzenverbandes zu Digitalen Gesundheitsanwendungen (DiGA) als „zu einseitig auf Kosten fokussiert“, ohne den Nutzen der DiGA in komplexen Versorgungspfaden zu betrachten. „DiGA bieten ein großes Potenzial für eine bessere Gesundheitsversorgung und können helfen, Kosten im Gesamtsystem zu vermeiden“, so BVMed-Digitalexpertin Natalie Gladkov.

    Pressemeldung08.04.2026

    Mehr lesen

Kommende Veranstaltungen

  • Recht
    BVMed Legal Lunch: Art. 16 MDR und seine Auswirkungen auf die MedTech-Branche

    Art. 16 MDR regelt, in welchen Fällen Händler, Distributoren oder andere Akteure rechtlich wie Hersteller behandelt werden – und dadurch sämtliche Herstellerpflichten übernehmen. Für MedTech-Unternehmen ist diese Vorschrift zentra. Erfahren Sie, was diese konkret für Hersteller, Händler und Distributoren bedeutet und wie Sie ihre Zusammenarbeit in der Lieferkette rechtssicher gestalten können.

    GesprächsforumDigital
    16.04.2026 12:00 - 13:00 Uhr
    Veranstalter: BVMed
    Schwerpunkt: Recht

    Zur Veranstaltung: BVMed Legal Lunch
  • Online-Seminar
    MDR Online-Seminar | Cybersecurity für Medizinproduktehersteller

    SeminarDigital
    17.04.2026 09:30 - 12:30 Uhr
    Veranstalter: BVMed
    Schwerpunkt: Regulatorisches

    Zur Veranstaltung: Cybersecurity für Medizinproduktehersteller
  • Recht
    Das KRITIS-Dachgesetz im Überblick – Auswirkungen auf die Medizinprodukteindustrie

    Das neue KRITIS Dachgesetz schafft erstmals einen einheitlichen, sektorenübergreifenden Rahmen zum Schutz kritischer Infrastruktur in Deutschland. Es ergänzt bestehende Regelwerke wie NIS2 und die BSI-Kritis-VO und bringt weitreichende neue Pflichten für Betreiber kritischer Anlagen sowie mittelbar auch für die Medizinprodukteindustrie mit sich. Erfahren Sie, was Sie nun beachten müssen.

    GesprächsforumDigital
    30.04.2026 12:00 - 13:00 Uhr
    Veranstalter: BVMed
    Schwerpunkt: Recht

    Zur Veranstaltung: BVMed Legal Lunch

Ihre Vorteile als BVMed-Mitglied

  • Organisation

    In über 80 Gremien mit anderen BVMed-Mitgliedern und Expert:innen in Dialog treten und die Rahmenbedingungen für die Branche mitgestalten.

  • Information

    Vom breiten Serviceangebot unter anderem bestehend aus Veranstaltungen, Mustervorlagen, Newslettern und persönlichen Gesprächen profitieren.

  • Vertretung

    Eine stärkere Stimme für die Interessen der Branche gegenüber politischen Repräsentant:innen und weiteren gesundheitspolitischen Akteur:innen erhalten.

  • Netzwerk

    An Austauschformaten mit anderen an der Versorgung beteiligten Akteur:innen, darunter Krankenkassen, Ärzteschaft oder Pflege teilnehmen.

Die Akademie

Von Compliance über Nachhaltigkeit bis hin zu Kommunikation. Unsere Akademie bietet der MedTech-Community eine Vielfalt an Veranstaltungen zur Fort- und Weiterbildung an. Entdecken Sie unsere Seminare, Workshops und Kongresse.

Zu den Veranstaltungen