Cookie-Einstellungen

Zur fortlaufenden Verbesserung unserer Angebote nutzen wir den Webanalysedienst matomo.

Dazu werden Cookies auf Ihrem Endgerät gespeichert, was uns eine Analyse der Benutzung unserer Webseite durch Sie ermöglicht. Die so erhobenen Informationen werden pseudonymisiert, ausschließlich auf unserem Server gespeichert und nicht mit anderen von uns erhobenen Daten zusammengeführt - so kann eine direkte Personenbeziehbarkeit ausgeschlossen werden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit über einen Klick auf "Cookies" im Seitenfuß widerrufen.

Weitere Informationen dazu in unseren Datenschutzhinweisen.

Elektrisches Rollstuhl-Zuggerät für Gehbehinderte© PAWS Elektrisches Rollstuhl-Zuggerät für Gehbehinderte Der heute 54-jährige Kläger im Leitfall wohnt im Weserbergland in Niedersachsen. Seit einem Verkehrsunfall vor 30 Jahren ist er querschnittsgelähmt und auf einen Rollstuhl angewiesen. Seit einigen Jahren leidet er zu­dem an einer Arthrose im linken Daumen, was zu Schmerzen beim Bewegen des Rollstuhls führt. Bei seiner Krankenkasse beantragte er die Versorgung mit einem Rollstuhlzuggerät mit Handkurbel und Motorunterstüt­zung.

Mit dem 6.500 Euro teuren Gerät könnte er Geschwindigkeiten von bis zu 25 Stundenkilometern erreichen. Laut Gesetz müssen die Krankenkassen Hilfsmittel für die Erschließung des Nahbereichs der Wohnung bereit­stellen. Das BSG verstand dies bislang als den fußläufigen Bereich. Es ging dabei davon aus, dass so zumindest auch ein Lebensmittelgeschäft und eine Apotheke erreichbar sind. Für leistungsfähigere Hilfsmittel, die auch weitere Wege oder eine Fortbewegung mit mehr als Schrittge­schwin­digkeit ermöglichen, mussten die Krankenkassen nicht aufkommen.

Diese Rechtsprechung gab das BSG nun auf. Die Annahme, dass die wichtigsten täglichen Besorgungen zu Fuß möglich sind, treffe heute oft nicht mehr zu. Zudem habe sich das Mobilitätsverhalten der Bevölkerung geändert. Strecken, die üblich zu Fuß zurückgelegt würden, seien heute deutlich kürzer als früher.

Versorgungsmaßstab nach neuer Rechtsprechung sind daher die „erforderlichen Wege zu den wesentlichen Stellen der allgemeinen Versorgung und der Gesunderhaltung“. Ob dafür motorunterstützte Hilfen notwendig sind, hänge von den örtlichen Gegebenheiten ab, etwa von der Entfernung der Geschäfte, aber auch von einer eventuellen Unwegsamkeit des Geländes.

Weiter urteilte das BSG, dass die Krankenkassen gegebenenfalls auch Hilfsmittel bezahlen müssen, deren Leistungsfähigkeit über diesen Bedarf hinausgeht. Auf langsamere Hilfsmittel mit geringerer Reichweite können sie nur verweisen, wenn diese tatsächlich verfügbar sind.

Im Streitfall sprach das BSG dem Kläger das gewünschte Rollstuhlzuggerät schon deshalb zu, weil sich mit anderen Hilfsmitteln die Arthrose im Daumen verschlimmern würde. Dass ein geeignetes Zuggerät mit geringerer Motorleistung verfügbar sei, habe die Krankenkasse nicht dargelegt.

Quelle: Deutsches Ärzteblatt Online vom 19. April 2024Externer Link. Öffnet im neuen Fenster/Tab.

Ihr Kontakt zu uns

Service

News abonnieren

Sie möchten auf dem Laufenden bleiben?
Abonnieren Sie unsere kostenlosen Newsletter, E-Mail-Alerts zu unseren Themen oder Pressemeldungen.

Jetzt abonnieren

Das könnte Sie auch interessieren

  • Hilfsmittel
    GKV-Spargesetz: „Hilfsmittelversorgung ist unverhältnismäßig stark belastet“

    Der BVMed sieht den Bereich der Hilfsmittelversorgung mit seinen patientennahen Dienstleistungen durch das GKV-Spargesetz unverhältnismäßig stark belastet. Denn: Hilfsmittel-Versorgungsverträge sind langfristige Verträge ohne Preisanpassungen. Dieser Bereich ist kein Kostentreiber. Der BVMed spricht sich daher für eine Streichung des pauschalen dreiprozentigen Preisabschlags aus.

    Pressemeldung05.05.2026

    Mehr lesen
  • Infektionsschutz
    Studie zu "Hygiene in der häuslichen Pflege": ein unterschätztes Handlungsfeld

    Hygiene in der häuslichen Pflege ist ein bislang unterschätztes Handlungsfeld mit erheblichem präventivem Potenzial. Zu diesem Ergebnis kommt eine Studie von Prof. Dr. Konrad Obermann von der Universität Heidelberg und Prof. Dr. Bernd Glazinski von Thurn und Taxis Consulting im Auftrag der web care LBJ.

    Artikel30.04.2026

    Mehr lesen
  • Homecare-Therapien: Stoma-Versorgung

    Hilfsmittel
    Faktor Lebensqualität: Eine Initiative im BVMed

    Die Initiative Faktor Lebensqualität engagiert sich für Menschen, die auf Grund eines künstlichen Darm- oder Harnausgangs täglich auf die Verwendung von Stomaprodukten angewiesen sind oder zur Leerung ihrer Blase mehrmals täglich Einmalkatheter (ISK) verwenden. Wir setzen uns politisch und gesellschaftlich dafür ein, dass diese Menschen jederzeit individuell, angemessen und bedarfsgerecht mit medizinischen Hilfsmitteln und den notwendigen Beratungsleistungen versorgt werden. Lebensqualität und Selbstbestimmung dürfen nicht dem Sparzwang geopfert werden – sie sind Grundlage eines würdevollen Lebens.

    Artikel02.04.2026

    Mehr lesen

Ihre Vorteile als BVMed-Mitglied

  • Organisation

    In über 80 Gremien mit anderen BVMed-Mitgliedern und Expert:innen in Dialog treten und die Rahmenbedingungen für die Branche mitgestalten.

  • Information

    Vom breiten Serviceangebot unter anderem bestehend aus Veranstaltungen, Mustervorlagen, Newslettern und persönlichen Gesprächen profitieren.

  • Vertretung

    Eine stärkere Stimme für die Interessen der Branche gegenüber politischen Repräsentant:innen und weiteren gesundheitspolitischen Akteur:innen erhalten.

  • Netzwerk

    An Austauschformaten mit anderen an der Versorgung beteiligten Akteur:innen, darunter Krankenkassen, Ärzteschaft oder Pflege teilnehmen.

Die Akademie

Von Compliance über Nachhaltigkeit bis hin zu Kommunikation. Unsere Akademie bietet der MedTech-Community eine Vielfalt an Veranstaltungen zur Fort- und Weiterbildung an. Entdecken Sie unsere Seminare, Workshops und Kongresse.

Zu den Veranstaltungen