Cookie-Einstellungen

Zur fortlaufenden Verbesserung unserer Angebote nutzen wir den Webanalysedienst matomo.

Dazu werden Cookies auf Ihrem Endgerät gespeichert, was uns eine Analyse der Benutzung unserer Webseite durch Sie ermöglicht. Die so erhobenen Informationen werden pseudonymisiert, ausschließlich auf unserem Server gespeichert und nicht mit anderen von uns erhobenen Daten zusammengeführt - so kann eine direkte Personenbeziehbarkeit ausgeschlossen werden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit über einen Klick auf "Cookies" im Seitenfuß widerrufen.

Weitere Informationen dazu in unseren Datenschutzhinweisen.

 - Telemonitoring EBM-Ziffern stehen: Telemonitoring zu Herzinsuffizienz kann starten Deutsches Ärzteblatt Online vom 25. Januar 2022

Artikel27.01.2022

© Biotronik Arztpraxen können Patienten mit einer fortgeschrittenen Herzinsuffizienz jetzt telemedizinisch versor­gen. Die entsprechenden Abrechnungsziffern sind im neuen Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) vorge­sehen. Darauf weist die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) hin, berichtet das Deutsche Ärzteblatt Online.

Das Telemonitoring kann bei Patienten mit Herzinsuffizienz im Stadium NYHA II oder III und einer ver­ringerten Pumpleistung des Herzens erfolgen, die bereits mit einem implantierten kardialen Aggregat behandelt werden. Es ist auch möglich bei Personen ohne ein solches Implantat, die wegen einer kardi­alen Dekompensation in den vergangenen zwölf Monaten im Krankenhaus versorgt werden mussten.

Bei dem neuen Versorgungsangebot erheben implantierte kardiale Aggregate medizinische Daten, zum Beispiel Defibrillatoren. Externer Geräte wie Waage, EKG- und Blutdruckmessgerät erfassen zudem Ge­wicht, Blutdruck, elektrische Herzaktion sowie Informationen zum allgemeinen Gesundheitszustand. Dies ermöglicht beim Telemonitoring eine möglichst lückenlose Betreuung der Patienten.

Hierzu arbeiten Ärzte, die die Patienten primär behandeln – zum Beispiel Hausärzte, Kardiologen, Pneu­mo­logen – eng mit einem telemedizinischen Zentrum (TMZ) zusammen. Das ärztliche TMZ ist unter an­derem für das Datenmanagement und die technische Ausstattung der Patienten zuständig – nach Ab­stimmung im Vertretungsfall auch für die Aufgaben des behandelnden Arztes.

„Die Aufgaben des TMZ können ausschließlich Kardiologinnen und Kardiologen übernehmen, die be­stimmte zusätzliche Voraussetzungen erfüllen“, informiert die KBV. Die genauen Modalitäten hatte der Gemeinsame Bundesausschuss im Dezember 2020 in der Richtlinie Methoden vertragsärztliche Versor­gung definiert.

Zur Abrechnung des Telemonitorings wurden mehrere neue Gebührenordnungspositionen (GOP) in den EBM aufgenommen. Alle Leistungen werden extrabudgetär und damit zu festen Preisen honoriert.

Haus­ärzte, Kinder- und Jugendärzte, Kardiologen, Internisten ohne Schwerpunkt, Nephrologen und Pneu­mologen können danach für die Indikationsstellung und Aufklärung die neuen GOP 03325, 04325 be­ziehungsweise 13578 (65 Punkte / 7,32 Euro) abrechnen.

Für die weitere Betreuung im Rahmen des Telemonitorings erhalten sie einmal im Quartal eine Zusatz­pauschale (GOP 03326, 04326 beziehungsweise 13579), die mit 128 Punkten (14,42 Euro) bewertet ist. Die Höhe der Vergütung hatte der Erweiterte Bewertungsausschuss im Dezember 2021 gegen die Stim­men der KBV festgelegt. Die KBV hatte eine deutlich höhere Vergütung gefordert.

Quelle: Deutsches Ärzteblatt Online vom 25. Januar 2022Externer Link. Öffnet im neuen Fenster/Tab.

Ihr Kontakt zu uns

Service

News abonnieren

Sie möchten auf dem Laufenden bleiben?
Abonnieren Sie unsere kostenlosen Newsletter, E-Mail-Alerts zu unseren Themen oder Pressemeldungen.

Jetzt abonnieren

Das könnte Sie auch interessieren

  • Elektronische Patientenakte (ePA)
    Neues Digitalgesetz: BVMed fordert strukturierte Abbildung datengenerierender Medizinprodukte in der ePA

    Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) plant, noch im ersten Halbjahr 2026 einen Referentenentwurf für ein neues Digitalgesetz vorzulegen. Der BVMed sieht dies als eine zentrale Chance, um die Nutzung von Gesundheitsdaten in Deutschland entscheidend voranzubringen – insbesondere durch eine bessere Einbindung datengenerierender Medizinprodukte in die elektronische Patientenakte (ePA).

    Pressemeldung04.02.2026

    Mehr lesen
  • Recht
    C5-Testat / § 393 SGB V Cloud-Einsatz im Gesundheitswesen

    Ziel des § 393 SGB V Cloud-Einsatz im Gesundheitswesen Ziel des § 393 SGB V ist es, anhand von verbindlichen Mindeststandards zur Cybersicherheit den sicheren Einsatz von Cloud-Computing-Diensten durch Leistungsbringer im Gesundheitswesen und gesetzliche Kranken- und Pflegekassen zu ermöglichen. Systematisch stellt § 393 SGB V einen Erlaubnistatbestand dar, der die Nutzung von...

    Publikation22.01.2026

    Mehr lesen
  • Digital Health
    Vier Jahre DiGA-Rahmenvereinbarung: Bilanz und Handlungsbedarf

    Vier Jahre nach Inkrafttreten der Rahmenvereinbarung ist es Zeit für eine Bilanz: Digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA) haben sich als evidenzbasierte, wirksame und patientenorientierte Innovationen bewährt – doch der Ordnungsrahmen wird ihrer Bedeutung noch immer nicht gerecht. Elf Verbände fordern daher eine mutige Weiterentwicklung der DiGA-Rahmenbedingungen.

    Pressemeldung15.12.2025

    Mehr lesen

Kommende Veranstaltungen

  • Kongress
    Homecare-Management-Kongress 2026

    Die Gesundheitsversorgung soll und muss sich weiterentwickeln, ambulanter werden. Bei der Vielfalt an vorliegenden Änderungsideen und Reformvorschlägen zur Zukunft der Hilfsmittelversorgung besteht zumindest Konsens in einem Punkt: Es braucht Anpassungen. Auf dem Homecare-Management-Kongress 2026 wollen wir die drängendsten Herausforderungen eruieren und mögliche Lösungsansätze diskutieren.

    KonferenzVor Ort
    Berlin, 10.-11.11.2026
    Veranstalter: BVMed-Akademie
    Schwerpunkt: Homecare

    Zur Veranstaltung: Homecare-Management-Kongress

Ihre Vorteile als BVMed-Mitglied

  • Organisation

    In über 80 Gremien mit anderen BVMed-Mitgliedern und Expert:innen in Dialog treten und die Rahmenbedingungen für die Branche mitgestalten.

  • Information

    Vom breiten Serviceangebot unter anderem bestehend aus Veranstaltungen, Mustervorlagen, Newslettern und persönlichen Gesprächen profitieren.

  • Vertretung

    Eine stärkere Stimme für die Interessen der Branche gegenüber politischen Repräsentant:innen und weiteren gesundheitspolitischen Akteur:innen erhalten.

  • Netzwerk

    An Austauschformaten mit anderen an der Versorgung beteiligten Akteur:innen, darunter Krankenkassen, Ärzteschaft oder Pflege teilnehmen.

Die Akademie

Von Compliance über Nachhaltigkeit bis hin zu Kommunikation. Unsere Akademie bietet der MedTech-Community eine Vielfalt an Veranstaltungen zur Fort- und Weiterbildung an. Entdecken Sie unsere Seminare, Workshops und Kongresse.

Zu den Veranstaltungen