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 - 03.08.2017 Runder Tisch am 18. Juni 2014 Zentrale Ergebnisse der Diskussion

Artikel

Bild vergrößernDie ISK-Hersteller(1) im BVMed freuen sich sehr über die große Teilnehmerzahl am ersten Runden Tisch der Initiative Faktor Lebensqualität. Der Dialog zwischen Vertreterinnen und Vertretern von Krankenkassen, Betroffenenverbänden, Fachärzten sowie Fachleuten aus der Politik wurde eröffnet mit den Daten einer Anwenderbefragung von ISK-Nutzern sowie Informationen des Arbeitskreises Neuro-Urologie & Arbeitskreis Pflege
der Deutschsprachigen Medizinischen Gesellschaft für Paraplegie (DMGP) zur Situation ihrer Patienten und den Therapie- und Behandlungsrichtlinien.

Die Anwender von Einmalkathetern haben laut der Betroffenenumfrage zu fast 100 Prozent Bedenken, dass sich ihre gesundheitliche Situation verschlechtert, wenn sich die Versorgungssituation ändert. Die Zahlen zeigen deutlich, in welcher Vielfalt und Unterschiedlichkeit die Betroffenen ihre Hilfsmittel nutzen und benötigen.

Die Erfahrungen der Fachmediziner stützen die Anwendersicht und belegen eine hohe Varianz sowohl in der Anzahl zu nutzender Einmalkatheter, als auch in der Ausführung und der Unterschiedlichkeit in Nutzungskombinationen, die je nach Lebenssituation, Krankheitsverlauf bzw. Therapieform nötig sind. Eindringlich hat Dr. Burkhard Domurath, Chefarzt der Neuro-Urologie an der Werner-Wicker-Klinik in Bad Wildungen, Arbeitskreis Neuro-Urologie & Arbeitskreis Pflege
der Deutschsprachigen Medizinischen Gesellschaft für Paraplegie, auf die gesundheitlichen Folgen pauschaler Versorgung hingewiesen und die Krankenkassen dazu aufgefordert, gemeinsam mit den an der Diskussion Beteiligten Versorgungsqualität zu definieren und Lösungen zu deren Absicherung zu erarbeiten. Dr. Jörn Bremer, Leitender Oberarzt Querschnittgelähmtenzentrum der BDH-Klinik Greifswald, DMGP hat die statistische Erhebung von über 200 Patienten vor, die die fachmedizinische Problematik untermauert und den sehr individuellen Bedarf der Betroffenen deutlich herausstellt. Denn neben dem medizinisch notwendigen Bedarf spielt die situative Nutzung für die Betroffenen eine wesentliche Rolle, um ihr Leben in angemessener Qualität meistern zu können. Die freie Entscheidung darüber, in welcher Lebenssituation welche Katheterform und -art genutzt wird, entscheidet darüber, wie sich die Menschen bewegen können. Mengenreduktionen und Einschränkungen bei der Art der verwendeten Katheter führen zu nicht hinnehmbaren Einschränkungen. Die Mobilität erhalten sich die Anwender meist mit einer Mischversorgung, sie verwenden nicht nur ein Produkt eines Herstellers, sondern Einmalkatheter mit und ohne Beutel in Verbindung mit anderen Mitteln.

Der individuelle Bedarf wird am Beispiel von querschnittsgelähmten Rollstuhlsportlern deutlich, das Peter Richartz vom Deutschen Rollstuhlsportverband e.V. vorstellt. Die Rollstuhlfahrer sichern als erstes bei Auswärtsspielen darüber ab, wo und wie Toiletten zugänglich sind und ob diese für eine Katheterisierung geeignet sind. Einschränkungen in Menge, Qualität und Art der Hilfsmittel ist für ihn ein Versorgungsrückschritt und schränkt die Lebensqualität der Betroffenen ein.

Die Herstellerseite betont in der Diskussion, dass bisher jede Pauschalierung dazu geführt hat, dass die Qualität in der Versorgung gesunken ist. Die Hersteller fürchten, dass mit Pauschalierungen auf Kosten der Patienten und Betroffenen experimentiert wird, wie weit sich die Mengen an Kathetern insgesamt reduzieren lassen. Die Folgen für die Patienten sind erst nach einiger Zeit spürbar, dafür schwerwiegend und langfristig.

Einige Krankenkassen, wie zum Beispiel die AOK PLUS - Die Gesundheitskasse 
für Sachsen und Thüringen, haben diese Problematik erkannt und planen deshalb eine Überprüfung der Folgen ihrer Vertragsorganisation in naher Zukunft. Gerade die Konsequenzen einer möglichen Unterversorgung mit Kathetern sollen verhindert werden.

Carla Grienberger vom GKV-Spitzenverband hebt hervor, dass alle Diskussionen über die Qualität zu schnell die Kostenseite betrachten und bietet an, die Möglichkeiten des Hilfsmittelverzeichnisses auszuschöpfen, um die Versorgungsqualität zu verbessern. Sie stellt zur Debatte, die Gesetze und die Hilfsmittelrichtlinie anzupassen, damit die Versorgungsqualität den medizinischen Anforderungen entspricht, wenn sie mit den bestehenden Gesetzen nicht ausreichend gesichert werden kann. So können Dienstleistungsanforderungen ebenso im Hilfsmittelverzeichnis aufgenommen werden, wie die Überprüfungspflicht für die Ergebnisqualität in der Hilfsmittelverwendung.

Dr. Andrea Mischker von der BIG direkt gesund sieht die Verantwortung für die Produktmenge und die Qualität der Versorgung auch beim verschreibenden Arzt. Die Erfahrung der Mediziner zeigt aber deutlich, dass selbst bei einer konkreten Produktverschreibung ein Leistungserbringer entsprechend seiner optimierten Kostenberechnungen andere Mengen und Produkte empfiehlt.

René Klinke vom Verband der Ersatzkassen (vdek) sowie Bernd Faehrmann vom AOK Bundesverband betonten beide, dass eine Auseinandersetzung über die Zielrichtung der Diskussion in Zukunft wesentlich ist. Beide betonen, dass die Frage nach der Qualität für sie höchst relevant ist und vordringlicher zu lösen sei, als Kostenprobleme.

Einigkeit herrscht bei der Frage, dass eine hohe Produktqualität gesichert werden muss. Das CE-Kennzeichen alleine sichert nicht eine hohe Verarbeitungsqualität, die die verletzungsfreie Anwendung für die Betroffenen ermöglicht. Das zeigen die Erfahrungen der Mediziner und die pflegerische Praxis von Gabriele Gruber als Vertreterin der FgSKW. Sie merkte auch an, dass verbunden mit der Produktqualität auch die Kontinuität in der qualifizierten, pflegerischen Beratung durch Pflegexperten (SKW) einen hohen Beitrag zur Versorgung der Betroffen sichert. Eine sektorenübergreifende Versorgung, trotz eines »fragmentierten« Gesundheitswesen ist nötig, um Versorgungseinbrüche zu vermeiden. Veraltete Produkte unzureichender Qualität sollten nicht in der Anwendung landen, Problemfälle müssen dem Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) gemeldet werden. Alle Krankenkassen sowie der GKV-Spitzenverband sind sich einig, dass in diesem Punkt dringend Lösungen nötig sind, um die Gesundheit der ISK-Anwender abzusichern. Zu beachten ist dabei die Frage, wie eine gute Beratung auf hohem Niveau abgesichert werden kann. Denn die Betroffenen können die Sicherheit ihrer Produkte nicht selbst erheben.

Aus Sicht der Fachmedizin kann eine gute Versorgung sich nicht an Mittelwerten bei den Kathetermengen orientieren, wie Dr. Jörn Bremer betont. Dr. Burkhard Domurath macht den Vorschlag, gemeinsam zu definieren, was Qualität ist und gemeinsam Kriterien dafür zu entwickeln.

(1) Coloplast GmbH, Hollister Incorporated Niederlassung Deutschland, Medical Service GmbH (Teleflex Medical GmbH), Wellspect HealthCare (DENTSPLY IH GmbH)

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