Cookie-Einstellungen

Zur fortlaufenden Verbesserung unserer Angebote nutzen wir den Webanalysedienst matomo.

Dazu werden Cookies auf Ihrem Endgerät gespeichert, was uns eine Analyse der Benutzung unserer Webseite durch Sie ermöglicht. Die so erhobenen Informationen werden pseudonymisiert, ausschließlich auf unserem Server gespeichert und nicht mit anderen von uns erhobenen Daten zusammengeführt - so kann eine direkte Personenbeziehbarkeit ausgeschlossen werden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit über einen Klick auf "Cookies" im Seitenfuß widerrufen.

Weitere Informationen dazu in unseren Datenschutzhinweisen.

 - MDR BVMed zum MDR-Geltungsbeginn am 26. Mai: „Neue EU-Verordnung ist noch nicht praxistauglich und gefährdet MedTech-Mittelstand“ | MDR „strategisch weiterentwickeln“

ArtikelBerlin, 19.05.2021

Der Bundesverband Medizintechnologie, BVMed, hält die neue EU-Medizinprodukte-Verordnung (MDR), die ab 26. Mai 2021 gilt, für noch nicht praxistauglich. Es gebe zu wenige Benannte Stellen, zu bürokratische Vorschriften und fehlende Klarstellungen. BVMed-Vorstandsvorsitzender Dr. Meinrad Lugan und Vorstandsvize Marc D. Michel sprachen sich deshalb für schnelle und pragmatische Lösungen und eine bessere Unterstützung der kleinen und mittelständischen Unternehmen aus. Der deutsche Medizintechnik-Verband fordert unter anderem, Benannte Stellen schneller zu notifizieren, Remote Audits zuzulassen, die Übergangsfrist für Altzertifikate zu verlängern sowie pragmatische Lösungen für bewährte Bestandsprodukte und Nischenprodukte zu etablieren. „Wir müssen Lösungen finden und die MDR strategisch weiterentwickeln, denn ein Stillstand hätte fatale Folgen für die Patientenversorgung und für den mittelständisch geprägten Medizintechnik-Standort Deutschland“, so der BVMed.

Den aktuellen Umsetzungsstand beleuchtet die BVMed-Akademie auf einer MDR-Branchenkonferenz am 26. Mai 2021 unter anderem mit Bundesgesundheitsminister Jens Spahn.

Hintergrund: MDR-Historie

Am 26. Mai 2021 ist Geltungsbeginn der EU-Medizinprodukte-Verordnung (Medical Device Regulation – MDR). Dieses Datum ist eine Zäsur für die Medizinprodukte-Industrie in Deutschland und Europa.

  • Die MDR ist eine EU-Verordnung, die im Unterschied zu den bisherigen Medizinprodukte-Richtlinien unmittelbar geltendes Recht in den Mitgliedsstaaten ist.
  • Ziel der MDR ist es, die Patientenversorgung mit sicheren Medizinprodukten zu gewährleisten und die Patientensicherheit zu erhöhen. Dieses Ziel teilt die MedTech-Branche voll und ganz.
  • Die MDR ist im Mai 2017 in Kraft getreten. Geltungsbeginn sollte ursprünglich im Mai 2020 sein. Aufgrund der Corona-Pandemie wurde der Geltungsbeginn unter anderem auf Initiative des BVMed auf den 26. Mai 2021 verschoben. Es war dabei ganz wesentlich das Engagement von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn, das Ende 2019 zum „Korrigendum 2“ und im Frühjahr 2020 zur Verschiebung des MDR-Geltungsbeginns um ein Jahr geführt hat.

Warum ist die MDR eine Zäsur? Weil die Anforderungen an den Marktzugang von Medizinprodukten, an den Lebenszyklus des Produkts und an die Benannten Stellen erheblich steigen. Es handelt sich um einen völlig neuen Rechtsrahmen – eine Revolution, keine Evolution.

Erhöhte Anforderungen und bürokratischer Aufwand

Die MDR bringt mit den erhöhten Anforderungen einen um gut das Zehnfach gestiegenen bürokratischen Aufwand und dramatische Kostensteigerungen mit sich, die vor allem die kleinen und mittelständischen Medizinprodukte-Unternehmen bedrohen.

  • Die deutlich höheren Anforderungen beziehen sich beispielsweise auf die Generierung klinischer Daten sowie die Nachverfolgung des Medizinproduktes über dessen gesamten Lebenszyklus.
  • Der neue Rechtsrahmen betrifft dabei nicht nur neue Medizinprodukte, sondern auch alle bewährten Bestandsprodukte.
  • Zudem müssen alle Benannten Stellen einen langwierigen europäischen und multinationalen Benennungsprozess durchlaufen, da die bisherigen Benennungen mit Geltungsbeginn der MDR ihre Gültigkeit verlieren.
  • Die Benannten Stellen brauchen deutlich mehr Prüfzeit für die umfangreicheren Akten. Ein Wechsel der Benannten Stelle ist aufgrund der dramatischen Engpässe praktisch ausgeschlossen.
  • Aufgrund der zum Teil nicht eindeutigen oder ausreichenden Definition der Anforderungen ist das Ziel der Harmonisierung innerhalb der Bewertungen der Benannten Stellen nicht erreicht. Die unterschiedlichen Interpretationen führen zu unterschiedlichen Maßstäben bei den Zertifizierungen der Hersteller und Produkte.

Offene MDR-Baustellen

Die einjährige Verschiebung des Geltungsbeginns hätte vor allem den Behörden Zeit verschafft, das System regulatorisch arbeitsfähig zu machen. Dies ist jedoch nicht hinreichend genutzt worden.

Die Unternehmen setzen sich für hohe Qualitätsstandards ein und leisten ihren Beitrag für eine bestmögliche Patientenversorgung. Das muss in einem Regelwerk definiert sein. Das Regelwerk muss dann aber auch umsetzbar sein. Das ist bei der MDR noch immer nicht der Fall. Die offenen Baustellen in der Übersicht:

  • Anzahl und Kapazitäten der unter der MDR Benannten Stellen sind noch immer viel zu gering, um alle Bestandsprodukte fristgerecht in die MDR zu überführen. Aktuell sind es erst 20 Benannte Stellen. Unter dem alten Recht waren es zuletzt mehr als 50. Viele Hersteller – zum Beispiel von chirurgischen Instrumenten oder Software – müssen Neuverträge mit Benannten Stellen abschließen. Das ist praktisch unmöglich, weil es keine ausreichenden Kapazitäten gibt und vorerst vornehmlich Bestandskunden bedient werden. Das gleiche Problem haben Start-ups im MedTech-Bereich.
  • Die Übergangsfrist für die Gültigkeit der Altzertifikate („Grace Period“) bis Mai 2024 und die Abverkaufsfrist bis Mai 2025 wurden bei der Verschiebung des Geltungsbeginns nicht angepasst – trotz der Auswirkungen der Corona-Pandemie. Die zu erwartenden Engpässe bleiben also bestehen und haben sich sogar noch verstärkt.
  • Die rund 20.000 Zertifikate werden so bis zum Ende der Übergangsperiode im Mai 2024 nicht in die MDR überführt werden können. Aktuell sind erst rund 180 MDR-Zertifikate ausgestellt. Die zehnfache Menge davon liegt den Benannten Stellen als Antrag vor. Es ist abzusehen, dass sich die Lage 2024 dramatisch zuspitzen wird. Viele Medizinprodukte werden es nicht rechtzeitig in die MDR schaffen. Es drohen Versorgungsengpässe, Innovationsstau und Wettbewerbsverzerrung.
  • Die Zertifizierungsprozesse werden aktuell durch Reise- und Quarantänebeschränkungen massiv verzögert. Audits bei Herstellern finden nur teilweise statt und können nicht abgeschlossen werden. Für Remote Audits ist aber auch nach über einem Jahr Corona-Pandemie keine ausreichende rechtliche Basis vorhanden. Das Vorgehen der Mitgliedsstaaten ist nicht harmonisiert. Während Frankreich, Irland oder die Niederlande pragmatisch vorgehen, sind Deutschland und Italien restriktiv. Das Ergebnis ist eine Wettbewerbsverzerrung im europäischen und internationalen Markt.
  • Für Bestandsprodukte sind klinische Daten im Sinne der MDR-Anforderungen nicht immer ausreichend vorhanden. Für derartige Untersuchungen und Studien bei lang bewährten Produkten findet man aber weder Probanden, noch Prüfärzte. Hinzu kommt, dass positive Voten von Ethikkommissionen schwer zu erhalten sind, da klinische Prüfungen mit langjährigen Bestandsprodukten ethisch nicht vertretbar sind.
  • Für Orphan Devices, also Nischenprodukte, fehlen Ausnahmeverfahren.
  • Die Datenbank EUDAMED, das digitale Rückgrat der MDR, ist noch nicht funktionsfähig.
  • MDCG-Leitlinien, die als Implementierungshilfe gedacht sind und die MDR für eine harmonisierte Umsetzung interpretieren sollen, sind teilweise uneinheitlich, verkomplizieren die Anforderungen oder gehen darüber hinaus und werden ohne jegliche Übergangsfristen erstellt.
  • Innovationen stecken aufgrund der MDR-Bürokratie in der Warteschleife und drohen auszuwandern. Wenn 50 Prozent der F&E-Ausgaben in Re-Zertifizierungen von Altprodukten gehen, dann läuft etwas falsch. Darunter leidet der medizintechnische Fortschritt. Wir verschenken damit auch Wertschöpfung in Deutschland.

BVMed-Vorstandsvorsitzender Dr. Meinrad Lugan:

„Wenn insbesondere kleine und mittelständische Firmen gezwungen sind, alle ihre Entwicklungsressourcen in die Regulatorik zu verlagern, und zwar auf Kosten der Innovationstätigkeit, dann zeigt das, dass man mit der MDR augenscheinlich etwas über das Ziel hinausgeschossen ist. Hersteller geraten zunehmend unter Druck. Zertifizierungsverfahren laufen nicht an, verzögern sich, weil die Re-Zertifizierungen der Bestandsprodukte die Kapazitäten binden.“

Die Branche braucht schnelle und pragmatische Lösungen

Mit Blick auf die Baustellen muss festgestellt werden, dass das MDR-Regelwerk aktuell nicht praxistauglich ist. Wir müssen auf die aktuelle Situation reagieren und Lösungen finden. Ein Stillstand hat fatale Folgen für die Patientenversorgung und für den Medizintechnik-Standort Deutschland.

  • Benannte Stellen müssen in einer konzertierten Aktion aller beteiligten Behörden schneller notifiziert werden. Alle Scopes (Fachspektren) müssen ausreichend abgedeckt sein. Es müssen genügend Ressourcen in den Benannten Stellen vorhanden sein. Für Hersteller, die nachweislich keine Benannte Stelle finden, müssen Lösungen etabliert werden.
  • Die Übergangsphase und die Laufzeit der Zertifikate müssen verlängert werden, um den abzusehenden Engpass im Jahr 2024 zu vermeiden.
  • Für Remote Audits muss die Europäische Kommission schnellstmöglich eine rechtliche Basis schaffen.
  • Für bewährte Bestandsprodukte müssen pragmatische Lösungen beispielsweise über das Instrument der „Anerkennung klinischer Praxis“ gefunden werden.
  • Für „Orphan Devices“ (Nischenprodukte) muss die Europäische Kommission Ausnahmeregelungen nach dem US-Vorbild der „Humanitarian Device Exemption“ sowie der „Orphan Drug“-Regelungen in Europa schaffen.
  • Für KMU sollten spezielle Förderprogramme beispielsweise zur Unterstützung von klinischen Studien aufgelegt werden. Diese Förderprogramme dürfen sich nicht nur auf Neuentwicklungen und Innovationen beschränken, sondern müssen Bestandsprodukte einschließen.
  • Für die Marktbeobachtung benötigen wir ein agiles und digitales „Post-Market-Surveillance“-System, um die Patientensicherheit weiterhin zu gewährleisten. Dabei muss das gesamte Gesundheitssystem eingebunden werden: Fachgesellschaften, Krankenhäuser, Krankenkassen. Es müssen DSGVO-konforme Möglichkeiten geschaffen werden, damit die Unternehmen klinische Daten nutzen können. Das Implantate-Register-Gesetz ist dafür ein Anfang.

BVMed-Vorstandsvorsitzender Dr. Meinrad Lugan und BVMed-Vize Marc D. Michel:

„Wir brauchen pragmatische Lösungen und regulatorische Korrekturen. Unser europäisches System muss Geschwindigkeit aufnehmen, bürokratische Hürden abbauen und zeitliche und finanzielle Berechenbarkeit für seine Medizinprodukte-Industrie bieten. Deshalb müssen wir die MDR rechtzeitig und vor allem strategisch weiterentwickeln, damit der medizintechnische Fortschritt in Europa auch in Zukunft beim Patienten ankommt und wir unsere mittelständisch geprägte Medizintechnik-Branche stärken.“

Hinweis an die Medien:

Downloads Porträtbilder: Dr. Meinrad Lugan | Marc D. Michel
Infografiken zum Thema können unter www.bvmed.de/infografikenExterner Link. Öffnet im neuen Fenster/Tab. heruntergeladen werden.

Der BVMed vertritt als Wirtschaftsverband rund 230 Hersteller und Zulieferer der Medizintechnik-Branche sowie Hilfsmittel-Leistungserbringer und Homecare-Versorger. Die Medizinprodukteindustrie beschäftigt in Deutschland über 235.000 Menschen und investiert rund 9 Prozent ihres Umsatzes in Forschung und Entwicklung. Der Gesamtumsatz der Branche liegt bei über 34 Milliarden Euro, die Exportquote bei 66 Prozent. Dabei sind 93 Prozent der MedTech-Unternehmen KMUs. Der BVMed ist die Stimme der deutschen MedTech-Industrie und vor allem des MedTech-Mittelstandes.

Ihr Kontakt zu uns

Service

News abonnieren

Sie möchten auf dem Laufenden bleiben?
Abonnieren Sie unsere kostenlosen Newsletter, E-Mail-Alerts zu unseren Themen oder Pressemeldungen.

Jetzt abonnieren

Das könnte Sie auch interessieren

  • MDR
    Niebler/Liese: Reform der Medizinprodukteverordnung dringend nötig

    Das Europäische Parlament hat einer Frist-Verschiebung für die Rezertifizierung in einem Teilbereich der Medizinprodukteverordnung (MDR) zugestimmt. Die Europaabgeordneten Prof. Dr. Angelika Niebler und Dr. Peter Liese sprechen sich in einer Erklärung für eine grundlegende Änderung MDR aus. Sie fordern „einen sehr großen Schritt“ und eine „Entbürokratisierung ohne Abstriche bei der Sicherheit“.

    Artikel26.04.2024

    Mehr lesen
  • MDR
    MDR-Diskussion im EU-Parlament: "Wir brauchen jetzt einen sehr großen Schritt" / Re-Zertifizierung für alle Medizinprodukte abschaffen

    Der BVMed unterstützt die Vorschläge der Europaabgeordneten Prof. Dr. Angelika Niebler und Dr. Peter Liese zur grundlegenden Änderung der EU-Medizinprodukte-Verordnung (MDR). Anlässlich der Verabschiedung einer weiteren MDR/IVDR-Änderungsverordnung forderten die Abgeordneten „einen sehr großen Schritt“ und eine „Entbürokratisierung ohne Abstriche bei der Sicherheit“.

    Pressemeldung26.04.2024

    Mehr lesen
  • Plenum Bundestag

    MDR
    PZ zur Debatte im Bundestag: "Union beißt mit Medizinprodukte-Antrag auf Granit"

    Die Versorgung mit Medizinprodukten ist nach Angaben der Branche in Gefahr. Die Unionsfraktion hat das Thema im Bundestag erneut auf den Tisch gebracht. Die Ampel-Koalition reagierte zurückhaltend, berichtet die Pharmazeutische Zeitung.

    Artikel17.04.2024

    Mehr lesen

Kommende Veranstaltungen

  • Webinar
    Artificial Intelligence Act | MDR trifft KI!

    Schon heute fließen KI-Elemente (Künstliche Intelligenz) in Medizinprodukte ein. Die Entwicklung medizinischer Software unterliegt dabei den strengen Vorgaben der Medical Device Regulation (MDR). In Zukunft wird bei der Entwicklung und Zertifizierung von KI-Medizinprodukten auch der Artificial Intelligence Act (AIA) als neue horizontale Regulierung von KI in der EU eine wichtige Rolle spielen.

    Seminardigital
    17.06.2024 14:00 - 15:30 Uhr
    organizer: BVMed-Akademie
    Schwerpunkt: Digitalisierung

    Zur Veranstaltung: Artificial Intelligence Act | AIA
  • Webinar
    MDR-Webinar | Kennzeichnung von Medizinprodukten

    Die Kennzeichnung von Produkten und deren Verpackung ist für die Konformitätsbewertung von großer Bedeutung. Die Hinweise dienen Anwender:innen und/oder Patient:innen bei der Identifizierung der Produkte sowie bei der Vermittlung von sicherheits- und leistungsbezogenen Informationen. Mit der europäsichen Medizinprodukteverordnung (MDR) sind die Anforderungen an die Kennzeichnung nochmals...

    Seminardigital
    11.12.2024 10:00 - 13:30 Uhr
    organizer: BVMed-Akademie
    Schwerpunkt: Recht

    Zur Veranstaltung: MDR-Webinar | Kennzeichnung von Medizinprodukten

Mitglieder

Der BVMed repräsentiert über 300 Hersteller, Händler und Zulieferer der Medizintechnik-Branche sowie Hilfsmittel-Leistungserbringer und Homecare-Versorger.

Mehr lesen

Ihre Vorteile als BVMed-Mitglied

  • Organisation

    In über 80 Gremien mit anderen BVMed-Mitgliedern und Expert:innen in Dialog treten und die Rahmenbedingungen für die Branche mitgestalten.

  • Information

    Vom breiten Serviceangebot unter anderem bestehend aus Veranstaltungen, Mustervorlagen, Newslettern und persönlichen Gesprächen profitieren.

  • Vertretung

    Eine stärkere Stimme für die Interessen der Branche gegenüber politischen Repräsentant:innen und weiteren gesundheitspolitischen Akteur:innen erhalten.

  • Netzwerk

    An Austauschformaten mit anderen an der Versorgung beteiligten Akteur:innen, darunter Krankenkassen, Ärzteschaft oder Pflege teilnehmen.

Die Akademie

Von Compliance über Nachhaltigkeit bis hin zu Kommunikation. Unsere Akademie bietet der MedTech-Community eine Vielfalt an Veranstaltungen zur Fort- und Weiterbildung an. Entdecken Sie unsere Seminare, Workshops und Kongresse.

Zu den Veranstaltungen