Verbandkasten

Vor der Urlaubsfahrt prüfen: Verbandkasten vollständig, Warnwesten dabei?

Bei einem Notfall ist er unverzichtbar: Ein Verbandkasten darf in keinem Fahrzeug fehlen. Mit dem Beginn der Urlaubszeit erinnert der Bundesverband Medizintechnologie (BVMed) daran, einen prüfenden Blick auf das Innenleben des Kastens zu werfen: Ist der Inhalt noch vollständig? Und ist das Verfalldatum der steril verpackten Inhaltsteile möglicherweise bereits überschritten? Auf die Checkliste vor dem Start in die Ferien gehören außerdem genormte Warnwesten für alle Mitreisenden – ebenso wie der Verbandkasten sollten sie griffbereit im Koffer- oder Fußraum verstaut werden.

Jeder Verkehrsteilnehmer kann von einer Sekunde auf die andere in diese Situation kommen: Bei einem Unfall ist Erste Hilfe gefragt, bis Rettungssanitäter oder Notarzt eintreffen. Der Pkw- oder Motorrad-Verbandkasten hält alle notwendigen Materialien dafür bereit. Aber auch im Urlaub, im Haushalt, bei der Gartenarbeit, im Sport oder bei Freizeitaktivitäten kann sich das mobile Ersthilfeset als kompakter und willkommener Begleiter erweisen, um kleinere Blessuren wie Prellungen, Schnittverletzungen oder Stiche zu versorgen.

Damit der Verbandkasten dafür up-to-date ist, empfiehlt der BVMed gerade vor dem Start in die Ferien einen ausführlichen Check: Denn tatsächlich haben einige Inhaltsteile ein Verfalldatum, nach dessen Ablauf sie ausgetauscht werden sollten. Das gilt für steril verpackte Kompressen und andere sterile Inhaltsteile. Hitze, Kälte und Feuchtigkeit setzen deren Verpackungen Grenzen. Wenn das aufgedruckte Datum überschritten ist, verfällt die Herstellergarantie für die Sterilität der Kompressen und Verbände.

Aber nicht nur das Verfalldatum einzelner Teile, auch der gesamte Inhalt des Verbandkastens sollte regelmäßig gesichtet werden: Vollständigkeit lautet hier das Stichwort. Vor fünf Jahren wurden die Inhaltsteile im Verbandkasten den neuesten notfallmedizinischen Erkenntnissen angepasst und aktualisiert. So gehören seitdem ein 14-teiliges-Pflasterset, ein Verbandpäckchen speziell für Kinder sowie zwei Hautreinigungstücher zum Standard.

Urlaubern, die erst im Reiseland ein Fahrzeug mieten, empfiehlt der BVMed, einen frisch befüllten Verbandkasten einzupacken. Zum einen sind Mietfahrzeuge längst nicht überall auf der Welt mit dem mobilen Ersthilfeset ausgestattet, zum anderen gelten unterschiedliche gesetzliche Regelungen zur Mitführungspflicht. In Deutschland beispielsweise sind die rechtlichen Bestimmungen eindeutig: Wer Verbandkasten und Warnweste bei der Hauptuntersuchung nicht vorweisen kann, riskiert laut ADAC einen sogenannten geringen Mangel. Bei einer Verkehrskontrolle kann außerdem ein Verwarnungsgeld fällig werden. Ähnliche Vorgaben machen auch viele europäische Länder.

Für genormte Warnwesten (DIN EN 471 oder EN ISO 20471:2013) gilt in Deutschland ebenfalls eine gesetzliche Mitführungspflicht. Vorgesehen ist dabei eine Weste pro Fahrzeug – der BVMed rät jedoch gerade bei Urlaubsfahrten oder Familienausflügen, für jeden Mitfahrer an Bord eine Weste einzuplanen. Für Kinder und Jugendliche gibt es Warnwesten in kleineren Größen.

Hinweis an die Medien:

Ein Pressefoto zum Thema kann unter www.bvmed.de/bvmed-verbandkasten heruntergeladen werden.

Bildunterschrift:
Vor dem Start in den Urlaub prüfen: Ist der Verbandkasten noch vollständig? Sind die steril verpackten Inhaltsteile noch haltbar oder ist ihr Verfalldatum bereits überschritten? Auch genormte Warnwesten, idealerweise für alle Mitreisenden, sind Pflicht im Urlaubsgepäck. Wichtig: Verbandkasten und Warnwesten nicht unter Koffer und Taschen packen, sondern griffbereit verstauen.
Foto: BVMed 2019, Abdruck honorarfrei
Download unter www.bvmed.de/bvmed-verbandkasten

Inhalt Kfz-Verbandkasten nach DIN 13164:2014

  • 1 Heftpflaster DIN 13019, 5 m x 2,5 cm
  • 14-teiliges Pflasterset bestehend aus:

  • 4 Wundschnellverbände DIN 13019, 10 cm x 6 cm
  • 2 Fingerkuppenverbände
  • 2 Fingerverbände, 12 cm x 2 cm
  • 2 Pflasterstrips, 1,9 cm x 7,2 cm
  • 4 Pflasterstrips, 2,5 cm x 7,2 cm

  • 2 Hautreinigungstücher (nicht für offene Wunden)

  • 1 Verbandpäckchen DIN 13151, 6 cm x 8 cm
  • 2 Verbandpäckchen DIN 13151, 8 cm x 10 cm
  • 1 Verbandpäckchen DIN 13151, 10 cm x 12 cm
  • 1 Verbandtuch DIN 13152 (für Brandwunden), 40 cm x 60 cm
  • 1 Verbandtuch DIN 13152, 60 cm x 80 cm
  • 6 Wundkompressen, 10 cm x 10 cm

  • 2 Fixierbinden DIN 61634, 6 cm x 4 m
  • 3 Fixierbinden DIN 61634, 8 cm x 4 m
  • 2 Dreiecktücher DIN 13168
  • 1 Rettungsdecke, Mindestmaße 210 cm x 160 cm
  • 1 Schere DIN 58279
  • 4 Einmalhandschuhe DIN EN 455
  • 1 Erste-Hilfe-Broschüre
  • 1 Inhaltsverzeichnis
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