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 - Gesetzliche Krankenversicherung BVMed zum MDK-Reformgesetz: "Medizinprodukte-Experten bei der Begutachtung stärker einbinden"

Der Bundesverband Medizintechnologie (BVMed) setzt sich dafür ein, dass die Fachkenntnisse der Medizinprodukteindustrie bei der Begutachtung von stationären Leistungen mit Medizinprodukten durch die Medizinischen Dienste der Krankenkassen (MDB/MD) mit eingebunden werden. "Zur Bildung einer adäquaten Informationsgrundlage muss es einen strukturierten Dialog zwischen dem Medizinischen Dienst, den Anwendern und den Herstellern geben", heißt es in der BVMed-Stellungnahme zum Referentenentwurf des MDK-Reformgesetzes. Die BVMed-Stellungnahme zum MDK-Reformgesetz kann im Internet unter www.bvmed.de/positionen abgerufen werden.

PressemeldungBerlin, 07.06.2019, 45/19

© B. Braun Melsungen Neben der erforderlichen Anpassung der Begutachtungs-Prozesse fordert der MedTech-Verband zudem "mehr Transparenz der Verfahren und eine bessere Qualifizierung der Gutachter des Medizinischen Dienstes", so BVMed-Geschäftsführer Dr. Marc-Pierre Möll. Derzeit gibt es nur im Vertragsarztbereich eine gesetzlich verankerte Fortbildungspflicht, die bei Nichteinhaltung mit Sanktionen belegt ist. Die Ärztekammern haben daher ein Fortbildungszertifikat geschaffen, das beim Nachweis von mindestens 250 Punkten in einem Zeitraum von 5 Jahren ausgestellt wird. Dieses System könnte nach Ansicht des BVMed auch als Grundlage für eine angemessene Fortbildung der Ärzte im Medizinischen Dienst dienen. "Die Stärkung der fachlichen Kompetenz des Medizinischen Dienstes ist dringend erforderlich", so Möll.

Die Erfahrungen mit den stationären Prüfverfahren hätten nach Ansicht des BVMed gezeigt, dass die notwendige Informationsgrundlage zur Begutachtung von Einzelfällen fachlich oftmals unzureichend und unvollständig ist, die notwendigen spezifischen Sachkenntnisse nicht flächendeckend zur Verfügung stünden und keine Verfahrenstransparenz gewährleistet werde. "Dies kann zu ungerechtfertigten Leistungseinschränkungen bis hin zur vollständigen Leistungsverweigerung für medizinisch notwendige Behandlungsmethoden im Krankenhaus führen", heißt es in der BVMed-Stellungnahme.

Ein großes Problem bestehe zudem bei Leistungen, die bislang stationär durchgeführt wurden, künftig aber auch nach dem Grundsatz "ambulant vor stationär" im ambulanten Bereich erbracht werden können. Dieser Zugang der Patienten zum ambulanten Operieren soll durch das Gesetz erleichtert werden. Kann eine Leistung ambulant erbracht werden, stellt der Medizinische Dienst allerdings die Frage, warum eine Leistung noch stationär abgerechnet wird. Da eine Erstattungsentscheidung im ambulanten Bereich aber viel Zeit benötigt, kann es dadurch zu Versorgungslücken zu Lasten der betroffenen Patienten kommen. Ein Negativbeispiel ist hier der implantierbare Ereignisrekorder zur Diagnose eines Schlaganfalls oder Synkopen unbekannter Ursache. "Dies kann nur durch eine gesetzliche Klarstellung gelöst werden", so der BVMed.

Hinweis an die Medien:
Die BVMed-Stellungnahme zum MDK-Reformgesetz kann unter www.bvmed.de/positionen abgerufen werden.

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