Gesetzliche Krankenversicherung
BVMed zum GKV-Mehrkostenbericht: Mehrkosten weitgehend stabil, Daten sinnvoller auswerten sowie Wahlrecht der Versicherten stärken
29.07.2021|62/21|Berlin|

Die Idee des Berichtes, den der Gesetzgeber im Rahmen des Heil- und Hilfsmittelversorgungsgesetzes (HHVG) eingeführt hat, ist es, die Entwicklungen in der Hilfsmittelversorgung zu beobachten und daraus gegebenenfalls Rückschlüsse auf die Gewährleistung des gesetzlich verbrieften Sachleistungsprinzips der gesetzlichen Krankenkassen zu ziehen. "Mit dem Bericht sollen neben der Transparenz auch das Wahlrecht sowie die Rolle der Versicherten gestärkt werden. Dieses Instrument ist daher im Zusammenhang mit den ebenfalls durch das HHVG gestärkten Aufklärungs- und Informationspflichten durch die Kassen und die Leistungserbringer gegenüber den Patientinnen und Patienten zu sehen", erklärt Juliane Pohl, Leiterin des BVMed-Referates Ambulante Versorgung.
Der BVMed weist darauf hin, dass auch die weiteren durch den Gesetzgeber eingeführten Instrumente, wie beispielsweise die Information über wesentliche Vertragsinhalte und das sogenannte Vertragscontrolling, beides Pflichten der Kassen, hierfür einen wesentlichen Beitrag leisten sollen. "Diese Instrumente bleiben jedoch weiterhin hinter ihren Möglichkeiten zurück. Der BVMed fordert daher, die Information über Versorgungsansprüche und –prozesse auszubauen – und damit die Versicherten bei der Ausübung ihres Wahlrechts über die Versorgung weiter zu stärken", so Pohl.
Wie auch in den vergangenen Jahren weist der Bericht zudem methodische und datenanalytische Schwächen auf. Beispielsweise ist nach wie vor unklar, wie Dauerversorgungen mit zum Verbrauch bestimmten Hilfsmitteln (unter anderem Stomaartikel, aufsaugende Inkontinenzhilfen) in die Systematik der "Versorgungsfälle" zugeordnet wurden. Strukturelle Veränderungen durch Fortschreibungen im Hilfsmittelverzeichnis, aber ebenso die Covid-Pandemie, limitieren die Vergleichbarkeit zu den Vorjahren. Bei verschiedenen Produktgruppen wird trotz erheblicher Unterschiede in der Versorgung und der Erstattung keine stärkere Differenzierung zwischen den Produktarten vorgenommen. Dies trifft bspw. auf die Versorgung mit Rollstühlen zu. Die Aussagekraft der Ergebnisse ist damit begrenzt – obgleich stärkere Differenzierungen bei der Zusammenführung der durch die Kassen erhobenen und durch den GKV-Spitzenverband aggregierten Daten möglich sind und den Ergebnisgehalt des Berichts stärken könnten.
"Die gegebene Datenlage bietet außerdem auch die Grundlage, eine Differenzierung zwischen den Kassen und auch Kassenarten durchzuführen. Wir plädieren dafür, dieses Instrument zu nutzen und so den Qualitätswettbewerb zwischen den Krankenkassen zu stärken", so Hilfsmittelexpertin Pohl abschließend.