Mitglied werden
Die Bedingungen für die BVMed-Mitgliedschaft stehen in § 3 der BVMed-Satzung.Ein Unternehmen kann ordentliches Mitglied werden, wenn es
- seinen Sitz im Gebiet des Verbandes hat (§ 1 Abs. 2),
- rechtlich selbständig und in einem Handelsregister der Bundesrepublik Deutschland oder in einem entsprechenden Register/Verzeichnis eines EG-Mitgliedstaates eingetragen ist,
- Medizinprodukte herstellt und/oder unter seinem Namen in Verkehr bringt, wobei mindestens 30 Prozent des gesamten Medizinprodukteumsatzes mit Eigenmarken erwirtschaftet werden,
oder Produkte zur Herstellung von Medizinprodukten zuliefert,
oder digitale Medizinprodukte, digitale Gesundheitsanwendungen sowie Kombinationsprodukte aus solchen herstellt oder in Verkehr bringt,
oder eine Leistungserbringergemeinschaft von Unternehmen zur Betreuung von speziellen Gesundheitsbereichen ist oder einzelner Leistungserbringer ist, der als Hersteller oder Handelsunternehmen Medizinprodukte und gegebenenfalls damit verbundene Dienstleistungen mit den Sozialversicherungsträgern direkt abrechnet,
oder sonstige Leistungserbringer, die Pateinten mit Medizinprodukten und den dazugehörigen Dienstleistungen versorgen, - einen den geltenden Gesetzen und Richtlinien entsprechenden Geschäftsbetrieb nachweisen kann,
- als Leistungserbringer sich schriftlich verpflichtet, bestehende Qualitätsstandards bei der Versorgung von Patienten einzuhalten,
- einen beitragspflichtigen Umsatz von mindestens drei Millionen Euro pro Jahr nachweist und
- seine Bereitschaft zur Beteiligung an verbandsinternen Statistiken erklärt.
Die Mitgliedschaft muss in einem Schreiben an den Geschäftsführer des BVMed beantragt werden.
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Artikel07.07.2020
Der BVMed fördert und vertritt als Wirtschaftsverband gegenüber Politik und Öffentlichkeit die Belange von rund 230 deutschen und internationalen Herstellern und Zulieferern der Medizintechnik-Branche sowie Hilfsmittel-Leistungserbringern und Homecare-Versorgern. Dies geschieht durch aktive Mitgestaltung von Gesetzen, Richtlinien, Verordnungen und Standards sowie durch Information und Öffentlichkeitsarbeit. Der BVMed ist die Stimme der deutschen MedTech-Industrie und vor allem des MedTech-Mittelstandes. Mehr
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Artikel05.04.2022
Beitragspflichtig ist der Umsatz mit Medizinprodukten. Die Hebesätze zum beitragspflichtigen Umsatz des jeweiligen Kalenderjahres betragen... Mehr
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Download18.10.2021
Der BVMed: Geschichte, Positionierung, Aufgaben, Leistungen, Organisation (Folienpräsentation, Stand: Mai 2021) Download