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Gasversorgung


Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat aktualisierte Prognose-Szenarien für die Gas-Versorgung veröffentlicht, die den Zeitraum Juli 2022 bis Juni 2023 betrachten. Diese stellen eine Fortschreibung und Weiterentwicklung des Gas-Mengengerüsts vom Juni dar. Die Präsentation der Szenarien finden Sie hier, ein ausführliches FAQ-Dokument hier und eine Zusammenfassung des Modells und der Ergebnisse untenstehend.

Das Modell zu den Gasszenarien ist ein deutschlandweites Bilanzierungsmodell. Es prüft, ob die deutschlandweite Gasbilanz ausgeglichen ist, also ob zu jeder Zeit die Ausspeisungen aus dem deutschen Gasnetz durch entsprechend hohe Einspeisungen gedeckt sind. In verschiedenen Szenarien stellt das Bilanzierungsmodell dar, was passiert, wenn Deutschland in den kommenden Monaten kein oder nur wenig russisches Gas erhält. Das Modell betrachtet den Zeitraum von Juli 2022 bis Juni 2023 und trifft Aussagen zu Speicherfüllständen sowie Beginn und Höhe eines Gasmangels. Es wurden Szenarien mit 0, 20 und 40 Prozent der maximalen Nord Stream 1 Lieferkapazitäten berechnet. Aufgrund angepasster Annahmen bei der Verbrauchsreduzierung und Speicherbefüllung identifizieren die Szenarien insgesamt eine größere Gefahr einer Gasmangellage als im Vorgängermodell.

Gasmangellage

  • Eine Gasmangellage kann nur durch deutliche Gaseinsparungen (Verbrauchsreduktion von 20%), ausreichende Gaseinspeicherungen und zusätzliche Gaslieferungen verhindert werden.
  • Die inländische Verbrauchsreduktion ist neben der Sicherstellung der eigenen Versorgungssicherheit auch zur notwendigen Versorgung der Nachbarländer unverzichtbar, da sich die europäischen Länder in einer Mangellage solidarisch zeigen.
  • In Szenarien, in denen Juni bis Juli 2023 keine Gasmangellage auftritt, sind die Speicherfüllstände im Sommer 2023 teils besonders niedrig. Die Versorgungssicherheit für den Winter 2023/24 wird dadurch eine Herausforderung.
  • Die BNetzA teilt die Kunden in den geschützten und nicht geschützten Kundenbereich ein:

o Geschützte Kunden sind Privathaushalte, Krankenhäuser, Pflegeeinrichtungen, Polizei und Feuerwehr. Die kritische Infrastruktur sowie Flughäfen zählen nicht dazu. Bei geschützten Kunden hat die BNetzA sehr strikte Maßnahmen entwickelt, die über das Abschalten einzelner Kunden-Gruppen entscheiden. Auch bei geschützten Kunden kann es, zum Beispiel im Luxusbereich, zu Gas-Einsparungen kommen.
o Nicht-geschützte Kunden sind u. a. die Industrie – also auch MedTech. Das BMWK hat jetzt Studien für einzelne industrielle Bereiche beauftragt, die im Herbst politisch diskutiert werden. Im Kern geht es um:
1. Stufe: Endkunden sollen nach Branchen sortiert werden; die Unternehmen werden voraussichtlich in den kommenden Wochen von der BNetzA eine Aufforderung erhalten, den Gasverbrauch um x % zu reduzieren.
2. Stufe: Wenn die erste Stufe nicht ausreicht, werden bestimmte Bereiche abgeschaltet. Die BNetzA bereitet eine Branchenliste vor und wird auf einzelne Verbände, wie den BVMed, zugehen; WICHTIG: Die BNetzA wird nicht einzelne Unternehmen abschalten, man möchte mit Gruppierungen arbeiten.

Speicherfüllstände

  • In keinem der betrachteten Szenarien werden sämtliche Speicherfüllstände erreicht.
  • Fällt die Versorgung durch Nord Stream 1 komplett aus, wird keiner der vorgegebenen Speicherfüllstände erreicht.


Trilogverfahren (BMWK, BMUV und BDI) zum Fuel Switch

Die Leitungsebene des BMWK hat (auf Initiative des Kanzlers mit großem politischem Druck) einen Prozess aufgesetzt (Trilog) zwischen BMWK, BMUV und BDI, um schnell Lösungen für Gaseinsparprojekte/Fuel Switch für die Industrie zu finden. Ziel des Prozesses ist es, Vorschläge für konkrete Gesetzesänderungen zwischen BMWK, BMUV und BDI zu erarbeiten. Es sollen Lösungen für den Fuel Switch gefunden werden, um über zwei Winter in der Industrie überhaupt Gas einsparen zu können.

Vergangene Woche lud das BMWK den BDI zum Fuel Switch zu einem Trilog mit BMWK und BMUV ein (Termin auf Fachebene). Das BMUV informierte über geplante weitere Änderungen des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (§§ 31 e und f) und weitere Rechtsänderungen für Erleichterungen in Genehmigungsverfahren. Der BDI ist gebeten worden, weitere Beispiele für Gaseinsparprojekte (Zahlen) zu sammeln und weiteren Regelungsbedarf in Gesetzen/Verordnungen zu benennen, damit die Projekte zügig und ohne langwierige Genehmigungsverfahren umgesetzt werden können.

Der BVMed ist im ständigen Austausch mit der Bundesregierung und fordern, dass die MedTech-Branche inklusive ihrer Zulieferer förmlich als systemrelevant eingestuft werden sollte, womit unsere Unternehmen an die lokalen Gasversorger herantreten könnten. Im Gespräch ist jetzt auch eine Art Schirmherrschaft der BNetzA. Unser Ziel ist, in den geschützten Bereich bei der Gasversorgung zu kommen. Für Anfang September ist ein weiteres Gespräch mit uns zur Gasmangellage avisiert.

Am 20. Juli 2022 hat die Europäische Kommission auf einer Pressekonferenz den europäischen Gas-Notfallplan „Save Gas for a Safe Winter“ vorgestellt.

Der Notfallplan beinhaltet folgende konkreten Punkte:
  • Reduzierung der Gasnachfrage der Länder um 15 % (im Vergleich zum Schnitt der vergangenen fünf Jahre),
  • gegenseitige Unterstützung der EU-Länder,
  • den Mitgliedsstaaten bleiben die Maßnahmen überlassen; wenn das jedoch nicht funktioniert, gibt es eine Zwangsanordnung der EU-Kommission
  • die Versorgung von privaten Haushalten und wichtigen Nutzern (Krankenhäusern, Industrien, die für die Bereitstellung wichtiger Produkte und Dienstleistungen relevant sind) ist sichergestellt,
  • EU hat durch Vereinbarung durch Drittländer die Versorgung hochgefahren,
  • koordinierte Nachfragereduzierung: Substitution von Gas durch andere Brennstoffe sowie Energieeinsparungen in allen Sektoren.


In dem Plan wird dargelegt, wie die EU im Hinblick auf die bevorstehenden Wintersaisonen koordiniert, gegen mögliche weitere Unterbrechungen der Gaslieferungen aus Russland vorgehen kann und welche Maßnahmen die Mitgliedstaaten vorrangig ergreifen sollten, um den Gasverbrauch weiter zu reduzieren.

Ein Fragen-und-Antworten-Katalog ist hier abrufbar. Die positive Reaktion des BMWK darauf hier.

Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck hat am 23.06.2022 die zweite Stufe des Notfallplans Gas ausgerufen. Zuvor hatte Russland seine Gaslieferungen gekürzt, was eine erhebliche Verschlechterung der Versorgungslage zur Folge hat. Die Bundesregierung trifft daher Maßnahmen, um Gas einzusparen.

Was bedeutet die 2. Alarmstufe konkret?
Die Versorgungssicherheit ist weiterhin gewährleistet. Aktuell sind Gasmengen am Markt verfügbar und werden eingespeichert. Sollte Russland jedoch weiterhin seine Lieferungen einschränken, können die Gasspeicher ohne zusätzliche Maßnahmen kaum den gesetzlich vorgeschriebenen Füllstand von 90 Prozent bis Dezember erreichen. Derzeit fließt durch die Pipeline North Stream 1 nur noch 40 Prozent der regulären Menge. Die Gasversorgung ist somit gestört, was zu einer erheblichen Verschlechterung der Gasversorgungslage führt.

Auch in der sogenannten Alarmstufe kümmern sich die Marktakteure primär in Eigenregie um eine Entspannung der Lage. Auch hier können die in Frühwarnstufe 1 genannten Maßnahmen von den Marktakteuren ergriffen werden. Dazu gehören wiederum beispielsweise die Nutzung von Flexibilitäten auf der Beschaffungsseite, der Rückgriff auf Gasspeicher, die Optimierung von Lastflüssen oder die Anforderung
externer Regelenergie. Um die Versorgungssicherheit zu gewährleisten, kann die Bundesregierung allerdings auch zusätzlich unterstützend tätig werden, etwa indem sie Unternehmen der Gasversorgungskette hilft, bei starken Preisanstiegen zahlungsfähig zu bleiben oder indem sie Maßnahmen, die im Energiesicherungsgesetz festgelegt sind, ergreift.

Die Rolle der Bundesnetzagentur:
Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat marktliche Maßnahmen vor und in einer Gasmangellage veröffentlicht. Die BNetzA informiert über die verschiedenen marktlichen Instrumente, die helfen können, den industriellen Gasverbrauch zu reduzieren. Thematisiert werden insbesondere die Regelenergie und das entsprechende „Gasauktions-Modell“ als neues zusätzliches Regelenergieprodukt. Informiert wird auch über das Speichergesetz/SSBOs sowie über den (Spot-)Markt in der Notfallstufe.

Seit dem 30.03.2022 veröffentlicht die Bundesnetzagentur einen täglichen Lagebericht zur Gasversorgung in Deutschland.

Falls die Notfallstufe ausgerufen wird, nimmt die Bundesnetzagentur die Rolle des sogenannten Bundeslastverteilers ein. Sie übernimmt also im Krisenfall hoheitlich Reduktion der geplanten Bezugsmengen im Markt, um die Nachfrage auf das Niveau der knappen Gasmengen zu reduzieren.

Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat ein Papier zu ihrem geplanten Umgang mit einer möglichen Gasmangellage vorgelegt, in dem sie darlegt, wie sie zukünftig mit einer möglichen Gasmangellage in Deutschland umgehen will.
Die BNetzA will im Fall einer Gasmangellage zumindest mittelfristig Abwägungsentscheidungen im jeweiligen konkreten Einzelfall für Gasbezugskürzungen bei bestimmten Abnehmer:innen treffen und dabei u. a. folgende Kriterien zugrunde legen:
  • Dringlichkeit der Maßnahme, insbesondere in Abhängigkeit zur Ausprägung der Gasmangelsituation
  • Größe der Anlage und deren Gasbezug und somit die Wirkung einer Gasversorgungsreduktion
  • Vorlaufzeit zur Gasbezugsreduktion bzw. eines geordneten Herunterfahrens der Produktionsanlagen oder benötigte Vorlaufzeit zur Anpassung der Produktionsketten an einen verminderten Bezug
  • zu erwartende (volks-/betriebs-)wirtschaftliche Schäden
  • Kosten und Dauer der Wiederinbetriebnahme nach einer Gasversorgungsreduktion, sofern möglich
  • Bedeutung für die Versorgung der Allgemeinheit

Die Unternehmen sollten diese Kriterien – soweit sie anwendbar sind – für ihr Unternehmen durchprüfen und jeweils Argumente sammeln, die für eine möglichst umfassende und anhaltende Versorgung des Unternehmens mit Gas sprechen. Diese Argumente sollten die Unternehmen ihrem jeweiligen Gasnetzbetreiber zur Verfügung stellen. Dies könnte auch für mögliche zukünftige Haftungsansprüche relevant sein. Ob darüber hinaus die Argumente auch an die BNetzA gesandt werden, sollten die Unternehmen im Einzelfall entscheiden. Dafür könnte u. a. sprechen, dass die Geschäftsleitung damit gegenüber den Kund:innen des Unternehmens zeigt, dass sie sich intensiv um die eigene Gasversorgung und damit die Lieferfähigkeit mit Produkten kümmert. Zugleich sollten die Unternehmen für den Fall eines Gasmangels Vorsorge treffen und Pläne für unterschiedliche Krisenszenarien (Reduktion der Gaslieferung, Einstellung der Gaslieferung, jeweils kurzfristig oder mit zeitlichem Vorlauf) entwickeln. Auch die Möglichkeit einer Umstellung der Energieversorgung auf Alternativen zum Erdgas sollte geprüft werden.

Derzeit werden offenbar alle Deutschland betreffenden Gaslieferungszusagen von Russland eingehalten. Allerdings ist die Lage äußerst volatil, da völlig offen ist, ob sich die russische Seite auch in Zukunft an die Gaslieferzusagen halten wird. Sollte Russland die Gaslieferungen einstellen oder sie in wesentlichem Umfang senken, stellt sich die Frage, welche Gasabnehmer:innen noch in welchem Umfang versorgt werden können.

In einer möglichen Gasmangellage sind grundsätzlich gem. § 53a Energiewirtschaftsgesetz folgende Kundengruppen von den Gasversorgern vordringlich zu beliefern:
  • Haushaltskund:innen, sowie weitere Letztverbraucher:innen im Erdgasverteilernetz, bei denen standardisierte Lastprofile anzuwenden sind,
  • grundlegende soziale Dienste,
  • Fernwärmeanlagen.

Sollte eine Notfalllage innerhalb der kommenden Wochen auftreten, würde die BNetzA gegenüber den Letztverbrauchern nur mit Allgemeinverfügungen und nur „ratierlich“, also anteilig, vorgehen und diesen bestimmte Gasverbrauchssenkungen vorgeben. Allenfalls würde durch die Bundesnetzagentur eine Unterscheidung nach Branchen erfolgen.

Mit etwas mehr Vorlaufzeit will die BNetzA konkretere Kriterien festlegen, nach denen sie in einer Mangellage das Gasangebot erhöhen und die Nachfrage nach Gas senken will. Dann sollen auch die damit verbundenen ökonomischen, ökologischen und sozialen Folgen berücksichtigt werden. Mit etwas mehr Vorlaufzeit will die BNetzA konkretere Kriterien festlegen, nach denen sie in einer Mangellage das Gasangebot erhöhen und die Nachfrage nach Gas senken will. Dann sollen auch die damit verbundenen ökonomischen, ökologischen und sozialen Folgen berücksichtigt werden. Um die dafür erforderlichen Daten zu erhalten, hat die BNetzA kürzlich eine Datenerhebung bei Letztverbrauchern mit einer technischen Anschlusskapazität von mehr als 10 MWh/h durchgeführt. Diese Daten sollen ab Oktober auf der sogenannten „Sicherheitsplattform Gas“ eingestellt und genutzt werden.

Krisenbeihilfe der Bundesregierung wegen hoher Energiekosten gestartet
Die Europäische Kommission hat letzte Woche die vierte Säule des Maßnahmenpakets der Bundesregierung für Unternehmen genehmigt, die besonders von den Folgen des russischen Angriffskriegs auf die Ukraine betroffen sind. Damit kann das Energiekostendämpfungsprogramm für energieintensive Industrien ab sofort starten.

Antragsberechtigte energie- und handelsintensive Unternehmen können hiernach einen Zuschuss zu ihren gestiegenen Erdgas- und Stromkosten von bis zu 50 Millionen Euro erhalten. Das Hilfsprogramm hat ein geplantes Volumen von insgesamt bis zu 5 Milliarden Euro.

Einzelheiten zu dem Programm des BMWK finden Sie hier. Weitere Details zum Förderprogramm sowie die Möglichkeit zur Antragsstellung finden Sie auf der Bafa-Website.

Anträge müssen bis zum 31. August 2022 mit den wichtigsten Angaben und Unterlagen elektronisch über das ELAN-K2 Online-Portal des BAFA gestellt werden.

Weitere interessante Links:
FAQ Liste – Notfallplan Gas
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