Healthcare Compliance

Healthcare Compliance in Corona-Zeiten: Digitale Compliance-Schulung der BVMed-Akademie am 18. Februar 2021

Die BVMed-Akademie führt am 18. Februar 2021 eine „Digitale Healthcare-Compliance-Schulung“ durch. Dabei geht es neben den Grundlagen der Healthcare Compliance in Deutschland und einem aktuellen Überblick über die Regelungen des „Kodex Medizinprodukte“ auch um rechtliche Fragestellungen im Zuge der Corona-Pandemie. Die Teilnehmer erhalten anschließend ein Zertifikat. Programm und Anmeldung unter www.bvmed.de/hcc2021.

Mit der Einführung des Straftatbestandes §§ 299 a, b StGB – Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen – wurde in Deutschland ein neues Kapitel für die Zusammenarbeit zwischen Unternehmen und medizinischen Einrichtungen aufgeschlagen. Was früher gemacht wurde, kann heute strafbar sein. Dies zeigt auch der neue Kodex Medizinprodukte 2020, der die Prinzipien und Rahmenbedingungen der Healthcare Compliance beschreibt.

Hinzu kommt, dass durch die Corona-Pandemie eine Vielzahl neuer rechtlicher Fragen aufkommt: Unter welchen Bedingungen dürfen die Unternehmen Medizinprodukte oder Schutzausrüstung verschenken? Was passiert bei der Absage eines Kongresses oder der Umwandlung in eine elektronische Veranstaltung? Wie sind Vertragsklauseln angesichts der Pandemie rechtssicher zu gestalten? Welche Genehmigungserfordernisse gibt es bei virtuellen Veranstaltungen? Auf diese und andere Fragestellungen gehen die Referenten Oberstaatsanwalt Wolf-Tilman Baumert von der Staatsanwaltschaft Wuppertal, Carsten Clausen von B. Braun Melsungen, Dr. Peter Dieners von Clifford Chance sowie Dr. Marc-Pierre Möll und Björn Kleiner vom BVMed ein.

Am Ende der Schulung kann das erworbene Wissen in einem Abschlusstest überprüft werden.

Alle Veranstaltungen der BVMed-Akademie können unter www.bvmed.de/akademie eingesehen werden.
  • Weitere Artikel zum Thema
  • BVMed informiert über erforderliche Maßnahmen zum Hinweisgeber-Schutzgesetz

    Der BVMed klärt mit einem Informationsblatt über Handlungsbedarfe und Verfahrenspflichten auf, die sich für Medizinprodukte-Unternehmen aus dem neuen Hinweisgeber-Schutzgesetz (HinSchG) ergeben. Medizinprodukte-Unternehmen, Hilfsmittel-Leistungserbringer und Homecare-Versorger sollten sich frühzeitig mit den Anforderungen aus dem Gesetz auseinandersetzen und entsprechende organisatorische Maßnahmen einleiten. Das BVMed-Infoblatt dient hier als Orientierungshilfe. Mehr

  • BVMed aktualisiert Kodex Medizinprodukte | Neuer Orientierungswert für Bewirtungen von in der Regel 75 Euro

    Der BVMed hat seinen „Kodex Medizinprodukte“ aktualisiert. Der Kodex sieht nun unter anderem die Möglichkeit vor, dass das BVMed-Healthcare Compliance Committee (HCCC) einen Orientierungswert für die Bewirtung von Fachkreisangehörigen veröffentlicht. Aufgrund steigender Kosten für Lebensmittel, Energie und Löhne betrachtet das HCCC einen Orientierungswert von in der Regel 75 Euro für die Bewirtung von Fachkreisangehörigen „unter gewöhnlichen Umständen bei durchschnittlichen Verhältnissen“ in Deutschland als sozialadäquat. Mehr

  • Healthcare Compliance

    Das Thema Healthcare Compliance bekommt einen immer höheren Stellenwert für die Gesundheitswirtschaft. Denn für den medizintechnischen Fortschritt ist die Zusammenarbeit von MedTech-Unternehmen mit Ärzten, Krankenhäusern und anderen medizinischen Einrichtungen sehr bedeutend. Wichtige Voraussetzung ist dabei, dass die Kooperationspartner über die geltenden Regeln und Grenzen der möglichen und erwünschten Zusammenarbeit informiert sind. Der BVMed hat hierfür den "Kodex Medizinprodukte" sowie einen "Compliance-Standard" erarbeitet. Mehr


©1999 - 2024 BVMed e.V., Berlin – Portal für Medizintechnik