BVMed zum Weltherztag: Herz-Kreislauf-Erkrankungen (HKE) endlich auf der politischen Agenda angelangt
Der BVMed unterstützt den Plan des Bundesgesundheitsministeriums (BMG), bis zum Herbst 2023 Eckpunkte für eine Gesetzesinitiative zur besseren Vorsorge und Behandlung von Herz-Kreislauf-Erkrankungen (HKE) vorzulegen. Das geht aus der neuen BMG-Arbeitsplanung hervor. „HKE sind damit endlich auf die politische Agenda gelangt. Wir haben großartige Behandlungsmöglichkeiten, müssen die Erkrankungen aber früher erkennen und strukturierter angehen“, so die stellvertretenden BVMed-Vorstandsvorsitzenden Dorothee Stamm von Medtronic und Dr. med. Manfred W. Elff von Biotronik anlässlich des Weltherztages am 29. September.
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Neues BVMed-Positionspapier: „MedTech-Investitionsfinanzierung in die Krankenhausreform einbeziehen!“
Der BVMed spricht sich dafür aus, die Investitionsfinanzierung für Medizintechnik in die Diskussion der Krankenhausreform einzubeziehen. „Es ist gut, dass die zukünftige Finanzierung der Gesundheitsversorgung gesichert werden soll. Die angedachten Maßnahmen der Krankenhausreform zur Konzentration von komplexeren Leistungsgruppen lassen aber den zentralen Baustein, die Investitionsfinanzierung der für die einzelnen Leistungsgruppen erforderlichen medizintechnischen Anlagegüter, bislang unberücksichtigt“, bemängelt BVMed-Geschäftsführer und Vorstandsmitglied Dr. Marc-Pierre Möll. Für die einem Krankenhaus zugewiesenen Leistungsgruppen müssten ausreichende Investitionsmittel für die räumliche und die medizintechnische Ausstattung bereitgestellt werden, um die vorgegebenen Qualitätskriterien erfüllen zu können.
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BVMed zu anstehenden Hilfsmittel-Regelungen: Fokus setzen auf Versorgungsqualität, Bürokratieabbau und Digitalisierung
Der BVMed begrüßt die Ankündigung des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) in seiner aktualisierten Arbeitsplanung, im Rahmen des Versorgungsgesetzes I Regelungen zur Hilfsmittelversorgung aufzunehmen. „Wir sehen nach den Hilfsmittel-Reformen der vergangenen Jahre einen Nachjustierungsbedarf. Der Fokus sollte dabei auf der Versorgungsqualität, dem Bürokratieabbau und der Digitalisierung der Hilfsmittel-Prozesse liegen“, so BVMed-Geschäftsführer Dr. Marc-Pierre Möll. Der BVMed spricht sich aber klar gegen die Wiedereinführung von Ausschreibungen aus, wie sie vom GKV-Spitzenverband gefordert wird.
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BVMed zur Krankenhausreform: „Sachkosten-intensive Medizin bei der Krankenhausreform berücksichtigen“
Der BVMed fordert zur anstehenden Krankenhausreform, die sachkosten-intensive Medizin zu berücksichtigen. „Die geplante Vorhaltefinanzierung kann – als Kernbestandteil der Reform der Krankenhausfinanzierung – zu Fehlentwicklungen führen, beispielsweise zu einem eingeschränkten Zugang zu medizinisch notwendiger sachkosten-intensiver Medizin“, warnt BVMed-Geschäftsführer Dr. Marc-Pierre Möll. Deshalb müssten für Behandlungsfälle mit einem hohen Sachkosten- bzw. Medizinprodukteanteil gute Lösungen entwickelt werden. Der Ansatz aus dem vergangene Woche bekannt gewordenen Arbeitsentwurf, die variablen Sachkosten vor der Ausgliederung der Vorhaltefinanzierung abzugrenzen, sei zu begrüßen, müsse aber sorgfältig und sachgerecht ausgestaltet werden, so die BVMed-Experten.
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GRC und BVMed zur Woche der Wiederbelebung: Überlebensrate bei plötzlichem Herz-Kreislaufstillstand durch sofortige Reanimationsmaßnahmen erhöhen
Lebensrettende Maßnahmen beim plötzlichen Herz-Kreislaufstillstand sollten nach Ansicht des Deutschen Rates für Wiederbelebung (GRC) und des BVMed noch stärker in den Fokus der öffentlichen Diskussion gerückt werden. „Der plötzliche Herz-Kreislaufstillstand braucht in Deutschland mehr Beachtung. Denn bei der Überlebensrate sind andere Länder deutlich besser als wir. Eine sofortige Reanimation durch Laien vor Ort erhöht die Überlebenschancen der Betroffenen maßgeblich und wir könnten hier in Deutschland jedes Jahr 10.000 Menschenleben zusätzlich retten“, so GRC und BVMed zur Woche der Wiederbelebung ab dem 18. September 2023.
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Ministertreffen der Südschiene mit BVMed-Beteiligung: Standort Deutschland mit einem MedTech-Pakt stärken
Der BVMed unterstützt die Initiative der Länder Bayern, Baden-Württemberg, Hessen und Rheinland-Pfalz, vereint gegen Engpässe bei der Versorgung mit Medizinprodukten und Arzneimitteln vorzugehen und den Produktionsstandort Deutschland zu stärken. An dem Treffen der Gesundheits- und Wirtschaftsministerien der vier Südschienen-Länder am 11. September 2023 in München war auch der BVMed beteiligt, vertreten durch sein Vorstandsmitglied Marc D. Michel. „Es ist gut, dass die Politik im Dialog mit der Wirtschaft bleibt. Wir brauchen jetzt eine gemeinsame Kraftanstrengung, einen abgestimmten Medizintechnik-Pakt, um Produktion und Forschung unter schwierigen Rahmenbedingungen in Deutschland zu halten und zu stärken“, so Michel.
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BVMed: Infektionsvermeidung muss an erster Stelle stehen / „Prävention vor Behandlung“
Der BVMed hat im Rahmen der „Deutschen Antibiotika-Resistenzstrategie“ (DART 2030) einen konkreten Aktionsplan für die Prävention von Infektionen angemahnt. „Es ist gut und richtig, dass die Bundesregierung in der Neuauflage der Strategie die Reduktion von Infektionen an die erste Stelle setzt. Denn Prävention geht vor Behandlung. Nun müssen konkrete Handlungsstrategien für den Aktionsplan erarbeitet werden“, fordert BVMed-Geschäftsführer und Vorstandsmitglied Dr. Marc-Pierre Möll. Der BVMed-Fachbereich Nosokomiale Infektionen (FBNI) hat dazu im Vorfeld des Welt-Sepsis-Tages am 13. September und des Tages der Patientensicherheit am 17. September ein Positionspapier vorgelegt.
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MDR/IVDR-Whitepaper: Re-Zertifizierung abschaffen und Fast-Track-Verfahren für Innovationen
Die beiden MedTech-Branchenverbände BVMed und VDGH schlagen in einem gemeinsamen Whitepaper zur Weiterentwicklung der europäischen Medizinprodukte-Verordnung (MDR) und In-vitro-Diagnostika-Verordnung (IVDR) unter anderem die Abschaffung der fünfjährigen Re-Zertifizierungsfrist sowie Fast-Track-Verfahren für Innovationen und Orphan Devices sowie Diagnostics vor. „Wir brauchen mehr Transparenz und Effizienz, mehr Berechenbarkeit und Schnelligkeit, mehr internationale Anschluss- und Wettbewerbsfähigkeit sowie eine gute Verwaltungspraxis“, forderten die beiden Vorstandsvorsitzender Dr. Meinrad Lugan (BVMed) und Ulrich Schmid (VDGH) auf einer gemeinsamen Pressekonferenz.
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BVMed veröffentlicht Muster-Kodex Nachhaltigkeit für MedTech-Unternehmen
Der BVMed hat als erster Wirtschaftsverband für seine Branche einen Muster-Kodex Nachhaltigkeit veröffentlicht. Er bildet das geltende Recht ab und fasst die wesentlichen Aspekte für nachhaltiges Handeln von Medizintechnik-Unternehmen zusammen. „Geschäftspartner:innen, Krankenhäuser und andere Stakeholder verlangen zunehmend von den Medizintechnik-Herstellern weitreichende Verpflichtungserklärungen zur Einhaltung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes. Mit unserem Muster-Kodex Nachhaltigkeit können die Unternehmen ihr soziales, ökologisches und ökonomisches Nachhaltigkeitsverständnis erklären“, so BVMed-Geschäftsführer Dr. Marc-Pierre Möll. Der neue Muster-Kodex wurde vom BVMed gemeinsam mit der Anwaltskanzlei Clifford Chance entwickelt und durch das Bundeskartellamt geprüft.
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BVMed-Stellungnahme zum Digital-Gesetz: „MedTech-Branche beim Setzen der Interoperabilitäts-Standards einbeziehen!“
Der BVMed fordert in seiner Stellungnahme zum Referentenentwurf des Digital-Gesetzes (DigiG) eine bessere Einbeziehung der Medizinprodukte-Hersteller in die Festlegung der Interoperabilitäts-Standards von Daten in der elektronischen Patientenakte (ePA). So sollten Expert:innen aus dem Informations- und Medizintechnologie-Umfeld in den Gremien und dem Digitalbeirat vertreten sein. „Die MedTech-Hersteller sollten so eingebunden werden, dass eine realistische Umsetzung der Vorgaben möglich bleibt und die Versorgung der Patient:innen nicht unnötig eingeschränkt wird“, sagte BVMed-Digitalexpertin Natalie Gladkov in der Anhörung des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) zum Gesetzentwurf.
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PDF-Broschüre "Die für die Einhaltung der Regulierungsvorschriften verantwortliche Person (PRRC) gemäß Art. 15 MDR"
Die Broschüre bildet den Stand Mai 2023 der Verordnung (EU) 2017/745 und MDCG Guidance 2019-7 ab.
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