Webinar Implementierung der EU-Verordnung über entwaldungsfreie Lieferketten aus der ESG-Seminarreihe
Die EU-Verordnung über entwaldungsfreie Lieferketten soll sicherstellen, dass eine Reihe von Rohstoffen und Waren, die in der EU in Verkehr gebracht werden, nicht zur Entwaldung und Waldschädigung innerhalb und außerhalb der EU beitragen. Damit bildet sie einen zentralen Baustein im Kampf gegen den Klimawandel und den Rückgang der Artenvielfalt.
20.06.2024 14:00 - 15:30 Uhr
organizer: BVMed
Schwerpunkt: Nachhaltigkeit
Zum Thema
Die EU-Verordnung über entwaldungsfreie Lieferketten soll sicherstellen, dass eine Reihe von Rohstoffen und Waren, die in der EU in Verkehr gebracht werden, nicht zur Entwaldung und Waldschädigung innerhalb und außerhalb der EU beitragen. Damit bildet sie einen zentralen Baustein im Kampf gegen den Klimawandel und den Rückgang der Artenvielfalt.
Die Verordnung erlegt allen betroffenen Unternehmen eine Sorgfaltspflicht auf, wenn sie folgende Waren in der EU in Verkehr bringen oder aus der EU ausführen: Palm-öl, Rindfleisch, Soja, Kaffee, Kakao, Holz und Kautschuk sowie daraus hergestellte Erzeugnisse, wie z.B. Lebens- und Arzneimittel, Kosmetika, aber auch Papier oder Produkte mit Leder- und Gummibestandteilen.
Zur Sorgfaltspflicht zählen die Informationsbeschaffung, Risikoanalyse und bei bestehenden Risiken Risikominimierungsmaßnahmen. Über diese Maßnahmen müssen die Unternehmen Nachweise vorhalten, ehe sie entsprechende Produkte auf den EU-Mark bringen dürfen.
Für Unternehmen der Medizintechnikbranche, welche bspw. Palmöl oder Kautschuk verwenden, gelten die Anforderungen der Verordnung bereits ab 30.12.2024.
Folgenden Fragen wird sich in dem Seminar gewidmet:
- Ab wann gelten für wen die Anforderungen der Verordnung?
- Was sind die wichtigsten Maßnahmen, die Unternehmen ergreifen müssen?
- In welcher Form sind die Informationen abzugeben und wie werden diese kontrolliert?
- Wie ist die Verordnung im Zusammenhang mit dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) und der EU-Lieferkettenrichtlinie (CS3D) zu beurteilen?
Darüber hinaus werden praktische Umsetzungstipps für die Medizintechnikbranche vorgestellt.
Zielgruppe
Das Seminar richtet sich an BVMed Mitglieder, insbesondere an die Personen, die für die Implementierung der Verordnung zur entwaldungsfreien Lieferkette zuständig sind.
Gern können Sie sich als Mitarbeitende von BVMed-Mitgliedsunternehmen an Antje Burkhardt (burkhardt(at)bvmed.de) per Mail wenden.
Referent
- Dr. Thomas Voland, LL.M. Partner – Rechtsanwalt | Clifford Chance Partnerschaft mbB
Moderation
- Clara Mailin Allonge Leiterin Referat Nachhaltigkeit (ESG) | BVMed
Programm
Detaillierte Veranstaltung
14:00 - Begrüßung
Clara Allonge
14:05 - Die EU-Verordnung zur entwaldungsfreien Lieferkette: Ein juristischer Überblick
Dr. Thomas Voland, LL.M.
Grundkenntnisse (Teil 1)
- Was regelt die Verordnung?
- Welche Unternehmen sind betroffen?
- Welche Pflichten treffen die Unter-nehmen?
- Zeitpunkt der Umsetzung
- Auswirkungen auf Unternehmen, auf die die Verordnung nicht
unmittelbar
14:35 - Implementierung (Teil 2)
- Wie können MedTech-Unternehmen die Verordnung richtig umsetzen? Welche Ausnahmen und Einschrän-kungen gelten?
- Verhältnis zu LkSG und CSDDD?
15:05 - Fragerunde und Diskussion
15:30 - Ende des Seminars
Teilnahmebedingungen
Anmeldung
Fotoaufnahmen
Stornierung
Die BVMed-Akademie behält sich den Wechsel von Dozenten und/oder Verschiebungen bzw. Änderungen im Programmablauf vor. Muss eine Veranstaltung aus Gründen, die die BVMed-Akademie zu vertreten hat, ausfallen, so werden lediglich bereits gezahlte Teilnahmegebühren erstattet. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.
Auf einen Blick
Datum
Donnerstag, 20.06.2024 14:00 - 15:30 Uhr
Preis
- 0,00 € (pro Person, zzgl. Mehrwertsteuer)
Exklusiv und kostenfrei für BVMed-Mitgliedsunternehmen