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 - Wiederbelebung Gesetzliche Unfallversicherung unterstützt „Aktionsplan Wiederbelebung“ von GRC und BVMed Gemeinsame Pressemeldung von GRC und BVMed

Der Spitzenverband der Deutschen Gesetzlichen UnfallversicherungExterner Link. Öffnet im neuen Fenster/Tab. (DGUV) ist als Unterstützer dem „Aktionsplan WiederbelebungExterner Link. Öffnet im neuen Fenster/Tab.“ vom Deutschen Rat für WiederbelebungExterner Link. Öffnet im neuen Fenster/Tab. (GRC) und dem Bundesverband MedizintechnologieExterner Link. Öffnet im neuen Fenster/Tab. (BVMed) beigetreten. Die Organisationen des Aktionsplans fordern konkrete Maßnahmen, um die Laien-Reanimationsquote in Deutschland zu steigern und damit das Leben von mehr Menschen nach einem plötzlichen Herz-Kreislauf-Stillstand zu retten. Der plötzliche Herztod kann jederzeit völlig unerwartet eintreten – auch bei der Arbeit. Der Aktionsplan schlägt daher unter anderem vor, Beschäftigte regelmäßig zum Thema Wiederbelebung zu sensibilisieren sowie überall dort, wo es die Gegebenheiten erfordern, automatisierte externe Defibrillatoren (AED) verpflichtend am Arbeitsplatz vorzusehen. Weitere Unterstützer des Aktionsplans sind das Aktionsbündnis PatientensicherheitExterner Link. Öffnet im neuen Fenster/Tab. (APS), die Bundesarbeitsgemeinschaft Erste HilfeExterner Link. Öffnet im neuen Fenster/Tab. (BAGEH) und die Deutsche HerzstiftungExterner Link. Öffnet im neuen Fenster/Tab..

PressemeldungBerlin/Köln, 03.04.2024, 22/24

© BVMed Dr. Stefan Hussy, Hauptgeschäftsführer der DGUV: „Die Sicherstellung der Ersten Hilfe im Betrieb ist eine Kernaufgabe der gesetzlichen Unfallversicherung. Diesem Auftrag kommen die Unfallversicherungsträger durch entsprechende Anforderungen zu Einrichtungen und Maßnahmen der Ersten Hilfe im Betrieb nach. Meist geht es dabei um die Akut-Versorgung von Unfällen, aber Menschen können in ihrem Arbeitsalltag auch einem Herz-Kreislauf-Stillstand erleiden. Zur Verbesserung der Überlebenschancen ist dann eine sofort beginnende Wiederbelebung essenziell. Dazu ist auch eine breit angelegte Information der Bevölkerung erforderlich, um aufzuklären und zur Ersten Hilfe zu motivieren. Durch die Ausbildung von fast zwei Millionen betrieblichen Ersthelferinnen und Ersthelfern tragen die Unfallversicherungsträger hierzu bereits aktiv bei. Weiterhin kann der Einsatz von AED eine wirksame Maßnahme zur Wiederbelebung darstellen.“

„Der Aktionsplan ist ein sehr konkretes Angebot an die Bundesregierung, dem im Jahr 2021 angekündigten Maßnahmenpaket Wiederbelebung endlich Taten folgen zu lassen. Wir brauchen dafür eine gemeinsame Kraftanstrengung aller Akteurinnen und Akteure, die im Kampf gegen den plötzlichen Herztod etwas ausrichten können. Wir freuen uns, dass die DGUV Teil der Initiative ist. Die DGUV ist mit ihrem Regelwerk ein wichtiger Partner für Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber in Sachen Arbeitssicherheit. Sie kann eine entscheidende Rolle spielen, noch mehr für das Thema Wiederbelebung am Arbeitsplatz zu sensibilisieren“, so die Initiatoren Professor Dr. Bernd Böttiger, Vorstandsvorsitzender des GRC und Direktor der Klinik für Anästhesiologie und Operative Intensivmedizin an der Uniklinik in Köln, sowie BVMed-Geschäftsführer und Vorstandsmitglied Dr. Marc-Pierre Möll.

„Der plötzliche Herztod muss stärker als Aspekt auch der Arbeitssicherheit verstanden werden. Anders als bei vielen anderen Gefahren am Arbeitsplatz geht es hierbei nicht nur um Prävention, sondern vor allen Dingen auch um Hilfeleistung. Dazu gehören niedrigschwellige Informationsangebote zur Wiederbelebung und eine gute Verfügbarkeit von AED am Arbeitsplatz“, so Böttiger und Möll.

Zum Hintergrund: Jedes Jahr erleiden mehr als 70.000 Menschen in Deutschland einen Herz-Kreislauf-Stillstand außerhalb des Krankenhauses. Nur zehn Prozent der Betroffenen überleben ihn bisher. Zeitnahe Wiederbelebungsmaßnahmen sind wichtig, denn bereits innerhalb von drei bis fünf Minuten kommt es zu irreversiblen Schäden im Gehirn. Damit ist das schnelle Handeln von umstehenden Personen bis zum Eintreffen des Rettungsdienstes entscheidend. Eine sofortige Wiederbelebung durch Laien erhöht die Überlebenschancen der Betroffenen maßgeblich. Jedes Jahr könnten in Deutschland so zusätzlich 10.000 Menschenleben gerettet werden. Das Problem: Deutschlands Laien-Reanimationsquote von 51 Prozent liegt deutlich unter jener anderer europäischen Länder. „Das müssen wir verbessern, um mit einer gestärkten Rettungskette mehr Leben zu retten!“, so BVMed und GRC.

Vier Maßnahmenbereiche des Aktionsplans Wiederbelebung

GRC und BVMed legen ihre konkreten Vorschläge in vier Maßnahmenbereichen entlang der Rettungskette vor. Jeder der Maßnahmenbereiche enthält ausführliche gesetzliche bzw. untergesetzliche Regelungsvorschläge zur Umsetzung. Neben der Bundesregierung gehören zu den Adressaten des Aktionsplans auch die Bundesländer, in deren gesetzgeberischen Kompetenzbereich einige der notwendigen Regelungen im Bildungs- und Bauwesen fallen.

Die Vorschläge in Stichpunkten:

1. Strukturierte Bildungsangebote zur „Wiederbelebung“ für alle Altersgruppen

  • Regelmäßige und niederschwellige Beschäftigung mit Wiederbelebung am Arbeitsplatz (Ergänzung der DGUV-Unterweisung Erste Hilfe nach § 12 ArbSchG)
  • Leicht verständliches Informationsmaterial zum Thema Wiederbelebung (BZgA / BIPAM)
  • Bundesweite Umsetzung des KMK-Beschlusses zu Wiederbelebung, zum Beispiel ab Schulklasse 7 im Bereich Naturwissenschaften/Biologie oder Sport (Vorbild: Lehrplan des Saarlandes)

2. Breite Anwendung der T-CPR und Ersthelfer:innen-Systemen

  • Rettungsdienst als eigenes Leistungssegment im SGB V
  • GKV-Vergütung für Rettungsleitstellen für regelhaften Einsatz von T-CPR und Vermittlung von Ersthilfe

3. AED an öffentlich zugänglichen, stark frequentierten Plätzen bzw. Orten mit langer Verweildauer

  • AED als Teil eines medizinischen Notfallkonzeptes, unter anderem für große Gebäude (Musterbauordnung), Versammlungsstätten (MVStättVO) und Arbeitsstätten (ArbStättVO)

4. Bundesweites AED-Register

  • Aufbau eines verpflichtenden AED-Registers (MPBetreiberV)

Der Aktionsplan und weitere Informationen können unter www.bvmed.de/wiederbelebungExterner Link. Öffnet im neuen Fenster/Tab. sowie www.grc-org.deExterner Link. Öffnet im neuen Fenster/Tab. abgerufen werden.

Der Verband "Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung" (DGUV) ist der Spitzenverband der gewerblichen Berufsgenossenschaften und der Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand. Er nimmt die gemeinsamen Interessen seiner Mitglieder wahr und fördert deren Aufgaben zum Wohl der Versicherten und der Unternehmen. Der Verband vertritt die gesetzliche Unfallversicherung gegenüber Politik, Bundes-, Landes-, europäischen und sonstigen nationalen und internationalen Institutionen sowie Sozialpartnern.

Der Deutsche Rat für Wiederbelebung (German Resuscitation Council; GRC) wurde im Dezember 2007 gegründet und zählt mittlerweile über 1.900 Mitglieder, 18 Mitgliedsorganisationen, 51 Fördermitglieder und zahlreiche Businesspartner. Ziel des GRC ist es, die interdisziplinäre Zusammenarbeit zwischen Organisationen und Personen, die sich mit den verschiedenen Aspekten der Wiederbelebung befassen, zu unterstützen und zu harmonisieren sowie die Laienreanimation und die Schülerausbildung in Wiederbelebung zu fördern.

Der BVMed repräsentiert über 300 Hersteller, Händler und Zulieferer der Medizintechnik-Branche sowie Hilfsmittel-Leistungserbringer und Homecare-Versorger. Die Medizinprodukteindustrie beschäftigt in Deutschland über 250.000 Menschen und investiert rund 9 Prozent ihres Umsatzes in Forschung und Entwicklung. Der Gesamtumsatz der Branche liegt bei über 38 Milliarden Euro, die Exportquote bei 67 Prozent. Dabei sind 93 Prozent der MedTech-Branche kleine und mittelständische Unternehmen (KMU). Der BVMed ist die Stimme der deutschen MedTech-Branche und vor allem des MedTech-Mittelstandes.

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