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 - KHVVG BVMed zur Krankenhausreform: „Änderungsantrag blockiert Hybrid-DRGs und Ambulantisierung, statt sie zu fördern“

Der BVMed fordert vor der Beratung der Krankenhausreform im Gesundheitsausschuss des Bundestages am 16. Oktober 2024 dringende Nachbesserungen beim Änderungsantrag zu den Hybrid-DRGs. Das Ziel des Änderungsantrags zum KHVVG, die Ambulantisierung und den Ausbau der Hybrid-DRGs zu beschleunigen, sei zwar sinnvoll. „Da die Regelung aber die Finanzierung der Sachkosten nicht berücksichtigt, werden Ambulantisierung und Hybrid-DRGs eher blockiert als gefördert“, kritisiert BVMed-Geschäftsführer und Vorstandsmitglied Dr. Marc-Pierre Möll. Die Forderung des BVMed: „Die für ambulante OPs notwendigen Medizinprodukte müssen separat und vollständig vergütet werden.“

PressemeldungBerlin, 15.10.2024, 84/24

© BVMed | Darius Ramazani Bild herunterladen Der Änderungsantrag zum § 115f SGB V („Spezielle sektorengleiche Vergütung“) schreibe mit dem neuen Kalkulationsverfahren die Unterfinanzierung der erforderlichen Medizintechnologien fest. Viele Medizinprodukte würden heute nicht nach Aufwand, sondern als prozentualer Anteil der Honorarsumme erstattet. Bei den abschließenden Beratungen zum KHVVG-Gesetz müsste daher die adäquate Abbildung und sachgerechte Kalkulation der medizinischen Sachkosten aufgenommen werden.

Nach Ansicht der BVMed müsste die separate Finanzierung der medizinischen Sachkosten für Leistungen und Operationen in der Hybrid-DRG-Vergütung für die nächsten fünf Jahre gelten, um in diesem Zeitraum eine Kalkulationsgrundlage für sachgerechte Pauschalen zu entwickeln.

Die Verlagerung von geeigneten Leistungen aus der stationären in die ambulante Versorgung sei ein zentraler Hebel, um die Gesundheitsversorgung weiterzuentwickeln und für Patient:innen besser zu gestalten. Oftmals werde die ambulante Leistungserbringung erst durch moderne und weniger invasive MedTech-Verfahren ermöglich.

„Was international den Ambulantisierung-Schub ermöglicht hat, muss auch in Deutschland möglich sein. Moderne Medizintechnologien sind in Deutschland heute aber nicht oder nur zu einem geringen Anteil in den Pauschalen enthalten. Umso wichtiger ist es, den Medizinprodukte-Anteil zukünftig adäquat zu vergüten“, erläutert der BVMed. Dazu gehöre eine sachgerechte Kalkulation und Finanzierung der Hybrid-DRGs differenziert nach dem jeweiligen Schweregrad und Ressourcenaufwand.

Schon heute führen die bestehenden Fehlanreize und die Unterfinanzierung komplexerer Hybrid-DRGs nach Ansicht des BVMed zur Rückkehr veralteter Methoden in den OP-Saal.

„Der BVMed und seine Mitgliedsunternehmen fordern ein ‚Mehr an Patient:innen-Sicherheit und Ergebnisqualität‘ und keinen Rückschritt in der medizinischen Versorgung“, so BVMed Geschäftsführer Dr. Marc-Pierre Möll abschließend.

Ausführliche Informationen zu den BVMed-Positionen zur Krankenhausreform gibt es im Themenportal unter www.bvmed.de/krankenhaus.

Der BVMed repräsentiert über 300 Hersteller und Zulieferer der Medizintechnik-Branche, Hilfsmittel-Leistungserbringer und Homecare-Versorger sowie den medizinischen Fach- und Großhandel. Die MedTech-Branche (Hersteller inkl. Kleinstunternehmen) beschäftigt in Deutschland insgesamt rund 265.000 Menschen und erwirtschaftet einen Gesamtumsatz von 55 Mrd. Euro. Nach der Wirtschaftsstatistik gibt es 1.480 MedTech-Hersteller mit mehr als 20 Beschäftigten, die über 161.000 Mitarbeitende und einen Gesamtumsatz von über 40 Milliarden Euro haben. 68 Prozent des MedTech-Umsatzes werden im Export erzielt. Rund 9 Prozent des Umsatzes werden in Forschung und Entwicklung investiert. 93 Prozent dieser Unternehmen sind KMU. Der BVMed ist die Stimme der deutschen MedTech-Branche und vor allem des MedTech-Mittelstandes.

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