Cookie-Einstellungen

Zur fortlaufenden Verbesserung unserer Angebote nutzen wir den Webanalysedienst matomo.

Dazu werden Cookies auf Ihrem Endgerät gespeichert, was uns eine Analyse der Benutzung unserer Webseite durch Sie ermöglicht. Die so erhobenen Informationen werden pseudonymisiert, ausschließlich auf unserem Server gespeichert und nicht mit anderen von uns erhobenen Daten zusammengeführt - so kann eine direkte Personenbeziehbarkeit ausgeschlossen werden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit über einen Klick auf "Cookies" im Seitenfuß widerrufen.

Weitere Informationen dazu in unseren Datenschutzhinweisen.

 - Datennutzung BVMed zur Datennutzungs-Verordnung: „Sinnvolle Forschung ermöglichen, Antragsverfahren beschleunigen“

Der Bundesverband Medizintechnologie (BVMed) spricht sich in seiner Stellungnahme zur Gesundheitsdatennutzungs-Verordnung für längere Zugangszeiträume auf pseudonymisierte Datensätze sowie kürzere Antragsverfahren aus. „Wir brauchen mit Blick auf komplexe Forschungsvorhaben und künftige KI-Entwicklungen einen praktikablen und flexibleren Umsetzungsrahmen für die Datennutzung durch MedTech-Unternehmen“, so BVMed-Digitalexpertin Natalie Gladkov. Die BVMed-Stellungnahme kann unter www.bvmed.de/positionen heruntergeladen werden.

PressemeldungBerlin, 04.12.2024, 103/24

Natalie Gladkov, BVMed-Digitalexpertin Bild herunterladen Mit dem Gesetz zur verbesserten Nutzung von Gesundheitsdaten (GDNG) wurde die Nutzung von Gesundheitsdaten auf eine neue Basis gestellt. Die erste Verordnung zum GDNG („Erste Verordnung zur näheren Regelung von Verfahren nach dem Gesetz zur verbesserten Nutzung von Gesundheitsdaten“) formuliert nun nähere Regelungen zu Datentransparenz- und Datenfreigabeverfahren im Sinne der Sekundärnutzung von Gesundheitsdaten.

Der BVMed unterstützt insgesamt die Bestrebungen zu schnellerer und besserer Nutzung von Gesundheitsdaten für die Forschung und Entwicklung. Der Referentenentwurf hat beim Zugang zu Testdaten sowie Beratungs- und Schulungsmöglichkeiten auch sinnvolle Anregungen umgesetzt und bildet eine gute Grundlage zur verbesserten Sekundärdatennutzung.

Insbesondere bei zwei Punkten sieht der BVMed aber Nachbesserungsbedarf und schlägt konkrete Änderungen vor – bei der Dauer des Zugangs zu Datensätzen sowie der Dauer der Antragsprüfung:

  • Zugangsdauer zu pseudonymisierten Daten je nach Fall flexibel ausgestalten: Mit Blick auf die moderne Datennutzung und -auswertung schränkt der Entwurf nach Ansicht des BVMed die Datennutzung zu sehr ein, um die vielen Potenziale für künftige Innovationen zu heben. Dies betrifft insbesondere die zeitliche Begrenzung des Zugangs zu pseudonymisierten Datensätzen auf 30 Tage. Beispielsweise würden Veröffentlichungen von Forschungsergebnissen in einem Peer-Review-Verfahren einige Zeit in Anspruch nehmen und nachträgliche Auswertungen erforderlich machen. Auch für KI-Trainings und iteratives Arbeiten mit den Trainingsdaten erscheint die begrenzte zeitliche Nutzungsdauer nicht ausreichend. Der BVMed schlägt daher folgende Ergänzung der GDNG-Verordnung vor: „In begründeten Fällen wie komplexen Datenauswertungen sowie KI-Trainings wird die Begrenzung des Zeitraums für den Zugang weiter gefasst und vom Nutzungsberechtigten mit dem Forschungszentrum bilateral vereinbart.“
  • Antragsprüfung beschleunigen: Verbesserungsbedarf sieht der BVMed auch bei der Antragserfassung und -prüfung durch das Forschungsdatenzentrum Gesundheit (FDZGes). Das hält der BVMed angesichts abgegrenzten Prüfungsumfangs für zu lang und schlägt eine Frist von einem Monat vor. „Für die Antragsteller ist eine kurzfristige Antragsbewilligung von hoher Bedeutung, um Forschungsvorhaben mit den Daten zeitnah durchführen zu können – auch, um gesetzliche Verpflichtungen fristgemäß erfüllen zu können“, heißt es in der BVMed-Stellungnahme.

Alle Informationen und Positionspapiere zum Thema können im BVMed-Themenportal unter www.bvmed.de/datennutzung abgerufen werden.

Ihr Kontakt zu uns

Service

News abonnieren

Sie möchten auf dem Laufenden bleiben?
Abonnieren Sie unsere kostenlosen Newsletter, E-Mail-Alerts zu unseren Themen oder Pressemeldungen.

Jetzt abonnieren

Das könnte Sie auch interessieren

  • Digitalstrategie
    Digitalisierungsstrategie: „Gesundheitsversorgung datenbasiert steuern“

    Der BVMed fordert bei der Weiterentwicklung der Digitalisierungsstrategie der Bundesregierung, die elektronische Patientenakte (ePA) auszubauen. Ziel sollte eine Datenplattform sein, die allen Gesundheitsberufen einen einfachen Zugang zu den notwendigen medizinischen Informationen ermöglicht. Zudem sollte KI als wesentlicher Bestandteil des künftigen Gesundheitswesens gefördert werden.

    Pressemeldung15.08.2025

    Mehr lesen
  • Datennutzung
    BVMed-Stellungnahme zu Referentenentwurf zur Umsetzung der NIS-2-Richtlinie

    Mit dem Referentenentwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der NIS-2-Richtlinie wird die EU-Richtlinie in nationales Recht umgesetzt. Kritisch sieht der BVMed die Abschwächung der Beteiligungsrechte im Zusammenhang mit dem Erlass von Rechtsverordnungen.

    Stellungnahme08.07.2025

    Jetzt herunterladen von: BVMed-Stellungnahme zu Referentenentwurf zur Umsetzung der NIS-2-Richtlinie
  • Datennutzung
    Vision „Datengetriebene Gesundheitsversorgung“

    BVMed-Geschäftsführer Dr. Marc-Pierre Möll beschreibt in seinem Gastbeitrag für eine Handelsblatt-Beilage die Vision von einer datenbasierten Gesundheitsversorgung, die digital erfasste Informationen nutzt, um Patientinnen und Patienten in die geeignete Versorgungsebene zu steuern.

    Artikel07.07.2025

    Mehr lesen

Mitglieder

Der BVMed repräsentiert über 300 Hersteller, Händler und Zulieferer der Medizintechnik-Branche sowie Hilfsmittel-Leistungserbringer und Homecare-Versorger.

Mehr lesen

Die Akademie

Von Compliance über Nachhaltigkeit bis hin zu Kommunikation. Unsere Akademie bietet der MedTech-Community eine Vielfalt an Veranstaltungen zur Fort- und Weiterbildung an. Entdecken Sie unsere Seminare, Workshops und Kongresse.

Zu den Veranstaltungen