Cookie-Einstellungen

Zur fortlaufenden Verbesserung unserer Angebote nutzen wir den Webanalysedienst matomo.

Dazu werden Cookies auf Ihrem Endgerät gespeichert, was uns eine Analyse der Benutzung unserer Webseite durch Sie ermöglicht. Die so erhobenen Informationen werden pseudonymisiert, ausschließlich auf unserem Server gespeichert und nicht mit anderen von uns erhobenen Daten zusammengeführt - so kann eine direkte Personenbeziehbarkeit ausgeschlossen werden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit über einen Klick auf "Cookies" im Seitenfuß widerrufen.

Weitere Informationen dazu in unseren Datenschutzhinweisen.

 - Datennutzung BVMed zum GIGV-Entwurf: „Vorrang für international anerkannte Standards“

Der Bundesverband Medizintechnologie (BVMed) begrüßt in seiner Stellungnahme zum Referentenentwurf der Gesundheits-IT-Interoperabilitäts-Governance-Verordnung (GIGV) das Anliegen der Bundesregierung, die Interoperabilität von Daten im Gesundheitswesen zu verbessern. „Gesundheitsdaten sind Schätze, die wir nutzbar machen müssen. Nicht nur national, sondern auch europäisch. Bei der Festlegung von Standards fordern wir deshalb, international anerkannten Standards den Vorrang zu geben“, so BVMed-Digitalexpertin Natalie Gladkov. Die BVMed-Stellungnahme kann unter www.bvmed.de/positionen abgerufen werden.

PressemeldungBerlin, 27.05.2024, 41/24

Bild herunterladen Die im Jahr 2021 erstmals verabschiedete GIGV hat große Bedeutung, um die IT-Systeme des Gesundheitswesens interoperabel zu machen. Mit dem Digital-Gesetz (DigiG) wurde Anfang 2024 eine Weiterentwicklung der Strukturen und Prozesse beschlossen, die nun mit der Überarbeitung der GIGV umgesetzt werden sollen. Dabei ist es wichtig, dass Daten, die über die Telematikinfrastruktur (TI) ausgetauscht werden und unter anderem in den elektronischen Patientenakten ankommen, „nicht nur innerhalb nationaler Systeme verstanden und genutzt werden können, sondern auch EU-weit durch den Europäischen Gesundheitsdatenraum (EHDS) nutzbar gemacht werden“, so der BVMed in seiner Stellungnahme. Deshalb sollten die verwendeten Standards international anerkannt sein.

Bei den Daten, die ausgetauscht werden sollen, werden Medizinprodukte und Hilfsmittel dabei eine immer größere Rolle spielen, „denn hier entstehen patientenbezogene Gesundheitsdaten aus der Nutzung der Geräte, die dann in den Verwaltungssystemen weiterverarbeitet werden und schließlich Eingang in die elektronischen Patientenakten finden“, so der BVMed. Deshalb sei es unerlässlich, dass die Festlegung von Standards, Profilen und Leitfäden gemeinsam mit der MedTech-Branche erfolge.

Weitere Informationen zum Thema Datennutzung gibt es im BVMed-Themenportal unter www.bvmed.de/datennutzung

Der BVMed repräsentiert über 300 Hersteller und Zulieferer der Medizintechnik-Branche, Hilfsmittel-Leistungserbringer und Homecare-Versorger sowie den medizinischen Fach- und Großhandel. Die MedTech-Branche (Hersteller inkl. Kleinstunternehmen) beschäftigt in Deutschland insgesamt rund 265.000 Menschen und erwirtschaftet einen Gesamtumsatz von 55 Mrd. Euro. Nach der Wirtschaftsstatistik gibt es 1.480 MedTech-Hersteller mit mehr als 20 Beschäftigten, die über 161.000 Mitarbeitende und einen Gesamtumsatz von über 40 Milliarden Euro haben. 68 Prozent des MedTech-Umsatzes werden im Export erzielt. Rund 9 Prozent des Umsatzes werden in Forschung und Entwicklung investiert. 93 Prozent dieser Unternehmen sind KMU. Der BVMed ist die Stimme der deutschen MedTech-Branche und vor allem des MedTech-Mittelstandes.

Ihr Kontakt zu uns

Service

News abonnieren

Sie möchten auf dem Laufenden bleiben?
Abonnieren Sie unsere kostenlosen Newsletter, E-Mail-Alerts zu unseren Themen oder Pressemeldungen.

Jetzt abonnieren

Das könnte Sie auch interessieren

  • Datennutzung
    Cloud-Einsatz im Gesundheitswesen: MedTech-Pflichten sobald § 393 SGB V anwendbar ist

    Mit dem Paragrafen 393 SGB V („Cloud-Einsatz im Gesundheitswesen“) werden verbindliche Mindeststandards zur Cybersicherheit für die Nutzung von Cloud-Computing-Diensten im Gesundheitswesen eingeführt. Für die MedTech-Branche relevant ist die Vorschrift insbesondere dann, wenn personenbezogene Gesundheitsdaten von Patient:innen über Cloud-Computing-Dienste verarbeitet werden – etwa bei digitalen Gesundheitsanwendungen (DiGA) oder cloudbasierten Plattform- und Softwarelösungen.

    Infografik29.01.2026

    Jetzt herunterladen von
  • Datennutzung
    Infoblatt: C5-Testat / § 393 SGB V Cloud-Einsatz im Gesundheitswesen

    Mit dem § 393 SGB V Cloud-Einsatz im Gesundheitswesen soll anhand von verbindlichen Mindeststandards zur Cybersicherheit der sichere Einsatz von Cloud-Computing-Diensten durch Leistungsbringer im Gesundheitswesen und gesetzliche Kranken- und Pflegekassen zu ermöglicht werden. Auf dieser Infoseite geben wir eine Übersicht zur Betroffenheit der MedTech-Branche, nennen Beispiele und beleuchten die Pflichten.

    Download29.01.2026

    Jetzt herunterladen von: Infoblatt: C5-Testat / § 393 SGB V Cloud-Einsatz im Gesundheitswesen
  • Datennutzung
    Cloud-Einsatz im Gesundheitswesen: BVMed informiert zum C5-Testat nach § 393 SGB V

    Cloud-Lösungen können im Gesundheitswesen spürbare Mehrwerte schaffen, darauf hat die Bundesregierung in einer Antwort am 28. Januar 2026 auf eine Kleine Anfrage hingewiesen. Mit dem Paragrafen 393 SGB V werden verbindliche Mindeststandards zur Cybersicherheit für die Nutzung von Cloud-Computing-Diensten im Gesundheitswesen eingeführt. Der BVMed informiert in einem ausführlichen Infoblatt darüber, wann MedTech-Unternehmen betroffen sind und welche Pflichten zu beachten sind.

    Pressemeldung29.01.2026

    Mehr lesen

Mitglieder

Der BVMed repräsentiert über 300 Hersteller, Händler und Zulieferer der Medizintechnik-Branche sowie Hilfsmittel-Leistungserbringer und Homecare-Versorger.

Mehr lesen

Die Akademie

Von Compliance über Nachhaltigkeit bis hin zu Kommunikation. Unsere Akademie bietet der MedTech-Community eine Vielfalt an Veranstaltungen zur Fort- und Weiterbildung an. Entdecken Sie unsere Seminare, Workshops und Kongresse.

Zu den Veranstaltungen